Busüberführung Führerschein CE

    • Busüberführung Führerschein CE

      Hallo Kollegen,

      folgendes Problem: Habe Kl.2 seit 1997, Führerschein noch nicht auf Karte umgestellt (bis jetzt habe ich keine Fahrerkarte benötigt).

      Bin ab und an in der Nfz-Überführung tätig, LKW, Kran, Bus.

      Bei Umtausch der Pappe bekommt man ja CE mit Schlüsselnr. 172 eingetragen, heisst gilt auch für Fzge Klasse D ohne Fahrgäste, aber nur im Inland! (dreistellige Schlüsselnr.=national)

      D.h. wenn ich heute einen Bus von F nach D hole ist es legal und wenn ich morgen die Pappe umtausche ist es Fahren ohne FS...
      Das ganze wurde mir auf Nachfragen bei der Fahrerlaubnisbehörde so schriftlich bestätigt. Ich weiss das es bei der Einführung des EU-Lappens die gleiche Diskussion mit den 7,5t Kutschern mit Anhänger, die bekamen dann CE79 eingetragen (7,5T mit Tandemhänger insgesamt zGG 18,5T)

      Hat jemand ähnliche Probleme und das mit den Behörden durchgeboxt? Mein Anwalt meinte man würde auf Verwaltungsebene gegen die EU-Gesetzgebung klagen, davon habe ich bisher noch abgesehen :)

      Danke für jede Info dazu

      Grüße

      Klausi
    • RE: Busüberführung Führerschein CE

      Naja, bei dem heutigen FS-Kram steigt sowieso niemand mehr durch. Auf die Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde würde ich gar nichts geben. Die haben häufig auch keine Ahnung von der europäischen Rechtslage

      Dennoch gilt letztendlich doch der Grundsatz, daß alle nationalen Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der gesamten EU anerkannt werden müssen. So kenne ich es zumindest. Allerdings bin ich natürlich kein Jurist.

      Wie du das allerdings einem Dorf-Sheriff begreiflich machen kannst, steht natürlich auf einem anderen Blatt. :rolleyes:
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xarrion ()

    • @klausi

      Nun ja da liegst du soweit richtig zumindest was ich in der FS für Kl D 2003 lernte das du selbst bei Überführungen jetzt den D schein benötigst was national noch mit ausnahme möglich ist !!!

      Das prob besteht daher das die FS Klassen neu eingeteilt wurden und daher der CE ja nicht mehr zum Busfahren auch ohne Gäste berechtigt.

      Da sieht man wieder das es nur ums geld geht denn jetzt müssen veile nochmal nen FS machen :P :P :P

      Wenn dein anwalt aber auch schon europäisch klagen will dann sollte er es doch wissen wie die gesetzeslage ist ?( ?(

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Hallo daffan,

      "Das prob besteht daher das die FS Klassen neu eingeteilt wurden und daher der CE ja nicht mehr zum Busfahren auch ohne Gäste berechtigt."

      Stimmt nur für neu ausgestellte FS, bei Umschreibung gilt Besitzstandswahrung mit Schlüsselzahl 171/172


      Im Inland ändert sich für mich auch nach Umtausch nix weil ich dann ja die 172 eingetragen bekomme. Der Zweck der Fahrt braucht auch keine Überführung oder Probefahrt sein, muss nur ohne Fahrgäste erfolgen (jetzt kann man sich fragen, was ein "Fahrgast" ist, nur der der auch für die Beförderung eine Dienstleistung in Anspruch nimmt? Ist der zweite Fahrer zur Überführung auch ein "Fahrgast"
      Aber das ist ein anderes Thema:-)

      Darf nur nach Umtausch im Ausland keinen Bus mehr bewegen.

      Mein Anwalt hat mir abgeraten zu klagen, weil die Erfolgsaussichten wohl sehr gering wären. Ungerecht bleibt es trotzdem, aber da wahrscheinlich bloss eine Handvoll Leute betroffne sind bzw. davon wissen, gibts auch keine Lobby.

