Zitat:
Die als "Computer-GEZ" bekannte Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones wird voraussichtlich drastisch teurer: Wer weder Fernseher noch Radio, dafür aber Computer oder Smartphone besitzt, wird unter Umständen bald über 200 Prozent mehr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen. Entsprechende Pläne hat Martin Stadelmaier, Koordinator der Medienpolitik der Länder, gegenüber dem Magazin Carta bestätigt. Nicht nur das: Wer von der Gebühr befreit werden will, muss künftig beweisen, dass er kein Empfangsgerät besitzt.
Im Sommer 2010 soll bezüglich der Gebührenanpassung die Entscheidung fallen. Für die verminderte Gebühr von 5,76 Euro für Computer und Smartphones gäbe es laut Stadelmaier keine sachliche Begründung mehr. Auch für diese Geräte werden dann volle 18 Euro jeden Monat fällig. Computer und Smartphones werden damit einem Fernsehapparat oder Radioempfänger gleich gestellt, obwohl der Rundfunkempfang nicht deren Hauptnutzungszweck ist. Die neuen Gebühren sollen dann ab 2013 in Kraft treten.
Haushaltsabgabe oder modifizierte Geräteabgabe
Die Ministerpräsidenten der Länder beraten derzeit über zwei mögliche Gebührenmodelle. Bei der sogenannten Haushaltsabgabe wird die Rundfunkgenühr pro Haushalt erhoben, ohne dass Art und Anzahl der Geräte eine Rolle spielen. Zahlen muss also jeder Haushalt, egal ob er ein Gerät besitzt, das zum Empfang von TV- oder Radiosendungen geeignet ist, oder nicht. Es zahlt also auch derjenige, der weder Radio noch Fernsehen empfangen kann. Beim zweiten Modell, der modifizierten Geräteabgabe, zählt allein der Besitz eines Empfangsgerätes. Dann wird jedoch nicht mehr unterschieden zwischen Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone.
Umkehr der Beweislast
Besonders brisant bei den geplanten Änderungen der GEZ-Regeln ist die geplante Umkehr der Beweislast. Derzeit muss die GEZ dem Gebührenpflichtigen nachweisen, dass er ein Rundfunkgerät besitzt. In Zukunft soll der Nutzer beweisen müssen, dass er keines besitzt, wenn er von den Gebühren befreit werden will. Das bedeutet: Auch hier muss jeder zunächst zahlen, auch wenn er keinerlei Geräte besitzt, die Radio oder TV-tauglich sind. Erst wenn er diese Tatsache beweist, entfällt die Zahlungspflicht.
Pauschale GEZ-Gebühr pro Haushalt statt Gerätegebühr
Der Vorteil für die Gebührenzahler bei beiden neuen Modellvarianten wäre, dass nur noch eine pauschale Gebühr pro Haushalt erhoben würde und nicht mehr mehrere Geräte bezahlt werden müssten. Bisher sind unter Umständen in einem Haushalt mehrere Geräte gebührenpflichtig. Auch muss das Radio in einem zum Haushalt gehörenden PKW meist separat angemeldet werden. Das aber könnte auch in Zukunft weiterhin separat berechnet werden.
Zitat Ende:
Quelle: T-online-Nachrichten vom 07.12.09
Das mit der Beweislast ist am schärfsten
Die als "Computer-GEZ" bekannte Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones wird voraussichtlich drastisch teurer: Wer weder Fernseher noch Radio, dafür aber Computer oder Smartphone besitzt, wird unter Umständen bald über 200 Prozent mehr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen. Entsprechende Pläne hat Martin Stadelmaier, Koordinator der Medienpolitik der Länder, gegenüber dem Magazin Carta bestätigt. Nicht nur das: Wer von der Gebühr befreit werden will, muss künftig beweisen, dass er kein Empfangsgerät besitzt.
Im Sommer 2010 soll bezüglich der Gebührenanpassung die Entscheidung fallen. Für die verminderte Gebühr von 5,76 Euro für Computer und Smartphones gäbe es laut Stadelmaier keine sachliche Begründung mehr. Auch für diese Geräte werden dann volle 18 Euro jeden Monat fällig. Computer und Smartphones werden damit einem Fernsehapparat oder Radioempfänger gleich gestellt, obwohl der Rundfunkempfang nicht deren Hauptnutzungszweck ist. Die neuen Gebühren sollen dann ab 2013 in Kraft treten.
Haushaltsabgabe oder modifizierte Geräteabgabe
Die Ministerpräsidenten der Länder beraten derzeit über zwei mögliche Gebührenmodelle. Bei der sogenannten Haushaltsabgabe wird die Rundfunkgenühr pro Haushalt erhoben, ohne dass Art und Anzahl der Geräte eine Rolle spielen. Zahlen muss also jeder Haushalt, egal ob er ein Gerät besitzt, das zum Empfang von TV- oder Radiosendungen geeignet ist, oder nicht. Es zahlt also auch derjenige, der weder Radio noch Fernsehen empfangen kann. Beim zweiten Modell, der modifizierten Geräteabgabe, zählt allein der Besitz eines Empfangsgerätes. Dann wird jedoch nicht mehr unterschieden zwischen Fernseher, Radio, Computer oder Smartphone.
Umkehr der Beweislast
Besonders brisant bei den geplanten Änderungen der GEZ-Regeln ist die geplante Umkehr der Beweislast. Derzeit muss die GEZ dem Gebührenpflichtigen nachweisen, dass er ein Rundfunkgerät besitzt. In Zukunft soll der Nutzer beweisen müssen, dass er keines besitzt, wenn er von den Gebühren befreit werden will. Das bedeutet: Auch hier muss jeder zunächst zahlen, auch wenn er keinerlei Geräte besitzt, die Radio oder TV-tauglich sind. Erst wenn er diese Tatsache beweist, entfällt die Zahlungspflicht.
Pauschale GEZ-Gebühr pro Haushalt statt Gerätegebühr
Der Vorteil für die Gebührenzahler bei beiden neuen Modellvarianten wäre, dass nur noch eine pauschale Gebühr pro Haushalt erhoben würde und nicht mehr mehrere Geräte bezahlt werden müssten. Bisher sind unter Umständen in einem Haushalt mehrere Geräte gebührenpflichtig. Auch muss das Radio in einem zum Haushalt gehörenden PKW meist separat angemeldet werden. Das aber könnte auch in Zukunft weiterhin separat berechnet werden.
Zitat Ende:
Quelle: T-online-Nachrichten vom 07.12.09
Das mit der Beweislast ist am schärfsten
