C/CE Verlängerung - Frist versäumt - selbstfahrender Unternehmer

    • C/CE Verlängerung - Frist versäumt - selbstfahrender Unternehmer

      Grüsse euch,

      mein Problem:

      Mein Führerschein Klasse C/CE ist nur noch eine Woche gültig. Dürfte ab dann also nur einen 7,5 Tonner fahren.

      Habe die ganze Zeit die Gültigkeit falsch abgelesen... Erstellungsdatum plus fünf Jahre drauf dachte ich. Dachte das ich Zeit bis zum Mai habe. Wie dumm von mir.

      Um den Führerschein zu verlängern benötige ich Nachweise und einen gültigen Personalausweiss. Mein Personalausweis ist zu 28.12.10 abeglaufen. Wie dumm von mir hoch zwei.

      Meinen Hauptauftrag führe ich mit einem 12 Tonner Mietfahrzeug (Langszeitmiete). In einer Woche verliere ich meinen Auftrag da man mich nicht mit einem 7,5 Tonner gebrauchen kann. Was soll ich und was kann ich tun? :(

      Die Berabeitungszeit hat man mir gesagt 4 -6 Wochen... Personalausweis beantragen und Dauer ist mir noch unbekannt.

      Kennt jemand ob es "Sonderregelung, -behandlung" dazu gibt?
      Meine Existenz ist auf dem Spiel.

      Wäre echt sehr dankbar für Infos und Tipps.

      Mfg.
      Anto

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    • Klar gibt bestimmt sonderregeln für Blödheit :D :rolleyes: :D :D :D Sorry mußte mal raus

      Also du kannst nen Vorrübergehenden Ausweis beantragen ob das bei FS auch geht mußt nachfragen ansonsten bleibt wohl nur so fahren und zusehn das du in keine kontrolle kommst ;) ;)

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Ich vermute mal, daß es um die Verlängerung des FS bei Ü50 geht, ansonsten muß ja der FS nicht verlängert werden.

      In diesem Fall hast du die ganz große A...-Karte gezogen, da der FS bei nicht rechtzeitiger Verlängerung erlischt. Eine Neuerteilung ist nur mit kompletter Fahrprüfung möglich. So zumindest hatte man es mir bei der FS-Stelle erklärt als ich selber auf die 50 zusteuerte.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • ... der Grund muss nicht immer Ü50 sein, ich lasse meinen Führerschein wegen des Busführerscheines alle 5 Jahre verlängern - bin glaub ich 2012 oder 2013 wieder dran - muss da auch heut abend mal sofort nachschauen 8o

      ... muss ich dann eigentlich auch alle Fortbildungsmodule einmal durch haben? Denke mal ja.

      ... auf jeden Fall ein absoluter Alptraum für jeden Selbständigen, und ja, ist natürlich dumm sowas; wer den Schaden hat ...

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    • Es erlischt nicht, du darfst halt die Klasse C/CE nicht fahren und hast 2 Jahre Zeit um zu verlängern erst dann erlischt es. Mir geht es darum die 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit zu überstehen ohne mein Hauptauftrag zu verlieren.

      Verdammt, ich lag Gestern mit 40 Grad Fieber im Bett und fing mich an krank zu fühlen als ich erfuhr das es 4 -6 Wochen dauert.
    • ... mein ehem. Chef hat mal als er grad einen Lkw hatte seinen Lappen verloren. Fahrer eingestellt und selbst danebengesetzt. Wenn Du ein bischen in der Kriegskasse hast um die Zeit den Fahrer zu bezahlen ist das die beste Lösung.

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    • Original von xarrion
      Ich vermute mal, daß es um die Verlängerung des FS bei Ü50 geht, ansonsten muß ja der FS nicht verlängert werden.

      In diesem Fall hast du die ganz große A...-Karte gezogen, da der FS bei nicht rechtzeitiger Verlängerung erlischt. Eine Neuerteilung ist nur mit kompletter Fahrprüfung möglich. So zumindest hatte man es mir bei der FS-Stelle erklärt als ich selber auf die 50 zusteuerte.



      Stimmt nicht bis zu 2 Jahre nach dem Ablauf,kann man ohne neue Prüfung
      verlängern!!
      Oder war das früher so und lt.Eu Führerscheinrichtlinie No.4,hat sich das noch verlängert.
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Original von Mister T.
      Stimmt nicht bis zu 2 Jahre nach dem Ablauf,kann man ohne neue Prüfung
      verlängern!!
      Oder war das früher so und lt.Eu Führerscheinrichtlinie No.4,hat sich das noch verlängert.


      Wie gesagt, so hatte es man mir bei der FS-Stelle in Hamburg erklärt. Wenn ich meinen Führerschein nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres verlängern lasse, erlischt die Fahrerlaubnis für LKW. Eine Neuerteilung wäre dann nur mit einer komplett neuen Beantragung und entsprechender theoretischer und praktischer Prüfung möglich.

