Gesetzmäßigkeit bei Mitfahrern....

    • mal schnell reinschleicht

      wie ist das wenn ich mal meine Frau oder meinen sohn Mitnehmen möchte
      wie schauts denn dann aus
      ich hab hier nur was mit mithelfen und so gelesen

      meine Frau oder sohn helfen mir ja nicht sondern sind eben nur anwesend und führen keinerlei arbeit aus

      was muß man da beachten bzw was gibt es da für regeln

      danke in vorraus
    • Hey Maenla,

      da brauchst Dir keine Gedanken machen, musst lediglich Deinen AG darauf hinweisen, bzw. Dir eine Erlaubnis einholen, das Du diese Personen mitnehmen darfst.

      Wichtig ist dabei aber, wie der Kollege Stefan schon sagte, eine entsprechende Versicherung über den Betrieb.
      Da gibt es von AG zu AG anders lautende Aussagen, bzw. Bestimmungen gibt!

      In jedem Fall vorher abklären - hinter kann es zu spät sein!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Dazu passt meine Geschichte auch ganz gut:

      Ich bin 24 und habe meinen CE-Schein seit ein paar Monaten. Ich studiere Informatik und Geographie auf Lehramt an Gymnasien und habe den Schein eigentlich nur zum Spaß gemacht (und weil ich meinen Bausparer ausbezahlt bekommen hab und was Vernünftiges mit dem Geld machen wollte). Jetzt fahre ich 1-2 Mal im Monat (Samstags) mit meinem Vater (selbstständiger Frächter) die Tour Klagenfurt (K) - San Vito di Tagliamento (I) und retour. Das Ganze dauert insgesamt ca. 6 Stunden inkl. Pause in Italien, wo wir auch immmer noch fein was Essen gehen. Für mich ist die Fahrt eigentlich mehr ein Ausflug, auch wenn wir natürlich was runterbringen und zwar Klinker (Rohzement) und dann wieder leer nach Hause fahren. Achja, ich fahre natürlich mit einem "eigenen" LKW und mein Vater auch (Konvoi). Ich krieg auch nix dafür gezahlt weil - wie bereits gesagt - mir einfach das Fahren Spass macht und ich in Italien zum Essen eingeladen werde. Natürlich fahre ich mit Tachoscheibe und versuche, die Geschwindigkeitsbegrenzungen immer einzuhalten. Auch die Pause fällt natürlich nicht zu knapp aus (eher zu lang als zu kurz, in 45 min kann man ja auch nicht allzuviel essen).

      Jetzt meine Frage: Ist das was ich mache, irgendwie verboten? Weil eigentlich sind wir ja im "gewerblichen Güterverkehr" unterwegs und - wie ich gelesen habe - braucht man da eine Fahrerkarte oder so? Krankenversichert bin ich natürlich bei meinen Eltern mit (als Student), von daher sollte es also kein Problem sein. Was soll ich noch tun, um mich rechtlich abzusichern?
    • Nábend Letsrock,

      verboten ist es nicht, allerdings ein bißchen kompliziert das ganze!
      Wie Du bestimmt oben schon gelesen hattest, hatte ich auch schon nach ähnlichem gesucht.
      Solange Deine Mithilfe in dem Betrieb Deiner Eltern (auch Verwandte, wie z.B. Ehefrau, Onkel, Schwager,etc...) einen Umfang annimmt, der nicht über die kurzzeitigkeit hinausgeht, so darfst Du lt. Sozialgesetzbuch offiziell dort "aushelfen".

      Schau einfach mal durch das SGB (Sozialgesetzbuch), dort wirst überall ein bißchen mehr fündig, auch was die Versicherungen anbelangt. Mir ging es genauso... :rolleyes:
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    • Betr. der arbeitslose Schwager

      Hi Florian,

      meine Antwort zu diesem Thema kommt bischen spät, aber wie ich weiß, nicht zu spät. Sei vorsichtig mit dem arbeitslosen Schwager, denn er könnte viel Ärger mit dem Arbeitsamt bekommen. Aus eigener Erfahrung: Es war einmal in grauer Vorzeit in meinen Anfängen. Arbeitslos, den 2er gemacht, als Neuling kein Job. Habe also in der Firma meines Onkels, bei dem ich auch gelebt habe als zweiter Mann kostenlos Erfahrung gesammelt. Natürlich waren davon auch alle Tachoscheiben vorhanden. Wir waren ja auch der Meinung, nichts schlechtes zu tun. Anders das Arbeitsamt: Bei einer normalen Verkehrskontrolle aufgefallen, keine Sozialversichrungskarte von mir, weil ja arbeitslos, Meldung ans Arbeitsamt. Die haben gesagt, keiner arbeitet kostenlos, auch im familiären Betrieb nicht, also für die gesamte anhand der Tachoscheiben nachgewiesene Zeit Arbeitslosengeld zurückzahlen. Auch vor Gericht keine Chance. Verurteilung mit der Urteilsbegründung: Dann haben Sie die Löhnung als Schwarzgeld erhalten. Da es heutzutage eher noch schlechter wie besser ist, lass deinen Schwager in seinem Interesse besser zu Hause.
      Gruß
      Uwe
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