Grob vorsätzlich und der Richter urteilt nicht im Namen des Unternehmers!

    • Hm, das sehe ich anders.
      Selbst wenn es mit 88-89km/h die Landstrasse gefahren wäre, würde es meiner Auffassung nach nichts ändern.
      Es sein denn natürlich, der Fahrer könnte nachweisen, daß die letzten 4km/h ursächlich für den Unfall waren. Da wären wir aber schon recht tief in den Grenzgebieten der Realität angekommen.

      Und aus der Tatsache, daß es Unternehmner gibt, die Ihr Fahrzeug bei einer geringeren Höchstgeschwindigkeit begrenzen als andere, zu folgern, daß diejenigen, die es nicht tun, einen Unfall billigend in Kauf nehmen, halte ich, zurückhaltend formuliert, für gewagt.
    • Krischan schrieb:

      Und aus der Tatsache, daß es Unternehmner gibt, die Ihr Fahrzeug bei einer geringeren Höchstgeschwindigkeit begrenzen als andere, zu folgern, daß diejenigen, die es nicht tun, einen Unfall billigend in Kauf nehmen, halte ich, zurückhaltend formuliert, für gewagt.

      Ich meinte nicht,einen Unfall,in Kauf zu nehmen!

      Sondern ein Indiz,daß mal wenns brenzlig ist,Gas geben zu können 8)
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D