      Naja, daß Hamburger keine Ahnung haben, ist ja nichts Neues. :D

      Ich bin nicht ohne Grund dort abgehauen. :P
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    • ... wie ist es dem Kollegen denn jetzt ergangen.

      Ich lese mich grad im Bereich Weiterbildung ein wenig schlau, und da habe ich eine Passage gelesen die besagt, das wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig verlängern lasse, das einer Neuerteilung gleich kommt, und dafür dann eine Grundqualifikation nachzuweisen ist. :rolleyes:

      ... na wenn das stimmt, Prost Mahlzeit.
    • Original von gelöschter User 3
      ... wie ist es dem Kollegen denn jetzt ergangen.

      Ich lese mich grad im Bereich Weiterbildung ein wenig schlau, und da habe ich eine Passage gelesen die besagt, das wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig verlängern lasse, das einer Neuerteilung gleich kommt, und dafür dann eine Grundqualifikation nachzuweisen ist. :rolleyes:

      ... na wenn das stimmt, Prost Mahlzeit.


      Genau das hatte man mir bei der FS-Stelle in Hamburg gesagt.
      Verlängerung nicht rechtzeitig, bedeutet Verlust der Fahrerlaubnis für LKW.
      Neuerteilung der CE-Erlaubnis nur mit kompletter Prüfung (theoretisch und praktisch!) möglich.

      Mittlerweile habe ich mich mal hier im Landkreis bei der FS-Stelle erkundigt.
      Die haben mir exakt die gleiche Auskunft gegeben.
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    • ... allerdings ist das Buch aus 2009, EU-BKF-Handbuch vom Vogel-Verlag, und gerade zu diesem Thema lag damals noch einiges im Argen.

      Ich zietiere mal wörtlich:

      Beispiel:
      Ein Fahrer besitzt die Fahrerlaubnisklasse D und DE gültig bis zum 10.08.2009. Er ist nicht im Besitz einer "Prüfung Grundqualifikation/beschleunigten Grundqualifikation". Er verpasst die rechtzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnis und beantragt diese erst am 20.08.2009. Dies hat zur Folge, das die Fahrerlaubnis zwar verlängert, jedoch für die Ausübung der Tätigkeit als Fahrer nicht genutzt werden kann, da derr Eintrag "95" fehlt.

      Die derzeitige Regelung im Praragraf 3 führt dazu, dass Fahrer, die die Frist zur Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis verpasst haben, ihrer beruflichen Tätigkeit als Fahrer nicht mehr nachgehen können, da sie im Unternehmen so lange nicht mehr eingesetzt werden können, bis sie die entsprechende Qualifikation nachgewsen haben. Bei Bund und Ländern besteht Einigung darüber, das hier dringend eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Eine Gesetzesinitiative wurde - aus formalen Gründen - abgelehnt. Ob und zu welche Zeitpunkt nunmehr mit einer Gesetzesänderung gerechnet werden kann, war zum Zeitpunkt der Drucklegung nicht bekannt. Gleiches gilt für eine Anwendung der beantragten Änderung im Vorgriff auf den formalen Gesetzgebungsakt.

      Zum Zeitpunkt der Drucklegung wurde über folge Auslegung des §3 diskutiert. die Besitzstandsregelung soll auch auf die Fahrer Anwendung finden, die an den maßgeblichen Stichtagen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, die aufgrund verspäteter Antragstellung jedoch erloschen ist und allein deshalb neu erteilt werden muss.

      Sollte keine etwaige Regelung getroffen werden, so werden ab10.09.2009 auch Fahrer mit der Fahrerlaubnisklasse C, die nicht rechtzeitig die Verlängerung ihrer Fahrerlaubnisklasse beantragt haben, eine "Prüfung Grundqualifikation/beschleinigte Grundqualifikation" nachweisen müssen. Damit zeichnet sich ab, das nach derzeit geltendem Recht und auch bei einer Änderung des §3 bei Entzug der Fahrerlaubnis das Privileg der Übergangsregelung auf jeden Fall verloren geht."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 3 ()

    • versäumte Frist

      Hallo Kollegen,

      stimmt so nicht ganz, denn laut Auskunft unseres LRA gibt es seit Oktober 2010 eine neue Regelung. Wenn die Frist versäumt wird hat man die Möglichkeit bis zu 2 oder 5 Jahre (weiß ich jetzt nicht mehr so genau, muss ich nochmal nachfragen) lang die Verlängerung zu beantragen und muss dann keinerlei Prüfung oder Grund-Quali nachweisen.

      Fahren eines LKW ist natürlich in der Zeit vom Ablauf bis zur Neuausstellung des FS nicht drin.

      Unser Chef hat nämlich auch seine Frist verpasst (lief im November aus) und ging dann mit 2-monatiger Verspätung im Januar zur Führerscheinstelle. Die meinten, er hätte durch die neue Übergangsregelung mal richtig Glück gehabt...