Hab den Kaffee auf - Kaffeeladung mit 2 defekten Kartons

    • Hab den Kaffee auf - Kaffeeladung mit 2 defekten Kartons

      Habe vor 6 Wochen eine Ladung Kaffee zum REWE Dortmund gefahren.

      Entlader vermerkte,dass 2 Kartons defekt waren.Diese waren in der Mitte einer Palette,

      und sind vom Fahrer nicht bemerkt worden.

      Jetzt kommt die Rg über 115.- Euro.Hab nichts dagegen,die zu bezahlen,aber kann ich dann nicht die

      beschädigten Kaffeekartons abholen?
      Das Lesen dieses Postes ist gebührenpflichtig.
      Bitte überweisen Sie 5 Euro-in kleinen Scheinen-auf das Konto 999
      bei allen deutschen Banken und Sparkassen.
      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • JA Im Falle einer Schadensersatzforderung muß die beschädigte Ware zur Abholung bereit stehen.

      Den Fall hatten wir mal bei einem Angeblich beschädigten Fernseher, wir hatten uns die Seriennummer Notiert.

      Als die Rechnung kam wollten wir den Fernseher, da es sich bei der Übergabe nur um ein Verpackungsschaden handelte.

      Laut Rechnung Totalschaden. Zunächst ein ganz anderes Gerät zur Abholung bereitgestellt, dann angeblich Verschrottet.

      Anzeige. Das gericht entschied, herausgabe des Gerätes mit der entsprechenden Seriennummer, und berechnung des Einkaufpreises + 5 %. Kein Gerät, kein Schadenersatz.

      Danach kam Geldstrafe für den Sachbearbeiter der Handelskette.
    • Generell nehme ich mit was beschädigt ist, wenn es nicht gerade eine raupe von 20 Tonnen ist!

      Unterschrift gibt es nur wenn ich die Ware habe.

      Dann Meldung und Ware steht bei mir abholbereit!

      Wenn es ein größerer Schaden ist, gleich die Versicherung verständigt!

      Kann immer noch dann den Schaden selbst zahlen und die Ware behalten!

      Ladestellen die mir nicht geheuer sind unterschreibe ich mit anderem Namen!
    • gelöschter User 4 schrieb:

      Eine ähnliche Diskussion zwischen dem Rentier und mir ist vom Panzer überrollt worden...drum schreibe ich nicht das Gleiche nochmal.


      Was soll der Beitrag?

      Wenn der Empfänger keine rein Quittung erteilt geht die Ware wieder mit!

      Manche Hersteller oder die Schluckbuden bekommen vom Zoll die Brandweinsteuer wieder zurück wenn der Flaschenhals unversehrt ist!

      Dachser will es auf naheliegende NDL haben und zahlt Fracht dafür!

      Manchmal ist in der untersten Lage Bruch wegen doppelte Paletten und das geht den TU doch gar nichts an!

      Da bedarf es keiner Diskusion!

      Wenn du bis Dato nur Centartikel gefahren hast kann ich doch nichts dafür!

      Im Fall Transco, wenn der Kaffee so beschädigt ist das er nicht verkauft kann werden, bekommt der Hersteller normal die Kaffeesteuer zurück wenn sie in seinem Verpackungsbetrieb wieder eingeht!

      Ich würde es der Versicherung melden, Schaden ist entstanden beim Lagerhalter und der TU ist raus aus der Sache!

      Viele versuchen es (Spedis) bei solchen Beträgen weil man sowas nicht über die Versicherung laufen lässt!

      Transco lass dich beraten von deiner Versicherung!
    • Also in meiner Planenzeit haben wir immer viel Getränke für Aldi gefahren Plastik aus Treuchtlingen.
      Also wenn mal was verrutscht ist durftes du es versuchen wieder aufzubauen was aber irgendwie so gut wie unmöglich war erst dann haben Sie die Annahme verweigert.
      wenn die 6 er Packs auseinander geflogen sind standen die immer im Lager (beim Spedi)und man konnte Sie trinken.
      Einmal ist der halbe Zug verrutscht da ist der Mist zum Werk zurück
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • interessantes thema...

      gibts was gesetzliches,oder hat jemand ein aktenzeichen???

      hintergrund:

      wir fahren viel weiße ware für einen e-großhandel im nahverkehr an private empfänger oder elektrogeschäfte.

      wei verpackungsbruch gibts eine annahmeverweigerung und der kram kommt zurück auf die spedihalle,von wo sie zurück ins außenlager kommt welches auch von der spedition betrieben wird.

      MONATE später kommt die haftbarmachung. okay sind ja versichert.(bei ... wo denn sonst?) also meldung gemacht.

      versicherer sagt entweder gerät beibringen, oder verschrottungsnachweis. beides bekommen wir von unserem auftraggeber aber nicht.

      also zahlen wir den angeblichen schaden und irgendeiner hat billige waschmaschinen an der hand???
    • @Tom, was macht man nicht alles bei einem Dauerauftrag!

      Früher als die Versicherung noch richtig Geld gekostet hat,(heute auch wer Deppen beschäftigt) hat der Auftraggeber eine Meldung im Jahr verlangt!

      Heute kostet die Vers. Pinuts wenn man Schadenquote Null hat, aber wehe du hast Schäden dann geht die Prämie hoch was früher nicht der Fall war!


      Uns haben sie in Heilbronn leere Rollis für die Blumen auf die Rampe gestellt und Fahrer lade mal auf was er auch getan hat!

      Ladung war von einem Spedi wo auch immer mal große Töne gespuckt hat hier im Forum bis ein Kollege aus seiner Nähe hier auf getaucht ist!

      So Fahrer geladen und angerufen, Hermann habe noch 3 m Platz, oh habe was auf dem Weg gesehen und haben noch zu geladen!

      Anderer Tag in Verona abgeladen, ja da fehlen Böden, da fehlt das da fehlt das.

      Kam noch am gleichen Tage die Haftbarhaltung!

      Gleich Versicherer eingeschaltet und nichts haben sie bekommen!

      Wer erst nach dem beladen die Stückzahl dem Fahrer vorlegt kann nicht erwarten das er die gezählt hat da es unterschiedliche Teile waren!

      Ob dem Spedi seine Speditionsversicherung gezahlt hat, bin ich überfragt!

      Unsere nicht!
    • Bei beschädigter Ware, auch wenn diese von der Transportversicherung bezahlt werden muß, besteht kein Herausgabeanspruch. Diese bleibt im Eigentum des Versenders.

      Im speziellen Beispiel (Kaffee) ist es etwas komplizierter. Ich habe auch schon 2x Kaffee bezahlt. Das erste Ärgernis : Bei nur einem Luftzieher wird die gesamte Verpackungseinheit (12 Pakete) abgeschrieben. Kaffee trinkt halt jeder :thumbsup:

      Desweiteren muß der Kaffee in der Regel zurück geführt werden an den Versender. Das liegt an der Kaffeesteuer.

      Auffällig war bei mir in beiden Fällen, das mir der Kaffee zu einem höheren Preis berechnet wurde, als er anschließend im Laden kam. Mit einem entsprechenden Werbeprospekt der darauffolgenden Woche konnte ich davon auch meine Versicherung überzeugen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!