Halbgötter

    • Hallo, Leidensgenossen,
      hatte heute nach nunmehr 30 Jahren Berufserfahrung als Kraftfahrer etwas neues erlebt: Ich sollte bei einer großen Firma (sehr Groß) in Hamburg dringende Ware direkt ins Werk anliefern. Zunächst musste ich dazu den Sicherheitdienst (Pförtner) passieren. Dort wurden meine Frachtpapiere geprüft. Leider war kein Ansprechpartner im Werk eingetragen. Der Werkschutz verweigerte mir die Einfahrt, denn Ref.-Nr und Makierungsnummer sowie Best.-Nr waren denen nicht ausreichend. Ich bat um eine schriftliche Bestätigung von diesem Problem, bekam ich aber nicht. Nun mußte ich über meinen Frachtenvermittler (Sitz Algerien) per Handy nachfragen, wer mein Ansprechpartner ist, und das dauerte... und kostete.
      Da ich ja nun keine schriftliche Bestätigung hatte, sitze ich nun auf den Kosten. Egal, ich mit den Namen wieder rein, teilte den Damen ( zwei Mädchen um die Zwanzig) mit, das die Warenleitung wohl ihre Aufgabe ist und nicht meine. Darauf wurde ich nicht nur, wie üblich unhöflich, sondern nun auch noch pampig behandelt. Ich bat um deren Vorgesetzten, worauf ein Mädchen nach draußen ging, und einen Schrankenwärter reinholte. Dieser teilte mir mit, das ich das Gebäude zu verlassen habe. Ich wiederholte meine Forderung zur schriftlichen Weisung und wurde daraufhin handgreiflich herausgeschmissen. Wie verhalte ich mich, darf ich mich handgreiflich wehren? Dann aber böse Aua... Was mache ich mit der Ware, die dringend gebraucht wird, Empfänger inzwischen erreicht, der kann aber nichts machen. Ich stehe am Lieferort und der Emfänger will die Ware haben, also fällt §419 HGB flach... und nun?
    • 1.) Zweckmäßigkeit einer Zusammenarbeit mit Frachtvermittlern in Algerien überprüfen

      2.) Wenn Hausverbot erteilt wird sofort das private Gelände verlassen

      3.) Nie handgreiflich werden, zumindest nicht wenn nur der Gegner Zeugen hat ,-)

      4.) Die Fracht (wenn es sich nicht grad um Abfall handelt) bei einem Dritten (viele Speditionen in Hamburg machen das) einlagern und wenn die Kostenfrage (Wartezeit, Einlagern, 2. Zustellung) geklärt ist neue Anlieferung anbieten. Bis zur Ablieferung die schriftlich quittiert werden muß (wichtig immer alles nur schriftlich) ist die Fracht erstmal im Besitz des Frachtführers und der kann selbst entscheiden was er mit seinem Besitz macht, wenn die Übergabe an den neuen Besitzer scheitert. Immerhin haftet der Frachtfüher auch wenn er den Besitz verliert oder beschädigt.
    • RE: Halbgötter

      Also wenn der Empfänger die Lieferung dringend braucht und im Werk sitzt, hätte er doch zum Pförtner oder wenn's nicht hilft einem höheren Zuständigen gehen können um den Sachverhalt aufzuklären. Wieso kann er "nichts machen"? Ist mir alles völlig unverständlich.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo,
      natürlich habe ich die Polizei geholt, die hat mich aber auf das Hausrecht des Sicherheitsdienstes hingewiesen und meine Anzeige entgegen genommen. Dem Zuständigen Mitarbeiter des Empfängers waren angeblich die Hände gebunden, bzw, er war zur Zeit anderweitig beschäftigt (Besprechung). Die Ware habe ich letztendlich bei deren Hausspediteur angeliefert. Die Möglichkeiten von Einlagern der Ware ist mir bekannt, aber dies ist auch mit viel Schreibkram, Telefonaten etc. verbunden, welches natürlich niemals im Verhältnis zu den dann anfallenden Kosten steht.