IHK Pruefung umgehen

    • Moin moin aus GR..

      @ Stefan und Kutscher,

      der Nachweis ueber eine 5 jaehrige berufserfahrung dient nicht dazu
      das man die Pruefung umgeht, sondern es ist eine Zugangsvoraussetzung
      fuer die Abgabe der Sach und Fachkundenpruefung wenn man keine Ausbildung zum Sped. Kaufmann hintersich Hat.


      Konstadinos Milonas
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    • @alle

      Die einzigen die diese Pruefung nicht ablegen muessen und Trotzdem LKW auf die Strasse loslassen duerfen um Gueterkraftverkehr zu betrieben, sind K.I.E.S. leute
      und Seekaufmaenner.


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    • Sorry leute, tut mir Leid.

      Ist ne weile her....
      Die oben gennanten muessen auch die Pruefung abgebeben.
      Die brauchen nur keine zugangsvoraussetzungen.

      Tut mir leid fuer den Fehler....


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    • Hallo Kosta,

      sorry, aber da muss ich Dich korrigieren!

      Ich weiß nicht wie es in GR ist, aber hier bei uns in Deutschland ist es folgendermaßen:
      Lt. "Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr vom 21. Juni 2000 (BGBl. I S. 918 )" ist die fachliche Eignung im Sinne einer Prüfung vor der zuständigen IHK nicht abzulegen, wenn:

      1.) ... eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann vorhanden ist.
      2.) ... der Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt absolviert wurde.
      3.) ... oder durch eine mindestens fünfjährige nicht untergeordnete Tätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen des Güterkraftverkehrs oder der Spedition und Lagerei, welche gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, nachgewiesen werden kann.
      Wobei das Ende der Tätigkeit nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf!


      Wie Thomas bereits erwähnte nachzulesen im 1. Abschnitt der Berufszugangsvoraussetzungen § 4, § 6,7,8

      § 1 Persönliche Zuverlässigkeit
      § 2 Finanzielle Leistungsfähigkeit
      § 3 Fachliche Eignung
      § 4 Fachkundeprüfung
      § 5 Prüfungsausschuss
      § 6 Gleichwertige Abschlussprüfungen
      § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit
      § 8 Geltungsumfang beschränkter Fachkundebescheinigungen


      Weiter steht in Anlage 4 (zu § 6 Abs. 1) Berufszugangsverordnung folgendes:

      Als Abschlussprüfungen nach § 6 Abs. 1 gelten:

      (1) Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
      (2) Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau,
      (3) Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
      (4) Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien.
      (5) Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschulen.
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      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Hallo Florian,

      Ich bin ja selber Verkehrsfachwirt IHK Westfallen Lippe zu Bielefeld.
      Abgelegt am februar 2005.
      Spedkaufmann seit 1997. Auch die selbe IHK.

      Also rede ich mit Deutschen wissen.

      Ich war mir nicht sicher ob ein K.I.E.S. oder Seekaufmann die Prufung ablegen muss oder nicht. Hab ich damals so Mitgekriegt aber hat mich nicht Gross Interessiert. Ich war ja kein Eisenbahner...

      Aber so wie es ausieht war meine erste Vermutung doch richtig.

      Danke.

      Gruss

      Kosta.


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    • K. i. e. S. heißt doch Kaufmann im engeren Sinne, oder? Also jeder gelernte Kaufmann ( z. B. Einzelhandels-, Speditions-, Bankkaufmann usw.). Kaufmann im weiteren Sinne ist m. W. jeder Selbstständige.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Mahlzeit Kollegen...

      K.i.E.S = Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr

      Die Ausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr ist ein kaufmännischer Beruf der sich auf die Bedürnisse der Verkehrsbetriebe spezialisiert hat. Eine bestandene Prüfung als KiES gilt im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen oder auch für das Taxengewerbe als Nachweis über die notwendigen Kenntnisse und ist somit Voraussetzung für die Genehmigungserteilung der Genehmigungsbehörden.
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