Hallo, Leidensgenossen,
hatte heute nach nunmehr 30 Jahren Berufserfahrung als Kraftfahrer etwas neues erlebt: Ich sollte bei einer großen Firma (sehr Groß) in Hamburg dringende Ware direkt ins Werk anliefern. Zunächst musste ich dazu den Sicherheitdienst (Pförtner) passieren. Dort wurden meine Frachtpapiere geprüft. Leider war kein Ansprechpartner im Werk eingetragen. Der Werkschutz verweigerte mir die Einfahrt, denn Ref.-Nr und Makierungsnummer sowie Best.-Nr waren denen nicht ausreichend. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung von diesem Problem, bekam ich aber nicht. Nun mußte ich über meinen Frachtenvermittler (Sitz Algerien) per Handy nachfragen, wer mein Ansprechpartner ist, und das dauerte... und kostete.
Da ich ja nun keine schriftliche Bestätigung hatte, sitze ich nun auf den Kosten. Egal, ich mit den Namen wieder rein, teilte den Damen ( zwei Mädchen um die Zwanzig) mit, das die Warenleitung wohl ihre Aufgabe ist und nicht meine. Darauf wurde ich nicht nur, wie üblich unhöflich, sondern nun auch noch pampig behandelt. Ich bat um deren Vorgesetzten, worauf ein Mädchen nach draußen ging, und einen Schrankenwärter reinholte. Dieser teilte mir mit, das ich das Gebäude zu verlassen habe. Ich wiederholte meine Forderung zur schriftlichen Weisung und wurde daraufhin handgreiflich herausgeschmissen. Wie verhalte ich mich, darf ich mich handgreiflich wehren? Dann aber böse Aua... Was mache ich mit der Ware, die dringend gebraucht wird, Empfänger inzwischen erreicht, der kann aber nichts machen. Ich stehe am Lieferort und der Emfänger will die Ware haben, also fällt §419 HGB flach... und nun?
hatte heute nach nunmehr 30 Jahren Berufserfahrung als Kraftfahrer etwas neues erlebt: Ich sollte bei einer großen Firma (sehr Groß) in Hamburg dringende Ware direkt ins Werk anliefern. Zunächst musste ich dazu den Sicherheitdienst (Pförtner) passieren. Dort wurden meine Frachtpapiere geprüft. Leider war kein Ansprechpartner im Werk eingetragen. Der Werkschutz verweigerte mir die Einfahrt, denn Ref.-Nr und Makierungsnummer sowie Best.-Nr waren denen nicht ausreichend. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung von diesem Problem, bekam ich aber nicht. Nun mußte ich über meinen Frachtenvermittler (Sitz Algerien) per Handy nachfragen, wer mein Ansprechpartner ist, und das dauerte... und kostete.
Da ich ja nun keine schriftliche Bestätigung hatte, sitze ich nun auf den Kosten. Egal, ich mit den Namen wieder rein, teilte den Damen ( zwei Mädchen um die Zwanzig) mit, das die Warenleitung wohl ihre Aufgabe ist und nicht meine. Darauf wurde ich nicht nur, wie üblich unhöflich, sondern nun auch noch pampig behandelt. Ich bat um deren Vorgesetzten, worauf ein Mädchen nach draußen ging, und einen Schrankenwärter reinholte. Dieser teilte mir mit, das ich das Gebäude zu verlassen habe. Ich wiederholte meine Forderung zur schriftlichen Weisung und wurde daraufhin handgreiflich herausgeschmissen. Wie verhalte ich mich, darf ich mich handgreiflich wehren? Dann aber böse Aua... Was mache ich mit der Ware, die dringend gebraucht wird, Empfänger inzwischen erreicht, der kann aber nichts machen. Ich stehe am Lieferort und der Emfänger will die Ware haben, also fällt §419 HGB flach... und nun?