CMR Spediteur=Frachtführer?

    • CMR Spediteur=Frachtführer?

      Hallo Liebe Leute,

      Ich bearbeite grade einen Fall im Studium und komme nicht so recht weiter, da ich nicht herausbekomme ob in dem Fall (s.u.) der Spediteur S nur als schreibtischspediteur angesehen werden muss, oder ob er in das Frachtführerrecht übergeht.
      Eigentlich sollte im vorliegenden Fall der Spediteur nicht als Frachtführer angesehen werden, da er nicht gem. § 458-461(1)HGB den Beförderungsvertrag schliesst.
      Es ist keine Sammelladung, im Sachverhalt steht nix von Fixen Kosten und er legt auch nicht selbst hand an die Ware, sondern ein von ihm beauftragter Subunternehmer!
      Und noch eine zweite Frage. Der vorliegende Sachverhalt muss ja eindeutig nach CMR geregelt werden, welches aber nicht dispositiv ist. Muss falls der spediteur wirklich ein schreibtischspediteur ist aufgrund fehlender Regelungen in der CMR dann ergänzend die ADSP herangezogen werden?
      Ich bedanke mich schon mal im voraus

      Fall:

      Eine Ladung Insulin soll vom Hersteller H, einem Pharmaunternehmen in Kopenhagen in Hamburg am Eurokai abgeliefert werden und dort an den Verfrachter V übergeben werden, der für den Transport nach Melbourne (Australien) verantwortlich sein soll.
      Das Transportrisiko bis zum Schiff trägt H. Der Kaufpreis von 4 Millionen Aus $ wird bei der Lieferung in Melbourne fällig.
      H beauftragt die Hamburger Spedition S damit, den gesamten Transport bis zum Schiff zu organisieren. Der Auftrag umfasst die Verpackung und den Stau im Kühlcontainer, sowie den Straßentransport zum Terminal in Hamburg, sowie Empfang und Lagerung im Terminal.
      H weist bei den Vertragsverhandlungen auf den Termindruck hin und ver-einbart eine Konventionalstrafe von 20.000 € für den Fall, dass die Partie zu spät in Hamburg ankommt und nicht planmäßig vom Schiff C über-nommen werden kann.
      Laut Speditionsvertrag ist die Geltung der AdSp vereinbart.
      S beauftragt die Firma V&S mit der Verpackung und dem Stau in einem 40 ft. Reefer und den Frachtführer F mit dem Straßentransport bis zum Euro-kai. Der Terminal übernimmt den Empfang und die Lagerung bis zur Ver-ladung auf das Schiff „CSRO“.
      Diese Ladung wird normalerweise auf +6 Grad Celsius gefahren (Kühl-schranktemperatur). Der Reefer wird von V&S technisch geprüft. Der Techniker stellt die Einheit auf -18 Grad Celsius Solltemperatur ein und übergibt sie mit „ok“ an V&S zum Innenstau. Die auf +6 Grad Celsius vor-gekühlte Ladung verlässt Kopenhagen im Reefer ABCU 123456 mit dem „set-point“ -18 Grad Celsius in Richtung Hamburg. Die Kühlorder des Her-stellers bleibt bis zur Ablieferung in Melborune im Umschlag. So fällt es nicht auf, dass die Solltemperatur an der Einheit falsch eingestellt war. Die Ladung kommt 4 Wochen später mit -18 grad Celsius in Melbourne an.
      Abnehmer ist die Firma XY Pharma Incorporated, die einen Claim in Höhe von 4 Millionen Aus$ gegen V und H aufmacht. Der beauftragte Sachver-ständige weist nach, dass die Partie schon als Totalschaden in Hamburg angekommen war. Der Verfrachter haftet somit nicht. XY verweigert die Zahlung an H.
      H will Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises. Er klagt gegen S.
    • die Frage ist:

      Hat der Hersteller H dem Spediteur S auf die Temperaturvorgabe hingewiesen ???

      Wenn ja, hat der Spediteur dem Transporteur V&S darauf hingewiesen ???

