Gesetzmäßigkeit bei Mitfahrern....

    • Gesetzmäßigkeit bei Mitfahrern....

      Hallo zusammen...

      Habe hier mal eine etwas markante Frage:


      Wie sieht es mit der gesetzmäßigkeit aus,

      ...wenn ich einen Bekannten, der in einem festen angestellten Verhältnis als Fahrer tätig ist und dieser Urlaub, bzw. Wochenende hat,

      oder

      ...einen Arbeitslosen Schwager mit Kl. CE oder wie auch immer, halt eine Person mit CE-Schein, die nicht im angestellten Verhältnis zu meinem Betrieb gehört,

      ... und ich die/denjenigen mit auf Tour nehme, um sagen wir am Samstag, der Fahrzeit wegen, wieder daheim zu sein?

      Was muss ich beachten, oder vielmehr, wie sieht es in diesem Fall mit "Schwarzarbeit" aus?
      Ohne Witz: Selbstverständlich hilft mir diese Person unentgeldlich - aus Spaß an der Freud!


      Konnte in sämtlichen Gesetzestexten nichts über diese Thematik finden und würde mich über möglichst viel Antwort freuen!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hallo SCANIA!

      Was ich mit sicherheit sagen kann ist das Deine ehefrau und Verwante 1 und 2en Grades bis zu begrenzten Anzahl an Stunden deinen Betrieb Aushalfen dürfen
      ohne Lohnnebekosten.
      Ein einfacher bekanter darf das mit sicherheit nicht.
      Wie es mit Schwager aus sieht.....
      Vor Langer zeit dürfte man das gelegentlich machen aber wie es Heute aussieht
      weis ich nicht.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Original von Konstadinos
      Hallo SCANIA!
      Ein einfacher bekanter darf das mit sicherheit nicht.


      Weißt Du das genau? Wo steht das geschrieben?
      Bin damals auch des öfteren beim Kumpel mitgefahren und auch selber gefahren über´s WE, selbst bei einer Kontrolle wurde nichts erwähnt, das man dieses nicht darf...

      Hätte halt gern Hieb- und Stichfeste Argumente dafür oder dagegen!

      Trotzdem Danke!


      Vor Allem muß man mit der Unfallversicherung aufpassen - diese Person muß gemeldet werden !


      Dessen bin ich mir bewußt, eine Insassenversicherung habe ich ja!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • @ Stefan1531,

      Danke auch Dir für deine Hinweise, aber dann kann ich denjenigen ja anmelden und ihn Sozialversichern!

      Darum geht es mir aber nicht, sondern lediglich um die gelegendliche Mitfahrerei und zur "Privaten und unendgeltlichen" Fahrleistungen dieser Person!

      Also, weshalb Krankenversichern,etc...???
      Es geht mir hier nicht um einen Arbeitnehmer den ich Einstellen würde!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • hay
      f.

      frag am besten die berufsgenossenschaft!
      die wissen das 100 pro.

      wir hatten das problem auch mal in der firma wo ich fahrer war!
      ein kol. hatte seinen sohn dabei. bei einem auffahrunfall erlitt dieser einige
      prellungen und ne gehirnerschütterung!
      oha, niemand hat die artztkosten bezahlt!
      wir haben im arbeitsvertrag unserer fahrer zustehen:
      wir weisen darauf hin, daß betriebsfremde personen aus
      versicherungstechnischen gründen, weder auf dem betriebsgelände noch
      in den fahrzeugen geduldet werden!!

      gruß
      t.
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Nábend T. ;)

      Ja, soweit ist klar,
      aber wie sieht es denn aus, wenn ich jemaden mit meinen Fahrzeug selbst fahren lasse?
      Unabhängig von der Versicherung!
      Sondern lediglich die unentgeldliche Tätikeit!

      Gruß F. :P
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • - nicht Krankenversichert
      - nicht unfallversichert
      - nicht berufsunfähigkeitsversichert
      - im Falle eines (UN)Falles darf derjenige mit Sicherheit alles selbst zahlen.

      -> Herzlichen Glückwunsch !

      Aber sonst, machen kann man alles.

      Bezüglich der Schwarzarbeit: Berufsgenossenschaft / Finanzamt fragen ! So wie ich das deutsche Rechtssystem kenne, isses trotzdem Schwarzarbeit, auch wenn er nix bekommt.

      * wußtet Ihr, daß nach UST-Gesetz ehrenamtliche Arbeit Umsatzsteuer-Pflichtig ist ?! Sachen gibts.....
    • @SCANIA

      Davon bin ich ja ausgegangen das du mit deinen Eigenen LKW unterwegs bist.
      Also der gesetzgeber seht es so vor wie ich es geschrieben habe.
      Ich suche mal den Gestztext und gebe es dir weiter.
      Unengeldlich und unversichert dürfen nur angehörige dein unternehmen gelegentlich aushelfen. Im falle eines falles Zahlt die BG.
      Da steht aber nicht das es Verboten ist das ein Freund aushilft.So wie nun mal Deutsche Gesetze sind. Theoretisch ist es keine Straftat wen es nicht verboten ist oder? Logisch gedacht meine ich.
      Aber zahlt die BG?
      Aber ich suche mal dieses Gesetz bei gelegenheit und kann dir dann genaueres sagen.

      Bis dan...


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

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    • RE: Gesetzmäßigkeit bei Mitfahrern....

      Hi Florian,
      ist alles nicht mehr so einfach. Hast du zum Beispiel einen Arbeitslosen bei dir und die Polsterei meldet das im Rahmen einer Kontrolle ans Arbeitsamt, hat zumindest dein Mitfahrer die Ar....karte, denn das Arbeitsamt glaubt die die unentgeltliche Tätigkeit nicht. Kenne ich aus eigener Erfahrung.
      Am besten ist, du nimmst einen Beifahrer mit der seinen Sozialversicherungsausweis in der Tasche hat, füllst eine Versicherungsanmeldung für geringfügig Beschäftigte aus (erhälst du bei deiner Sozialversicherung oder beim Steuerberater) und führst den Durchschlag davon mit.
      Und auf der ganz sicheren Seite seit ihr, wenn ihr beide eine formlose schriftliche Vereinbarung verfasst, das dein Beifahrer uentgeltlich und eben auch nur sporadisch bei dir mitfährt. dann gibt es sicherlich keinerlei Probleme mehr.
      Gruß
      Uwe
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