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gelöschter User 2 schrieb:
...- ob das heute immer noch so ist weiss ich nicht .
Peter 5000 schrieb:
Der Arbeitgeber hat 3 monate Lohnfortzahlung zu leisten nach dem tod eines Arbeitnehmers damit müsste eine beerdigung am heimatort möglich sein.
Mister T. schrieb:
Hat mir letztens ein Fahrer erzählt das ein Kollege von ihm auf Tour gestorben ist und der Chef sich geweigert hätte aus Kostengründen den Leichnam zu überführen.
Die Ehefrau mußte dann den Verstorbenen Mann am Todesort (Bayern) verscharren lassen aus Kostengründen bei 1000 brutto bleibt für ne Beerdigung oder monatlich ne Versicherung nicht viel hängen!
Peter 5000 schrieb:
Der Arbeitgeber hat 3 monate Lohnfortzahlung zu leisten nach dem tod eines Arbeitnehmers damit müsste eine beerdigung am heimatort möglich sein.
sofaspediteur schrieb:
48 Spesen geht aber seit 2-3 Jahren nicht mehr. Früher konntest das irgendwie über Übernachtungszuschlag aufpumpen, damit die 48 brutto für netto rausgingen, nach irgendnem höchstrichterlichen Urteil isses nicht mehr möglich. Hab ich auch mal ne zeitlang gemacht, mit dem Hinweis vom Steuerberater, daß die Rechtslage noch unklar sei. Irgendwann 2009 kam dann der Anruf vom Steuerberater "in Zukunft nicht mehr möglich" und die Zuschläge aus der Vergangenheit vor 2009 hab ich der Ordnung halber mit 25% pauschal nachversteuert.
Letztes Jahr LSt. Außenprüfung alles sauber bis in die Vergangenheit, habe 2010 2x mal an nem bundesuneinheitlichen Feiertag doppelte Spesen überwiesen, fiel sogar auf, wurde moniert, aber die 20 EUR hat mir der FA-Prüfer geschenkt.
Also doppelte Spesen ist nach meiner Info eine lohnbuchhalterische Zeitbombe.![]()
Vllt. kann das ja wer bestätigen.