C/CE Verlängerung - Frist versäumt - selbstfahrender Unternehmer

    • hallo ,

      Führerscheinbesitzer die es verschlafen haben ihren KLASSE 2 führerschein rechtzeitig verlängern zu lassen verlieren diesen nicht mehr.

      sie können innerhalb der nächsten 5 jahre ab ablauf diesen ohne prüfung neu beantragen. ab 2014 nur mit gültiger weiterbildung.


      geschrieben am 10.02. unter aus und weiterbildung ,Thema De-minimis

      GILT SEID 17.10.2010

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von sabine29 ()

    • Hallo !

      Ich hatte mich mal mit dem Thema FS-Verlöängerung befasst.
      Es gab folgende Regelung : ab 50 Jahre muss man alle 5 Jahre die Fahrerlaubnis
      KLasse 2 verlängern lassen.
      Man hatte eine Frist von 2 Jahren, um an einer kompletten Nachprüfung vorbei zu kommen. Fahren darf man in dieser Zeit nicht.

      Vor einigen Wochen ( im Januar 2011 ) hat mich diese Sache mal wieder interressiert, weil ich hier und da mal als Aushilfe fahren sollte.

      Neuester Stand : Ab 50 Jahre FS alle 5 Jahre verlängern lassen. Wird das nicht vorgenmommen, darf man automatisch keine LKW mehr fahren die Klasse 2 erfordern.
      Kommt nun jemand auf die Idee nach 10 Jahren mal wieder LKW zu fahren, kann die FS-Klasse 2 ohne Nachprüfungen verlängert werden. Der Gesetzgeber hat das mal
      im Jahr 2009 abgeändert. Besitzstandsklausel.

      Nur wer Bus mit Personenbeförderungsschein fahren will, muss nach Ablauf der 2-Jahresfrist doch einiges mehr vornehmen um wieder als Busfahrer fungieren zu können.

      Das ist mein Wissensstand. Es wäre nett, meinen Bericht zu ergänzen oder zu erweitern.

      Grüße

      Lanny
      Verschohnt mich mit absoluten Tatsachen. Meine Meinung steht fest !