Frage zu einer Kündigung

    • In RP z.b ist lt.Tarifvertrag nach der Probezeit (4 Wochen) im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einer Woche
      Aha, also ist das durchaus realistisch. Ich glaube auch nicht dass der AG so dumm ist, das nicht einzuhalten.
      "MTV Hessen" heißt in dem Fall MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes un Hessen.

      Wie sieht es denn mit einer offiziellen Begründung der Kündigung aus? Gibt es Regelungen nach denen nicht unbedingt eine Begründung notwendig ist?

      Personalabteilung? Betriebsrat? Lach!Nicht in der Firma...

      Boris
    • borisvp schrieb:

      In RP z.b ist lt.Tarifvertrag nach der Probezeit (4 Wochen) im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einer Woche
      Aha, also ist das durchaus realistisch. Ich glaube auch nicht dass der AG so dumm ist, das nicht einzuhalten.
      "MTV Hessen" heißt in dem Fall MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes un Hessen.

      Wie sieht es denn mit einer offiziellen Begründung der Kündigung aus? Gibt es Regelungen nach denen nicht unbedingt eine Begründung notwendig ist?

      Personalabteilung? Betriebsrat? Lach!Nicht in der Firma...

      Boris


      Das einzig zwingende an einer Kündigung ist das sie schriftlich sein muss!
      Gründe sind nur anzugeben bei Kündigung von Auszubildenden
      Kündigung von (werdenden) Müttern
      fristlose Kündigungen!
      Wenn die Firma einen Betriebsrat hat muß dieser der Kündigung zugestimmt haben!
      Also m.E nach mußt du überprüfen was im Tv steht !
      Also der Ag muß euch die Stelle im Tv zeigen bzw zum Anwalt gehen kostet aber oder wenn ihr in der Gewerkschaft seid dort nachfragen!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • borisvp schrieb:

      Guten Tag,

      kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein?
      • AG ist Mitglied des Arbeitsgeberverbands
      • es gilt der MTV gewerblich in Hessen
      • Probezeit ist letzten Dezember abgelaufen (Beginn der Beschäftigung war im September 2012)
      Der Arbeitsvertrag sagt aus
      • Befristung bis 30.09.2013
      • Die tariflichen Kündigungsfristen gelten beiderseits
      Es ist zu vermuten dass der Auslöser wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle sind (2-3 Tage pro Monat).

      Vielen Dank und Gruß
      Boris



      Wenn das im Arbeitsvertrag steht, dann gelten ohne wenn und aber die tariflichen Kündigungszeiten!

      Vertragliche und tarifliche Kündigungsfristen

      Vielfach sind Kündigungsfristen auch im Arbeitsvertrag geregelt, die dann den gesetzlichen Kündigungsfristen vorgehen, wenn sie günstiger sind.

      Im Rahmen eines Tarifvertrages können die Kündigungsfristen abweichend vom Gesetz geregelt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen in einem Tarifvertrag zulässigerweise sogar unterschritten werden. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, gehen die entsprechenden tariflichen Regelungen den gesetzlichen Regelungen zu den Kündigungsfristen vor.
      Die tariflichen Regelungen sind in der Regel zwingend und können auch nicht durch eine vertragliche Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschritten werden.

      Der TV Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt siehe oben!

      Mister T. Wenn er nicht in der Gewerkschaft ist, braucht der AG ihm kein TV aus zu legen!

      Dann braucht ja keiner mehr in die Gewerkschaft zu gehen und der AG muss auch nicht den ganzen TV im AV vereinbaren!

      Allgemeinverbindlich ist er von Bundesarbeitsminister nicht erklärt!

      Gibt es heute überhaupt noch einen der allgemeinverbindlich erklärt worden ist?
    • Mister T. Wenn er nicht in der Gewerkschaft ist, braucht der AG ihm kein TV aus zu legen!
      Original von G-Rentner


      Da bist du falsch informiert, wenn der AG sich auf einen TV beruft und dessen Bedingungen,
      dann muß er dies allen AN auch zahlen und die Bedingungen gewähren, egal ob Sie bei Verdi sind oder nicht.!
      Und den TV auslegen zur Einsicht das steht im Betiebsverfassungsgesetz!
      Bei Lohnerhöhungen tariflichen gibt's ja auch für alle mehr ob Gewe oder nicht!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • schwabenwilli 12 schrieb:

      @borisyp

      ich weis nicht so genau was du wissen wilst :?:

      aber rechte kennst du :D von pflichten noch nie etwas gehört ?(

      krankheit hin oder her...der eine TU hält ihn...die meisten kicken ihn raus..legal

      mir scheint du willst nur ......

      falsches forum

      have a nice day :)



      ?( ?(

      Nein, er will nicht ...

