Deutschlands Berufskraftfahrern und Transportunternehmern rennt die Zeit davon:
Spätestens bis zum 10. September 2014 muss jeder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden absolviert haben. Dieser Nachweis wird über die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wer diesen nicht erbringen kann, muss den Lkw stehen lassen. Ein Szenario, das in Anbetracht des ohnehin bestehenden Fahrermangels manchem Spediteur den Schweiß auf die Stirn treibt. Bei Verstößen gegen die Weiterbildungs- und Nachweispflicht drohen den Fahrern Bußgelder bis zu 5.000 €. Unternehmer werden sogar mit bis zu 20.000 € zur Kasse gebeten.
Spätestens bis zum 10. September 2014 muss jeder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden absolviert haben. Dieser Nachweis wird über die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wer diesen nicht erbringen kann, muss den Lkw stehen lassen. Ein Szenario, das in Anbetracht des ohnehin bestehenden Fahrermangels manchem Spediteur den Schweiß auf die Stirn treibt. Bei Verstößen gegen die Weiterbildungs- und Nachweispflicht drohen den Fahrern Bußgelder bis zu 5.000 €. Unternehmer werden sogar mit bis zu 20.000 € zur Kasse gebeten.