Hab den Kaffee auf - Kaffeeladung mit 2 defekten Kartons

    • Thomma schrieb:

      Die Ware wurde ja schon bei der Rechnung des Empfängers besteuert.


      Der diese aber höchstwahrscheinlich kürzen wird, da nicht die komplette Ware erhalten.

      Und nochmals "Nein". Rechtlich hat man keinen Anspruch auf Herausgabe, das habe ich schon oft genug probiert. Auch nach der Regulierung des Schadens bestimmt weiterhin der Versender. Wenn dieser die Ware freigibt, darfst sie dann gern behalten. Mich würde mal interessieren, wo man das mit den 5% und selbst bezahlen nachlesen kann.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Bei beschädigter Ware, auch wenn diese von der Transportversicherung bezahlt werden muß, besteht kein Herausgabeanspruch. Diese bleibt im Eigentum des Versenders.

      mfg thommy


      Tommy du meinst dem Versicherer gehört die Ware!

      Du kannst sie aber dem Versicherer abkaufen oder dieser verkauft sie an so Restemärkte!

      @Thomma, Selbstbeteiligung aber die bekommen nur die, die sonst raus fliegen!

      Ich bezahle 100 € mehr wie die einschlägigen Werbungen und bekomme 150 € wenn keine Schaden abgerechnet wurde für das Folgejahr gut geschrieben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 5 ()

    • Habe gerade mit dem Spedi telefoniert-

      Die Rechnung von REWE/Melitta betrifft nur den reien Schadensersatz,weil die den Kaffee nicht mehr

      verkaufen können.Wenn ich die 115.- bezahle,gehört mir das Zeug immer noch nicht.

      Normalerweise muss die REWE den Kaffee vernichten(ob die Lagerarbeiter wohl noch Kaffee kaufen müssen?)

      Spedi sagt,wenn er jeden Kaffeeschaden auf dem Lager hätte,wäre es voll.
      Das Lesen dieses Postes ist gebührenpflichtig.
      Bitte überweisen Sie 5 Euro-in kleinen Scheinen-auf das Konto 999
      bei allen deutschen Banken und Sparkassen.
      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • gelöschter User 5 schrieb:

      thommygera schrieb:

      Bei beschädigter Ware, auch wenn diese von der Transportversicherung bezahlt werden muß, besteht kein Herausgabeanspruch. Diese bleibt im Eigentum des Versenders.

      mfg thommy


      Tommy du meinst dem Versicherer gehört die Ware!


      Moin Hermann,

      wenn ich das gemeint hätte, hätte ich es auch so formuliert.

      Hatte vor 3 Jahren einen Schadensfall mit löslichem Tee (5 Euro); der wurde von der Versicherung bezahlt. Anschließend hat der Havariekommissar auf die Weisung des Versenders gewartet, was mit der Ware passieren soll.

      Wenn die Ware mit Einschränkungen noch brauchbar ist und der Versender die Anweisung zur Vernichtung gibt, muß die Versicherung auch noch die Vernichtung bezahlen und darf es eben nicht in Umlauf bringen.

      Bei Transco klingt mir das fast nach Fiege :thumbsup: Gib mal kurze Info, wieviel pakete Du für 115 Euro gekauft hast??? Hoffentlich die gute Auslese. :thumbsup:

      Da gibts es im deutschen Recht nochmehr solche Unwegbarkeiten. Ich bin immer richtig begeistert, wenn ein Unfallgegner mangels Argumenten bei einem Unfall mit LKW-Beteiligung zur höheren Gefährdungshaftung greift.

      Kurzes Beispiel hierzu : Ein Pkw mit Wohnwagen überholt in der Baustelle (2 Meterspur) im absoluten Überholverbot meinen Sattelzug und streift diesen. Nun streite ich mich schon seit 3 Jahren vor Gericht, da ich verklagt worden bin wegen der höheren Gefahr, die vom Lkw ausgeht. Da fällt einem manchmal nix mehr zu ein. Ich soll den kompletten Schaden am Wohnwagen begleichen und habe von der gegnerischen Versicherung auch nur 75% meines Schadens ersetzt bekommen.

      Ein Hurra auf den Bananenstaat.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Moin Tommy,

      mit den 20 % hatten wir auch schon!

      Marmorbock verrutscht und in Bayern Kollege wollte umladen.

      Den Fahrer mit der SZM los geschickt bei einem anderen 2 Böcke holen!

      Am Rückweg fährt der uns umladen wollte bei rechts abbiegen unserem an das Vorderrad, da sind wir das erste mal konfrontiert worden mit!

      Manching fliegt ein Kopfschlächter beim abprallen unserem in die SZM, 1,8 Atü am Kessel!

      So jetzt kommt es, da der besoffen war bezahlt dem seine Haftpflicht 10 k nicht und die bezahlt dir deine Vollkasko wenn du hast!

      Wirst aber nicht hochgestuft und deine Versicherung holt das Geld dann bei ihm!

      Der war auch vor Gericht und wollte 20 %, hatte einen Schaden von 100.000 DM.

      Richterin, wenn sie nüchtern wären gewesen, hätte ich ihn die 20 % zugesprochen!


      BG!

      Fahrer kommt Abend 17 Uhr in Raum Leipzig zum abladen!

      Heute oder morgen abladen, hab Zeit morgen!

      So jetzt wurde Brotzeit gemacht und guten Schnaps getrunken!

      Am Morgen fällt der Opa in seinem Suf vom Auflieger, auch da hat unsere BG die Hälfte bezahlt!

      Hat der mir gesagt, das sind so Absprachen und man zahlt nicht mehr!

      Alles Banana!