      Da will ein Vater nur wissen was mit seinem Sohn passiert...


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      borisvp

      Anfänger

      »borisvp« ist der Autor dieses Themas

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      Über mich: Vater eines 25jährigen Fahrers


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      Dabei spielt es keine Rolle welche Qualitäten oder Eigenschaften dieser hat.
      Es ist der Sohn.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Mister T. schrieb:

      Da bist du falsch informiert, wenn der AG sich auf einen TV beruft und dessen Bedingungen,

      Bis jetzt wissen wir nur das er sich bei der Kündigungsfristen auf den Tarifvertrag beruft!

      Ich kann doch einen AV zusammen stellen nach meinen Wünschen!

      Einzelvertraglicher AV!

      Lohn, Allmosen! Urlaub Bundesurlaubsgesetz! Urlaubsgeld nach TV! Weihnachsgeld Ü.Tarif usw. Spesen 50 €, was oberhalb der steuerfreien Pauschale liegt, pauschal versteuern!

      Und schon muss er nicht auslegen!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Mister T. schrieb:

      Da bist du falsch informiert, wenn der AG sich auf einen TV beruft und dessen Bedingungen,

      Bis jetzt wissen wir nur das er sich bei der Kündigungsfristen auf den Tarifvertrag beruft!

      Ich kann doch einen AV zusammen stellen nach meinen Wünschen!

      Einzelvertraglicher AV!

      Lohn, Allmosen! Urlaub Bundesurlaubsgesetz! Urlaubsgeld nach TV! Weihnachsgeld Ü.Tarif usw. Spesen 50 €, was oberhalb der steuerfreien Pauschale liegt, pauschal versteuern!

      Und schon muss er nicht auslegen!



      und genauso sieht das aus .... :thumbup: :thumbup: , Recht hast du ...
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Mister T. schrieb:

      Da bist du falsch informiert, wenn der AG sich auf einen TV beruft und dessen Bedingungen,

      Bis jetzt wissen wir nur das er sich bei der Kündigungsfristen auf den Tarifvertrag beruft!

      Ich kann doch einen AV zusammen stellen nach meinen Wünschen!

      Einzelvertraglicher AV!

      Lohn, Allmosen! Urlaub Bundesurlaubsgesetz! Urlaubsgeld nach TV! Weihnachsgeld Ü.Tarif usw. Spesen 50 €, was oberhalb der steuerfreien Pauschale liegt, pauschal versteuern!

      Und schon muss er nicht auslegen!


      Also bei uns ist das so, alles tariflich Urlaub/Urlaubsgeld und Spesen nach Haustarif und der tarifliche Urlaub liegt über Bundesurlaub
      Und der Tv liegt im Büro allerdings sind in dem Tv die Kündigungsfristen wie die gesetzlichen.
      Also so eindeutig ist das nicht wie du schreibst!

      P.S und man will alles billig haben wenns Probleme gibt dann im Forum fragen.
      Aber Rechtschutzversicherung bzw.Gewerkschaftsbeitrag sparen wollen :thumbdown:
      War doch schon öfters hier suchen Arbeit oder Rat,aber keiner bedankt sich mal oder schreibt ob es geklappt hat ist ja auch selbstverständlich Fremden einen Tip zu geben ?(
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mister T. ()

    • Mister T. schrieb:

      P.S und man will alles billig haben wenns Probleme gibt dann im Forum fragen.
      Aber Rechtschutzversicherung bzw.Gewerkschaftsbeitrag sparen wollen
      War doch schon öfters hier suchen Arbeit oder Rat,aber keiner bedankt sich mal oder schreibt ob es geklappt hat ist ja auch selbstverständlich Fremden einen Tip zu geben

      :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      So ist es!

      Wenn der RA kein Kumpel ist, kostet die Auskunft schon was!