      Wenn Ja,

      Ist meiner Meinung nach V&S der Frachtführer und somit haftbar.

      Mein Problem ist, da die CMR gilt, gelten deren Haftungsvorschriften. Da diese sicherlich nicht den Wert decken, bleibt entweder H oder deren Versicherer auf dem Schaden sitzen.

      Meiner Meinung nach ist die Haftbarhaltung von H an S korrekt. Dieser zahlt die Haftungsvorgaben und haelt seinerseits V&S haftbar. (oder aber tritt seine Regreßansprüche an H ab)
    • danke für die antwort.
      Wenn S, der geschäftsbesorgende Spediteur ist, ist er nicht Frachtführer und somit nach CMR überhaupt nicht haftbar, da artikel 17 sich nur auf die Frachtführerhaftung bezieht. Somit müsste die ADSP ergänzend herangezogen werden. Laut ADSP ist der Spediteur aber nur für die ordentliche Auswahl der Subunternehmer verantwortlich. Wenn V&S also eine einschlägige Firma ist, kann S nicht haftbar gemacht werden.

      Die Kühlorder wurde übermittelt, aber wurde nicht geöffnet, was sicher ein Verschulden von V&S und F ist. Die Frage ist ob es leicht oder grob fahrlässige handlung ist.
    • Ist das nicht egal ob es leicht oder grob fahrlässig war??? Wenn die Kühlorder weitergeleitet worden ist und danach nicht beachtet worden ist kann das nicht auf S zurückfallen oder?
      Wurde die Übermittlung der Order dokumentiert/quittiert? Ansonsten könnten die Firmen noch versuchen sich aus der Sache rauszureden mit dem Argument das die Order nicht fristgerecht erteilt worden ist.....
    • Original von Mario-Liebert Spedition
      Wie will der Sachverständige nachgewiesen haben das der Totalschaden schon in HH vorlag?


      Ein Reefer hat ein Kühlprotokoll. Da der Reefer bereits von Kopenhagen nach Hamburg zu kalt transportiert wurde, war das Insulin in Hamburg bereits gefroren und damit zerstört.


      und ich denke das es nicht egal ist ob eine leichte Fahrlässigkeit (augenblickversagen) oder eine grobe, qualifizierte - da im letzteren Fall keine Haftungsbegrenzungen gem CMR gelten.
      Sollte der Spediteur S zu fixen Kosten arbeiten, ist er gem artikel 3 CMR für Handlungen seiner beauftragten Subunternehmner so verantwortlich wie für eigene Handlungen. Das hat darum Sinn da Der Auftraggeber H mit den Subunternehmern des S keine rechtliche Beziehung. S kann natürlich Regress bei V&S, sowie beim Strassenfrachtführer nehmen. Je nach dem wann der Schaden eingetreten ist.
      Ist jetzt alles nur halbwissen was ich hier äusser, aber müsste eigentlich so stimmen.
    • CMR ist zwingend. Allerdings von der übernahme des Frachtführers/Spedituers bis
      der ablieferung beim empfänger.
      Haftungs hoechstgrenze des F.F. bei gueterschaeden ist 8,33 SZR.
      Übersteigt der wert der ware das der Haftungshöchstgrenze, mus der warenwert
      am CMR angegeben werden so das der frachtführer massnahmen treffen kann.
      das CMR dient auch als Weisungsfunktion. wenn keine weisungen in dem CMR stehen wie z.b. + 6 Grad ist nix mit ersatz. Es sei denn, es steht drin.
      Dann gilt nicht beachtung der der weisung und so wird der ganze warenwert erstatet.
      Und wen es drin stand dan müste der frachtführer prüfen bavor( was auch hier der kanckpunkt ist) er die ordnungsgemässe übernahme unterschreibt.
      Und sobald das CMR in kraft tritt sind sonder vereinbarungen Nichtig.
      Also diese Konvertinal strfe ist ungültig es sei den Beim CMR ist eine besondere liefer interesse in Höhe 20.000 vermärkt was die fracht wiederum erhöht.


