Frachtvertrag nicht erfüllt.

    • Frachtvertrag nicht erfüllt.

      Hallo Liebe Gemeinde,



      erst einmal "Hallo" bin neue hier und ich hoffe ich Poste nicht direkt
      ins Falsche Forum oder habe irgendwas vergessen zu beachten bevor ich
      hier einfach so los poste! Wenn doch bitte um kurze Info! :)



      Folgendes:

      Wir sind ein mittelständiges Transportunternehmen und Fahren hin und
      wieder für eine Firma nach Polen. Da wir aber selber hin und wieder
      nicht ausreichend Kapazität an Fahrzeugen haben geben wir unserer
      Frachten an andere Firmen weiter über TimoCom. Nun hatte ich den Fall
      das ich einene Auftrag geschrieben habe wo drin stand das man Ware von
      DE nach PL bringen muss und im Gegenzug Ware von PL nach DE zurück an
      den Absender ( Leergut ) bringen muss. Handeltet sich um
      93Eurogitterboxen. Der Disponent der Polnischen Firma rief mich am
      Ladetag an und sagte mir das er nur 60GB laden kann da er keine Mega-
      sondern nur einen Tautleiner hat und dies nicht im Vertrag stand.
      Daraufhin habe ich ihm an der Fracht die Kosten abgezogen die mir eine andere Speiditon berechnet hat um die restlichene Gitterboxen abzuholen. Nun will sie Klagen weil ich im Aufrag nicht geschriebene habe das sie einen Mega braucht. Aber ist das den korrekt? Den als Disponent muss man die Masse einer genormten Eurogitterbox doch wissen und wenn nicht muss man ggf. nachfragen oder denke ich da falsch?

      Über eure Auskunft wäre ich sehr Dankbar! :)


      Mit freundlichen Grüßen
      Rene-Schumacher
    • Kannst Du mal bitte wortwörtlich wiedergeben, wie genau Ihr die Fracht beschrieben habt? Steht da nur Gitterbox drin, wirds knifflig. Hast Du den Begriff Euro- oder DB-Gitterbox verwendet, besser noch Gibo nach UIC Norm 435-3, sieht es schon besser aus.

      Die genaue Wortwahl wirds wohl entscheiden vor Gericht :thumbsup:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Hmmmm....sowas hatte ich mir schon gedacht. Was Du gesagt hast am Telefon, dürfte wohl vor Gericht keine Rolle spielen. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Der Frachtvertrag ist bindend und da muß die zu befördernde Fracht eindeutig sein. Selbst wenn Du es so gesagt hast, könnte man der Klägerin ja zu Gute halten, das sie die deutsche Sprache nicht zu 100% beherrscht. Wenn sie die Gibo`s schon aus Polen gebracht hat und deren Maße kannte, könnte es vll. ein bissel besser aussehen aber das sagt Dir dann Dein Rechtsverdreher bzw. der Richter.

      Zukünftig klick bei timo doch einfach nur den Mega an und druck Dir Dein eigenes Angebot aus. Da steht dann unten links auch das Eingabedatum mit drauf. Wobei aber wie gesagt der Frachtvertrag bindend ist und nicht die timo-Eingabe. Hier solltest Du dann einfach den Zusatz Gibo nach "UIC Norm 435-3" oder nach DIN 15155 wählen. das kann dann auch ein Pole googeln, wenn er noch nie ne Gibo gesehen hat. (de.wikipedia.org/wiki/Gitterbox)

      Ich persönlich würde keinen Rechtstreit führen. Dauert Jahre und kostet außer Geld auch noch Nerven. Versuch ne gütliche Einigung 50/50 und lerne aus Deinem Fehler. Das passiert Dir kein 2. Mal, da bin ich mir sicher :thumbsup:

      mfg thommy

      P.S. und such Dir Unternehmen aus, wo die Disponenten mehr als 2 Hirnzellen haben, also nicht ne schwangere Blondi disponiert
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ja wie mittlerweile habe ich meine Aufträge sogar noch auf Englisch umgeschrieben und alles weitere nochmal genau und detailiert angegeben. Wie du sagst nochmal passiert mir sowas nicht! :)

      Naja ob es vor Gericht geht muss mein Chef entscheiden! Der ist momentan noch etwas Spur und pocht auf sein Recht! .. Muss ich wohl mal mit dem Rechtverdreher sprechen! *grins*

      Vielen Dank auf jeden fall für eure Auskunft .. werde ggf. öfter vorbei schauen! :D


      PS: Das Zitat find ich Bombe! Das Druck ich mir aus und Häng es mir an den PC-Bildschirm! :thumbup:
    • Wenn du nicht die Zahl von 93 Gibo genannt hast im Frachtvertrag, habt ihr gelitten!

      Wenn mir einer schreibt, eine Ladung Gibo mit XXX und zurück Leergut Gibo könnte man sogar davon ausgehen wenn auf der Hintour 31 verladen wurden, dass auf der Rücktour auch nur 31 geladen werden!

      Das die Timo nicht mal die Rubrig einführt MEGA!

      Mich kotzt es an wenn ich eine Fracht öffne und dann steht MEGA!
    • Granitteufel schrieb:


      Das die Timo nicht mal die Rubrig einführt MEGA!

      Mich kotzt es an wenn ich eine Fracht öffne und dann steht MEGA!


      Nicht ganz richtig Grani. Man hat die Möglichkeit "Jumbo" anzuklicken. Worauf Du genauso wie auch ich immer reinfällst, sind die Idioten, die das irgendwo im Text unterbringen. Meist geht das einher mit einem unschlagbaren Toppreis. :thumbsup:

      mfg thommy
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      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!