Haftung bei Unfall

    • eagel 2008

      Was der Unternehmer vor hat ist nicht rechtens. Nur grobfahrlässige Schäden
      mußt du haften. Wurde früher mal gedrittelt aber heute volle Haftung.

      Man kann natürlich den Lohn auch Dritteln und sagen statt 2.300 € gibt es 1.800
      brutto und 500 Prämie. Von dieser Prämie kann man wenn vereinbart dann die
      Schäden ab ziehen.

      Je nach Versicherungsmodell bekommt man im Folgejahr eine Rückvergütung und
      diese dann an die Fahrer aus gezahlt. Vertraglich geregelt werden dann auch die
      kleinen Schäden von diesem Betrag ab gezogen.

      Wer keine eigene Fahrer beschäftigt kann hier unmöglich eine Aussage machen.
      Im größten Teil gebe ich Top Recht wenn man ein Fahrer vom SPOTMARKT ein
      stellt geht es nicht anders oder der Unternehmer ist ruck zuck pleite.

      Gruß Grani
    • RE: Ohne Worte

      Von Besoffenen war ja nicht die Rede, die dürften sogar bei mir selber zahlen!
      Die Ecke da bei Friedewald ist auch eine Katastrophe, kaum breiter als eine Baustelle, kein Wunder, da wird auch nüchtern aus dem kleinsten Fehler ein Riesenunfall.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo zusammen. Gibt es denn dazu eindeutige Aussagen von unserem Gesetzgeber oder sind das alles "gefühlte" Rechtsauffassungen ? Es war angeblich eine Zeit lang üblich Prämien annähernd der SB zu zahlen um diese bei Schäden einzubehalten.
      Nicht jammern - kämpfen !

      Viele Grüße aus der Hauptstadt sendet " Die Prinzessin"
    • RE: Ohne Worte

      Original von Kühltaxi
      Von Besoffenen war ja nicht die Rede, die dürften sogar bei mir selber zahlen!
      Die Ecke da bei Friedewald ist auch eine Katastrophe, kaum breiter als eine Baustelle, kein Wunder, da wird auch nüchtern aus dem kleinsten Fehler ein Riesenunfall.

      Na es gibt noch schlechtere Abschnitte. Aber als Transitstrecke ist der Ausbau schon überfällig. Aber man muß ja erst Tunnel bauen in Jena, daß die ausgeruhten Harz IV in der Platte an der Autobahn schlafen können. ?( Sind die Tunnel mal fertig, werden die Platten abgerissen.


      Da ist nur die SB zu holen als TU. Es wir dir jeder Arbeitrichter sagen sie hätten
      das Risiko über die VollKasko könnt absichern, auch bei Alc.

      Aber die Versicherung holt sich beim Fahrer 7,500 € vom Haftpflichtschaden und
      wenn sie über Vollkasko den LKW bezahlt hat die volle Summe außer SB.

      Der Unternehmer ist eben gut beraten das Gesetz zu brechen und die SB mit dem
      Lohn zu verrechnen sonst geht er leer aus.(Lohnniveau im Osten und Pfändungsfreigrenze ?().
      Die Versicherung könnte natürlich noch prüfen ob der Unternehmer seine Aufsichtspflicht verletzt hat und ihm bekannt war das der Fahrer unter Alc. stand.

      Uns ist mal ein besoffener Kopfschlächter bei Manching in LKW mit einem Audi Quattro gefahren. Schaden hatte er am PKW 73,500 DM plus damals 5.000 DM (alter Vertrag) Haftpflicht.
      Sein Anwalt hat dann versucht über die 20 % Regelung noch was vor Gericht zu
      holen, was aber die Richterin in Ingolstadt verneint hat, wegen den 1,8 Pro.

      Wenn man heute einen LKW in den Verkehr bringt haftet man mit 20 % wenn auch
      keine Schuld am Unfall besteht. Kann aber Fabian Ude bestimmt mal was schreiben.

      Hallo Gollub, das sind dann Einzelvertragliche Abmachungen, das geht den Gesetzgeber nichts an, wenn die Prämien über dem normalen Lohn liegen.(aber keine Leistungsprämie)
      Ich kann vertraglich Prämien in Aussicht stellen und mit Auflagen belegen. Es heißt
      ja Prämie.

      Gruß Grani
    • Gutes Thema und bei mir zur Zeit aktuell :evil:

      Ein Unternehmer von mir hat beim Rückwärtsfahren den Transporter angefahren
      (wahrscheinlich mit offenen Türen).
      Ist das fahrlässig oder grob fahrlässig?
      Bei grober Fahrlässigkeit müsste ja der Unternehmer den Schaden von über 400€ voll übernehmen, oder?

      Der Transporter gehört der Firma für die wir regelmäßig fahren.
      Ich habe die Rechnung inzwischen bezahlt.

      Gruss
    • Original von Discount
      Gutes Thema und bei mir zur Zeit aktuell :evil:

      Ein Unternehmer von mir hat beim Rückwärtsfahren den Transporter angefahren
      (wahrscheinlich mit offenen Türen).
      Ist das fahrlässig oder grob fahrlässig?
      Bei grober Fahrlässigkeit müsste ja der Unternehmer den Schaden von über 400€ voll übernehmen, oder?

      Der Transporter gehört der Firma für die wir regelmäßig fahren.
      Ich habe die Rechnung inzwischen bezahlt.

      Gruss

      hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeit…Haftung_Arbeitnehmer.html
      Hensche schreibt beim Arbeitnehmer. Sie schreiben Unternehmer ?( Beim
      Unternehmer kommt BGB zu Geltung oder sie haben was anderes vereinbart.

      Ich vermute mal so etwas geht aus wie das Hornberger Schießen. :D
    • Hallo Zusammen,

      es ist inzwischen leider gängige Praxis bei vielen Unternehmen, dass die Fahrer für Schäden mit haften. Man muss hier grundsätzlich aber unterscheiden, da es hier auch berechtigte Vorfälle gibt.
      Zum einen ist es so, dass der Chef nicht einfach z.B. einen Reifen vom Lohn abziehen kann, weil man Ihn in der Kiesgrube oder auf dem Schrottplatz kaputt gemacht hat.

      Zum anderen kann ich als Chef aber einem Mitarbeiter, der z.B. 3 mal die Woche ein Rücklicht beim ansetzten an die Rampe beschädigt haftbar halten.

      Ebsenso verhält es sich, wenn Du z.B. durch zu dichtes Auffahren einen Unfall verursachst. Dann kannst Du ebenfalls komplett in Regress genommen werden.

      Hier gibt es aber klare Richtlinien. In vielen Betrieben läuft es aber wie schon von Vorschreibern berichtet so das es eine Prämie gibt für unfallfreies Fahren von der damm im Schadensfall prozentual ein Abzug gemacht wird.

      So ist das für alle eine vernünftige Lösung.

      Du solltest dies aber hinterfragen und auch im Vertrag vernünftig festhalten.