      Konstadinos Milonas
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    • P.S.
      zur zurück verfolgung.
      Der jenige die die weisung bekommen hat auf +6 zu achten, und nicht weiter gegeben hat dem trift Der BLiTZ. Hat der H die weisungen nicht erteilt, muss er ZAHLEEEN. Keiner konte doch wissen.


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    • Frage, wieso CMR?

      Seetransport!!!! = Incoterms gem. UN Kaufrecht,

      frage was steht im Kaufvertrag?
      Wer haftet bis wohin? Wer zahlt bis wohin?
      CMR hier nur in der Innenbeziehung zwischen Absender und Transporteur bis HH.
      Ausserdem: Wer als Spediteur ohne Selbsteintritt einen Frachtführer so ist er selbst als Frachtführer anzusehen!!! §§ 437 HBG ff(3) Frachtführer und ausführender Frachtführer haften als Gesamtschuldner.

      Viel Spass noch

      cornelius
      Geht nicht - gibt´s nicht!
    • Hmm

      Bei Seefracht ist die Rechtsgrundlage Whisby Rules, wen ein FBL ausgestelt wird
      dan die Standart Konditions. Die INCOTERMS Regeln das Verhältniss Käufer und Verkäufer.
      Aber dem Verfrachter trift ( siehe Sachlage)keine Schuld.
      Und weil die Beförderung auf Strasse von CPH nach HAM auf die Strasse statfindet
      und Grenzübersschreitent, Gilt das CMR........
      Der Frachtführer F ist von der Spedition S für die beförderung Beauftrgt worden, und ( siehe Sachlage) der CTR verlässt CPH mit -18 grad.
      Der Knackpunkt ist Die Schnitschtelle Von der Übernahme des CTR durch den FF.
      Und wenn es im CMR Brief keine weisungen dafür gegeben Hat, dann weis der FF nicht ob eine Temp. einstellung nötig war und ebenso eine Kontrole ob die weisung auch eingehalten wurde.

      Es Gibt nun Zwei möglichkeiten.
      1) Es war die Weisung + 6 angeführt und der Fahrer hat mit ok Unterschreiben und Übernommen Dan trift die Schuld dem FF. Wen sogar der wert der Sendung und eine Besondere Lieferineresse Aufgeführt war dan Mus er den Betrag zahlen was im Brief Steht.
      Wen kein Betrag erwähnt wird dan ist Seine Haftungs Grenze 8,33 SZR je Kg.


      2) Wen keine Besondere Anweisung +6 grad Aufgeführt war dan geht die schuld zum Spediteur Über. Dan muss er Klären ob er die weisung bekommen Hat, aber dem FF nicht weitergegeben hat was für ihm heissen würde das er Max 5€ je kg zahlen mus da die ADSp angewendet wurden, es sei den es ist ein warewert angegeben, dann Zahlt er den ganzen wert.
      Wen er Keine weisungen bekommen Hat dan ist er auch von der Schuld befreit und geht an den Verkäufer uber wo Jezt die INCOTERMS zur anwendung kommen und mus den schadensersatz den Käufer leisten.

      PS: DER SPEDITEUR WIRD ALS FF HAFTEN MIT 8,33 SZR ABER NUR WEHREND DER BEFÖRDERUNG.
      Und mit 5€ wehrend seiner Obhut an dem Gut.

      Hab du jezt mal Viel Spass....


      Konstadinos Milonas
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    • PS
      CMR ist Zwingendes recht und Jede sondervereinbarung ist ohne Gültigkeit.
      Und es regelt nicht das Verhältniss zwischen absender und Transporteur, sondern die Beförderung des Gutes und das Gut an Sich...


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    • PS 2

      Aber der Spediteuer mus dem Ur Versender Haften.
      Die Höhe der Haftung richtet sich nach dem zum zeitpunkt enstandenen schaden,
      und der FF wird vom Sped. in regress gezogen.


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