Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Moin Jupiter

    NordSüd kauft sich ja auf Teufel komm raus ein, wo es nur geht. Sind bei uns in der Region alles andere als beliebt, weil Preise drücken wie ein König, aber Qualität liefern wie ein xxxx.... Ein Kumpel von mir war 2 Jahre da, aber als wegen nictigen Anlässen am Fahrergehalt rumgeschraubt wurde, hart er ganz schnell das weite gesucht.

    Deine Frage wegen Hella-Beteiligung: Ist das nicht seit gu 2-3 Jahren sowieso Geschichte? Ich meine, dass es so ist. Deswegen ja auch das große Spedi-Shopping, damit die überhaupt was geregelt bekommen...
    +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
  • Original von Jupiter
    ich hab gehört NordSüd soll auch schon mal mehr zu tun gehabt haben ...., ich weiß auch garnicht ob da immer noch Hella drinsteckt oder nicht ....


    Angeblich seit ein paar jahren nicht mehr, die wollten doch bei Bentler rein.
  • Original von Granitteufel
    Original von Jupiter
    ich hab gehört NordSüd soll auch schon mal mehr zu tun gehabt haben ...., ich weiß auch garnicht ob da immer noch Hella drinsteckt oder nicht ....


    Angeblich seit ein paar jahren nicht mehr, die wollten doch bei Bentler rein.


    Das Bentler-Geschäft hat doch Massong.
  • Richtig Helltrucker.

    Aber 2004 wollten die rein. Wir haben von 89 bis 2005 das I gefahren von Mass.

    Massong hat dann die Verladung übernommen und ein Ableger von Dettend. hat das Italien bekommen und dieser war auch nicht versicherbar. :D :P

    In der Dall das Automotive hatte doch der mit Doppelnamen komm jetzt nicht druff,
    ist in 2005 über den Jordan.
  • Über das Vermögen Spedition Weber GmbH -Webo-, Im Weidenfeld 4-6, 56299 Ochtendung (eingetragen im Handelsregister des AG Koblenz, HRB 15329),

    vertreten durch:

    Susanne Stubbe, Im Weidenfeld 4-6, 56299 Ochtendung, (Geschäftsführerin), wird am 10.03.2009 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Norman Häring, W. Th. Römheld Straße 14, 55130 Mainz, Tel.: 061 31 / 28 50 0, Fax: 0 61 31 / 28 50 28, E-Mail: mainz@hess-rechtsanwaelte.de.

    Insolvenzforderungen sind bis zum 04.05.2009 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO)

    Berichtstermin am Dienstag, 02.06.2009, 09:55 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters

    sowie die Entscheidung über mögliche Angelegenheiten:

    Bestimmung der Rechnungslegung durch den Verwalter, Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse, Bestimmung über die Anlage von Wertgegenständen, Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, Verlauf des Prüfungstermins, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte, Betriebsveräußerung unter Wert, nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung

    im Rahmen der §§ 57, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 163, 175, 271, 272 InsO;

    ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt eine Zustimmung als erteilt.

    Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.

    Prüfungstermin am Dienstag, 02.06.2009, 09:55 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

    Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

    Amtsgericht Mayen, 11.03.2009.



    dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

    Heinz Jahnke GmbH, Ulrichstraße 17, 73240 Wendlingen

    (AG Stuttgart, HRB 221954), Spedition/Fuhrunternehmen

    vertr. d.: Günter Sauerbrey (Geschäftsführer)

    - Antragstellerin-



    wird heute, am 12.03.2009, um 12:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird



    Rechtsanwalt Werner Maier, Gänsheidestrasse 1, 70184 Stuttgart,

    Tel.: 0711/16433-0, Fax: 0711/16433-50



    bestellt.



    Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Antragstellerin dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.



    Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin neue Konten zu eröffnen, über Konten der Antragstellerin zu verfügen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).





    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Antragstellerin oder ihre organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).



    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALL Logistik GmbH, Adamstr. 4, 13595 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 12.03.2009 um 11.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berliner Str. 117, 10713 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

    AZ: 36a IN 65/09
    Berlin, 12. März 2009
    Amtsgericht Charlottenburg
  • @daffan am Markt nicht, aber auf der Autobahn.


    Bei vielen geht es erstmal weiter wenn sie frühzeitig die Reisleine gezogen haben.

    Das neue Insolvenz Gesetzt ist ja auch nicht für die Zerschlagung.

    Hätten wir das alte noch, dann würde man es merkbar spüren.

    Wenn ich das so anschaue sind das erst die mit großem Wasserkopf. Gebrüder,

    da wollen 2 Fam. von leben, vielleicht die Eltern und Söhne und Töchter.

    Aber lassen wir mal die Selbstmörder weiter wursteln.


    @Thomas :D Alles ein früher gewusst, alles verkauft und einen schönen hingelegt
    und von der Sonne her jeden Morgen Cybermobbing richtung Deutschland gemacht.

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