Naja die wollen uns ja Anklagen weil wir ihnen was an der Fracht abgezogen haben.
Frachtvertrag nicht erfüllt.
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Der Gerichtsstand wird in Deutschland sein und in dem Fall ist es für die polnische Firma sehr aufwendig und teuer zu klagen. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag um den es geht. Ich schätze den Frachtpreis für 33 leere GiBo von Polen nach Deutschland auf 150 bis 450 Euro je nachdem wohin in D. Normalerweise hätte man sich doch so einigen können, dass die Firma den Rest in einer späteren Tour mitnimmt.
Wie beim Transportschaden oder dem Problem mit dem Palettentausch handelt es sich hier doch um eine Vertragsstörung wo der Geschädigte auch in der Pflicht ist den Schaden niedrig zu halten. Z.B. indem er die Chance gibt zum Nachbessern. Der Richter wird auch fragen, ob die leeren GiBo alle 93 dringend gebraucht wurden, was ein Transport von 33 leeren GiBo von Pl (wo?) nach D (wo?) kostet und ob es nicht die Möglichkeit gab sie später mit einem 2. Fzg des Auftragnehmers zu bringen. Das 93 GiBo gebracht werden müssen, wenn das so im Vertrag steht dürfte klar sein.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Top ()
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Wollten sie leider nicht .. naja ich informier mich mal . ic hdenke auch nicht das die polen klagen wegen dem bisschen geld ...
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ich würde klagen, da ein aufrechnungsverbot besteht verlierst du erstmal sowieso und hast die kosten an der backe, dann müßtest du neu klagen gegen den polen
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thommygera schrieb:
Granitteufel schrieb:
Das die Timo nicht mal die Rubrig einführt MEGA!
Mich kotzt es an wenn ich eine Fracht öffne und dann steht MEGA!
Nicht ganz richtig Grani. Man hat die Möglichkeit "Jumbo" anzuklicken. Worauf Du genauso wie auch ich immer reinfällst, sind die Idioten, die das irgendwo im Text unterbringen. Meist geht das einher mit einem unschlagbaren Toppreis.
mfg thommy
Thommy weis ich, aber wenn ich mit einem Mega unterwegs bin rufe ich nicht auf Dumbo Ladungen an und umgekehrt genau so!
Oder Plane und Tautliner. Der ein taurliner sucht weis warum! -
????
Mit einem Mega kann ich normale Ladungen und Jumbo Ladungen bis 13,60m fahren, warum also nicht bei normalen Ladungen anrufen ?
Ich such immer nach Plane & Jumbo, genauso biete ich die leeren auch immer an !Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein
Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen. -
Die Plane ist die alternative, viele schreiben dann auch kein Mega oder Rampenhöhe!
Sie haben soviel Scheiß drin, dann könnten sie den Mega mit auf nehmen.
Genau so machen sie beim Schubboden das A und die erscheinen dann für Kipperladungen unter Plane, Taut und Koffer!
Manche schreiben auch Taut. wegen dem Edscha, früher hatten die meisten Taut kein Schiebedach! -
@fuchs
ich würde klagen, da ein aufrechnungsverbot besteht.....
Das Wissen wir nicht, das es ja in den AGB´s vereinbart sein könnte.http://www.transportinkasso.com/ -
würde nicht gelten, genauso wie Be/Entladung 24stunden standgeldfrei
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Rene Schumacher schrieb:
Nene .. ich hab in den Vertrag geschrieben:
Ware zurück: ACHTUNG !!!! 93 Gitterboxen (Leergut) zurück nach Deutschland!!
Zäum doch das Pferd mal von hinten auf. Du hast doch bestimmt vor Auftragsvergabe Lizens, Briefkopf und Versicherungsbestätigung bekommen.
Bleibt durch Verschulden des Frachtführers Ware an der Beladestelle stehen und es wird eine Sofa fällig bzw. ein 2. Transport, haftet dessen Versicherer.
Wende Dich doch einfach mal an dessen Versicherung. Die haben dann einen Versicherungspartner in Deutschland und es sollte sich recht fix klären lassen, ob eine Eintrittspflicht vorliegt. Ich behaupte mal ja, da mir ein ähnlicher Fall letztes Jahr auf die Füße gefallen ist.
mfg thommyToleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! -
Fuchs schrieb:
würde nicht gelten, genauso wie Be/Entladung 24stunden standgeldfrei
Stümmd....genauso wie die unsäglichen 13,00€/Europalette zzgl. 10,00€ Bearbeitungsgebühr, die natürlich nicht wieder storniert werden können
Da sollten viele mal wieder lesen : AG Remscheid vom 21.08.2003 AZ: 29 C 199/02
Alles über 6,50€ geht einfach retour. Wenn alles wahr wäre, was in AGB`s so steht, würde ich unten mit reinschreiben " Mit Annahme des Frachtvertrages gehört Deine Frau mir"Ich brauch nämlich dringend ne Putze.
mfg thommyToleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! -
Na die Nummer mit dem Aufrechnungsverbot würde ich mal nicht so in Stein meisseln. Bei innerdeutschen Vertragspartnern eindeutig. Aber Achtung: M.E. greift bei Verträgen mit europäischen Partnern das in Deutschland gängige HGB mal überhaupt nicht.Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:
Hammersbald
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