      Grüße

      Klausi


      b) nationale Schlüsselzahlen
      104 Muß ein gültiges ärztliches Attest mitführen
      171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
      172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
    • Original von Klausi Der Zweck der Fahrt braucht auch keine Überführung oder Probefahrt sein, muss nur ohne Fahrgäste erfolgen (jetzt kann man sich fragen, was ein "Fahrgast" ist, nur der der auch für die Beförderung eine Dienstleistung in Anspruch nimmt? Ist der zweite Fahrer zur Überführung auch ein "Fahrgast"
      Aber das ist ein anderes Thema:-)


      Bin zwar kein Jurist, aber für mich ist das selbsterklärend.
      Ein Fahrgast ist eine Person, die eine persönliche Beförderungsleistung gegen Entgelt in Anspruch nimmt.
      Ein zweiter Fahrer gehört zum Betriebspersonal.
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      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Ist sowiso heikel was Du gechrieben hast. Inzwischen benötigst Du sogar einen Personenbeförderungsschein, wenn du aus Frankreich und Spanien Busse holst. auch wenn sie leer sind !!!

      Ist Schwachsinn aber Realität.

      Außerdem behälst Du beim Umschreiben den Busschein, nur fällt dieser Zusatzbis 12 Personen / Fmailie weg.

      Bei mir wurde alles ordentlich eingetragen....
    • Original von onkelp
      Inzwischen benötigst Du sogar einen Personenbeförderungsschein, wenn du aus Frankreich und Spanien Busse holst. auch wenn sie leer sind !!!

      Ist Schwachsinn aber Realität.


      Ja, das ist wirklich Schwachsinn in Reinkultur.
      Gesunden Menschenverstand scheint es in der EU nicht mehr zu geben. ?(
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    • Original von onkelp
      Inzwischen benötigst Du sogar einen Personenbeförderungsschein, wenn du aus Frankreich und Spanien Busse holst. auch wenn sie leer sind !!!

      Ist Schwachsinn aber Realität.


      nee nee Leute, hab von meiner Führerscheinstelle (Landratsamt) schriftlich, das dazu der alte 2er reicht (ist ja Besitzstand).
      Erst nach dem Umtausch auf Karte mit der Schlüsselnr.172 geht Bus überführen nur noch im Inland...

      Grüße

      Klausi
    • Hab erst vor kurzem CE Führerschein gemacht (Nov 09). :D :D :D Da hat unser Fahrlehrer uns gesagt, daß es sich soweit geändert hat, daß man nun nur noch Busse ohne Fahrgäste fahren darf, wenn es sich um eine Inspektionsfahrt hilft.

      Vielleicht trägt diese Info ja zur Klärung bei.

      Hab mich nämlich nicht weiter dafür interessiert, da es für mich in nächster Zeit sowieso nicht in Frage kommt.
      Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

      Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil
    • Hmja, wird interressant den Franzosen zu erklären das man mit einem 6 Jahre alten Reisebus eine Inspektionsfahrt von Marseille nach Hamburg macht. Ich glaube die Antwort,

      "6 Jahre Alt und bisher klappert nur der Halter für den Feuerlöscher!"

      dürfte da wohl nicht genügen. :D
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • w4chund

      Da könntest du recht haben :D :D :D das würden die wohl auch nicht verstehen wollen, wenn man das in perfektem Französisch erklärt.... ;)

      Wie gesagt, habe mich nicht sonderlich weiter damit beschäftigt nach der Aussage. Bezieht sich wohl wirklich nur auf die Strecken von der Firma zu der nächsten LKW-Werkstatt und das innerdeutsch.

      Ob das mit Frankreich mal einer ausprobieren möchte.......Der Erfahrungsbericht wäre wohl recht interessant zu hören. Abgesehen vom finanziellen Faktor.

      So long. bonne route
      Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

      Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil
    • Hallo Südstern, bin gerade am CE dran!

      Nun mein Fahrlehrer sagte mir heute, dass die Schlüsselnummer 172, die zum leeren fahren von Bussen genehmigt nicht mehr eingetragen wird!

      Nun meine Frage , ist das hier weiterhin aktuell?

      : (4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

      Also ich brauche keine Überführiungsfahrten , nur Probefahrten!
      Oder darf man das nun auch nicht mehr?

      Eine Flotte Hilfe wäre mir lieb!

      Vielen Dank!