Aha, also ist das durchaus realistisch. Ich glaube auch nicht dass der AG so dumm ist, das nicht einzuhalten.In RP z.b ist lt.Tarifvertrag nach der Probezeit (4 Wochen) im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einer Woche
"MTV Hessen" heißt in dem Fall MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes un Hessen.
Wie sieht es denn mit einer offiziellen Begründung der Kündigung aus? Gibt es Regelungen nach denen nicht unbedingt eine Begründung notwendig ist?
Personalabteilung? Betriebsrat? Lach!Nicht in der Firma...
Boris