Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

    • @ gelöschter User 4

      Du hast natürlich Recht, wenn du die Aufzeichnungspflicht für dich geregelt hast und sie keinem anderen verraten willst, wie du das machst.

      Bei der nächsten Betriebsprüfung kann dir keiner was anhaben. Glückwunsch. :thumbup:

      Ich bin noch am überlegen, wie ich es am besten Dokumentieren soll. ?(


      @ alle

      vielleicht hat jemand schon ein Konzept und verrät es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Badner ()

    • Badner schrieb:

      Ich bin noch am überlegen, wie ich es am besten Dokumentieren soll. ?(


      @ alle

      vielleicht hat jemand schon ein Konzept und verrät es.

      Wenn man Karte hat sonstige Arbeitszeiten auf der Karte manuell nachtragen falls das geht, falls es nicht geht zusätzlich zur Karte Tageskontrollblatt. Was besseres fällt mir momentan nicht ein.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Badner schrieb:

      @ gelöschter User 4

      Vielleicht hast du etwas nicht verstanden.

      Du musst deine Lenkzeit und deine Arbeitszeit (Büro) nachweisen.

      Die darf im Durchschnitt nicht über 48 Stunden pro Woche liegen.

      Das die EU Gesetze vorgibt ohne sinn und verstand, das ist bekannt.

      Wie gehst du aber mit denn Gesetz um, ist die Frage.

      Es ist nun mal da.

      Wie zeichnet man auf, wie einen Nachweis führen, das ist die Frage.

      Badner schrieb:

      @ gelöschter User 4

      Vielleicht hast du etwas nicht verstanden.

      Du musst deine Lenkzeit und deine Arbeitszeit (Büro) nachweisen.

      Die darf im Durchschnitt nicht über 48 Stunden pro Woche liegen.

      Das die EU Gesetze vorgibt ohne sinn und verstand, das ist bekannt.

      Wie gehst du aber mit denn Gesetz um, ist die Frage.

      Es ist nun mal da.

      Wie zeichnet man auf, wie einen Nachweis führen, das ist die Frage.



      Hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe und der Mann von der Behörde gesagt hat!

      Will ich es mal deutlicher schreiben. Der wird nie sagen, dann darft du das und das.

      Er hat gesagt wenn ich das Autowaschen dokomentiere dann bekommst du Ärger!

      In 40 Jahre, nee fehlen noch 2 Monate hat mich nur der Schweizer drauf angesprochen warum an der Grenze bei der Abfertigung nicht auf Arbeit gestellt worden ist!

      Zum Portal auf machen benötigt man keine 2 Minuten wenn man keine Pfeife ist und so wird das als Fahrzeit gewertet!

      Bis Dato hat keiner gefragt nach dem Ausgleich wenn man 60 Std. macht!

      Macht euch nicht in die Hose!

      Ich versuche die Lenk und Ruhezeit ein zu halten und der Rest geht mir am Arsch vorbei!
    • gelöschter User 5 schrieb:


      dumme frage, bist du ein altkomunist?

      so gesetze hat man in der ddr gegen private gemacht.

      wenn nicht plädiere ich dafür das ein gesetz kommt, wenn du 5 minuten länger als die 8 std im büro warst, im kohlenkeller zu übernachten hast.

      als fußgänger oder kraftfahrer bis du dann eine gefahr. für die allgemeinheit.

      wo liegt jetzt der unterschied drin, ich setze mich 2 auf den stapler und wenn due soweit gebracht hast läufst 2 std. hinter dem rasenmäher her?

      Was hat das mit mir zu tun? Mir ist das doch völlig egal, wegen mir kannst du 100 Std. am Stück durchziehen ohne Anzuhalten und während der Fahrt in ne Flasche pieseln. :D
      Ich hab ja nur gesagt, was die Intention des Gesetzgebers hinter der Maßnahme ist. Die wollen die Selbständigen halt stärker in die Verantwortung nehmen bzw. verhindern, daß ein Selbständiger auf Arbeitszeiten, die ja auch zu LuRz gehören, pfeift. Ob das jetzt ne Gängelung oder ein dummes Gesetz ist, ist mir persönlich doch furzegal, betrifft mich nur bedingt. :sleeping:
    • sofaspediteur schrieb:

      gelöschter User 5 schrieb:


      dumme frage, bist du ein altkomunist?

      so gesetze hat man in der ddr gegen private gemacht.

      wenn nicht plädiere ich dafür das ein gesetz kommt, wenn du 5 minuten länger als die 8 std im büro warst, im kohlenkeller zu übernachten hast.

      als fußgänger oder kraftfahrer bis du dann eine gefahr. für die allgemeinheit.

      wo liegt jetzt der unterschied drin, ich setze mich 2 auf den stapler und wenn due soweit gebracht hast läufst 2 std. hinter dem rasenmäher her?

      Was hat das mit mir zu tun? Mir ist das doch völlig egal, wegen mir kannst du 100 Std. am Stück durchziehen ohne Anzuhalten und während der Fahrt in ne Flasche pieseln. :D
      Ich hab ja nur gesagt, was die Intention des Gesetzgebers hinter der Maßnahme ist. Die wollen die Selbständigen halt stärker in die Verantwortung nehmen bzw. verhindern, daß ein Selbständiger auf Arbeitszeiten, die ja auch zu LuRz gehören, pfeift. Ob das jetzt ne Gängelung oder ein dummes Gesetz ist, ist mir persönlich doch furzegal, betrifft mich nur bedingt. :sleeping:



      Hi ich brauche keine Gesetze! Wenn ich müde bin dann schlafe ich und so kommt ohne Unfall den man selbst verschuldet hat durch das Leben.

      Ach so, in dem ganzen Gesetzentwurf hat so ein Vollpfosten von den Linken gefordert gehabt, sollte seine Anfahrt z.B. von Dresden nach Mannheim am Sonntag 7 Std gedauert haben, wäre für ihn nach einer Std. Feierabend.

      Jetzt haben wir das neue Gesetz und haben mehr und sogar schwerere LKW Unfälle wie vor her!

      Nicht die Möchtegerne in Berlin oder Brüssel haben davon eine Ahnung sondern die Erfahrung lehrt uns!

      Früher lagen Montags morgen nach Bozen so 2-3 Bayern in den Apfelplantagen und als das Nachtfahrverbot kam durch Tirol und die Herren mussten sich an der Grenze 3-4 Std auf das Ohr legen war es vorbei mit den Unfällen!

      Einem ausgeruhten Mensch dem reichen von Sonntag auf Montag 3-4 Std Schlaf und sind fit, gilt nicht für Memmen!