Thomma schrieb:
Die Ware wurde ja schon bei der Rechnung des Empfängers besteuert.
Der diese aber höchstwahrscheinlich kürzen wird, da nicht die komplette Ware erhalten.
Und nochmals "Nein". Rechtlich hat man keinen Anspruch auf Herausgabe, das habe ich schon oft genug probiert. Auch nach der Regulierung des Schadens bestimmt weiterhin der Versender. Wenn dieser die Ware freigibt, darfst sie dann gern behalten. Mich würde mal interessieren, wo man das mit den 5% und selbst bezahlen nachlesen kann.
mfg thommy
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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