Hallo Kollegen,
folgendes Problem: Habe Kl.2 seit 1997, Führerschein noch nicht auf Karte umgestellt (bis jetzt habe ich keine Fahrerkarte benötigt).
Bin ab und an in der Nfz-Überführung tätig, LKW, Kran, Bus.
Bei Umtausch der Pappe bekommt man ja CE mit Schlüsselnr. 172 eingetragen, heisst gilt auch für Fzge Klasse D ohne Fahrgäste, aber nur im Inland! (dreistellige Schlüsselnr.=national)
D.h. wenn ich heute einen Bus von F nach D hole ist es legal und wenn ich morgen die Pappe umtausche ist es Fahren ohne FS...
Das ganze wurde mir auf Nachfragen bei der Fahrerlaubnisbehörde so schriftlich bestätigt. Ich weiss das es bei der Einführung des EU-Lappens die gleiche Diskussion mit den 7,5t Kutschern mit Anhänger, die bekamen dann CE79 eingetragen (7,5T mit Tandemhänger insgesamt zGG 18,5T)
Hat jemand ähnliche Probleme und das mit den Behörden durchgeboxt? Mein Anwalt meinte man würde auf Verwaltungsebene gegen die EU-Gesetzgebung klagen, davon habe ich bisher noch abgesehen
Danke für jede Info dazu
Grüße
Klausi
folgendes Problem: Habe Kl.2 seit 1997, Führerschein noch nicht auf Karte umgestellt (bis jetzt habe ich keine Fahrerkarte benötigt).
Bin ab und an in der Nfz-Überführung tätig, LKW, Kran, Bus.
Bei Umtausch der Pappe bekommt man ja CE mit Schlüsselnr. 172 eingetragen, heisst gilt auch für Fzge Klasse D ohne Fahrgäste, aber nur im Inland! (dreistellige Schlüsselnr.=national)
D.h. wenn ich heute einen Bus von F nach D hole ist es legal und wenn ich morgen die Pappe umtausche ist es Fahren ohne FS...
Das ganze wurde mir auf Nachfragen bei der Fahrerlaubnisbehörde so schriftlich bestätigt. Ich weiss das es bei der Einführung des EU-Lappens die gleiche Diskussion mit den 7,5t Kutschern mit Anhänger, die bekamen dann CE79 eingetragen (7,5T mit Tandemhänger insgesamt zGG 18,5T)
Hat jemand ähnliche Probleme und das mit den Behörden durchgeboxt? Mein Anwalt meinte man würde auf Verwaltungsebene gegen die EU-Gesetzgebung klagen, davon habe ich bisher noch abgesehen

Danke für jede Info dazu
Grüße
Klausi