JA das glaub ich ja alles, genauso sinnlos ist es zurzeit, wenn ein Arbeitnehmer 500km Anfahrt zum Betriebsstandort hat, dort den LKW besteigt. Dann hat der freie Fahrzeit und Arbeitszeit auch Null, die Zeit läuft beim Besteigen des LKW. Fährt er aber 200km zum LKW, der irgendwo in der Pampa steht, dann muß er Arbeitszeit buchen und seine "Schicht" beginnt bei Verlassen der Haustüre. Is ja auch an der Realität vorbei, aber wie willst du alle positiven und negativen Eventualitäten in ein allgemeingültiges Gesetz packen, das dann nicht 10000 Seiten § und Papier umfaßt.
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
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Wie fordert die Partei die sich selbst auflöst, alles vereinfachen und so auch da!
Nicht die Memme als Größe nehmen sondern das Mittelmaas!
Versenkt einer den LKW Pappe auf Eis und 6 Monate keinen Cent von der Arge!
Arbeitsrecht verschärfen, wenn so einer dir 3 LKW versenkt und du hast ihn nicht ab gemahnt musst du ihn beschäftigen bis er den vierten versenkt hat und dann gegen eine Horrorabfindung kannst du ihn entlassen!
Ob der TU oder Spedi da drauf vor die Hunde geht interessiert ja keinen, da die die diese Gesetze oder Verordnungen schaffen von tuten und blasen keine Ahnung haben und am 30 des Monats die Gage für den folgenden Monat am Konto haben!
Ist aber durch die ganze Gesellschaft durch weg!
Als ich am Dienstag den Wehrbeauftragten hörte, die Soldaten stehen unter Stress!
Der Küchenbulle muss um 3:30 Uhr auf stehen das der Rest ein Frühstück hat!
Was für Doofe sind das die um 2 Uhr anfangen das der Wehrbeauftragte sein frische Brötchen hat!
Die Soldaten sind zu lange im Afghanistan Einsatz über 6 Monate!
Klar der Michel hat die letzten 2 Weltkriege verloren und wenn es einen nächsten sollte geben, dauert der nicht länger wie bei den Juden!
Keine 6 Jahre, sondern 6 Tage weil die Psychologen erst am 5 Tag zur Truppe stoßen! -
So Kinners, zurück zum eigentlichen Thema.
Ich habe mir Granis ersten Beitrag zu Herzen genommen und bei meiner örtlichen IHK angerufen. Dort wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass dieses Gesetz für die Selbstfahrer (mit eigenem Unternehmen) gilt. Auf meine Frage, warum das denn da nicht steht, sondern auf eine Tätigkeitsart Bezug genommen wird, den es in Deutschland nicht geben soll, kam nichts vernünftiges.
Praxiserfahrungen lägen bei der IHK auch noch nicht vor.
In der aktuellen VR ist ebenfalls ein Kleinstbeitrag zu dieser Sache (S80). Dort wird direkt auf den Begriff "Selbstfahrer" und "selbstfahrenden Unternehmer" Bezug genommen.
Nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern wird zur Definition desselben auf die RICHTLINIE 2002/15/EG
„selbständiger Kraftfahrer“ alle Personen, deren berufliche
Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit Gemeinschaftslizenz
oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung
gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechts,
Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu befördern, die
befugt sind, auf eigene Rechnung zu arbeiten, und die nicht
durch einen Arbeitsvertrag oder ein anderes arbeitsrechtliches
Abhängigkeitsverhältnis an einen Arbeitgeber
gebunden sind, die über den erforderlichen freien Gestaltungsspielraum
für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit
verfügen, deren Einkünfte direkt von den erzielten
Gewinnen abhängen und die die Freiheit haben, als Einzelne
oder durch eine Zusammenarbeit zwischen selbständigen
Kraftfahrern Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden zu
unterhalten
Zum Thema Dokumentation Arbeitszeit: So wie ich es lese, ist eine Dokumentation der Zeiten, die "keinen direkten Zusammenhang mit der gerade aufgeführten spezifischen Transporttätigkeit auweisen" nicht notwendig. Ist aber meine derzeitige und absolut unbestätigte Lesart.
Falls das unzutreffend ist, ich perönlich verwende Thunderbird/Lightning für Mails und für die Zeitplanung. Wichtige Vorgänge werden per Memo dokumentiert (Datum, Uhrzeut von-bis, Gesprächs- Telefonatspartner, Ihnalt). Dann wird eben noch schnell eine Tageszusammenfassung geschrieben und gut. Koste 3 weitere Minuten. Ja, ist verschwendete persönliche Lebenszeit. Und ja, ich kann mir schöneres vorstellen. Geht halt erst drei Minuten später. -
Wenn du die Karte immer stecken lässt, brauchst gar nix zu kommentieren so die Aussage von der Stelle die das verfolgen.
Ich hatte mal ein BAGler gefragt, ja das mit den 60 Std und dann der Ausgleich kontrollieren wir nicht!
Über das Thema ruft man keine IHK an weil die damit nichts zu tun haben sondern die Leute die die Bussgelder festsetzen!
Wenn der Mann sagt, wenn sie am Samstag dokomentieren auf der Karte Arbeitszeit, dann bekommt ihr ärger!
Soll der noch deutlicher sprechen!
Als der den Posten übernommen hat, wenn du Probleme hast, rufe mich an!
Will nicht hier schreiben was er zu unsere Hessischen Verfolgungsbehörde gesagt hat!
Der hat mir mal gesagt als es noch alles über seinen Tisch ging, warum hast du nicht 7,5 Std gemacht, die 30 Minuten hättest doch noch könnt stehen bleiben!
Also wenn ich es eilig hatte war statt nach 8 Std die Pause rum, sondern nach 7,36 Std!
Wenn es unterwegs bemängelt wurde, von der Behörde kam nichts.
Und so mache ich das heute auch wieder 10,5 oder 8,5 Std und Fersengeld!
Bei diesen Zeiten kassieren sie gerne 30 € unterwegs weil sie wissen das die Behörde es nicht verfolgt!
Habe keinen Auszug mehr wie das aus sieht von der Behörde sonst hätte ich ihn mal hoch geladen!
Ruhepause!
Soll 11 Std. Ist 10,36 Std Differenz 0,24 Std. 0000
Fahrzeiten!
Soll 9 Std.Ist 9,40 Std, Abzug 0,30 ist 0,10 gleich 25 €
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