Braucht man für einen Autotransporter eine EU - Lizenz

    • zumindest alle die ich kenne JA


      ist für die Blaubeeren doch was einfaches, ein auswertiges Kennzeichen festzustellen und dann die Transportpapiere zu kontrollieren.


      Sowas ohne Lizenz kostet für den ersten nachweisbaren Tag 1000€ plus 50% jeden weiteren nachweisbaren Tag.

      Solange du nachweisen kannst, dass Du Dein Zeug zu Deinem Verkaufsplatz/Verwertungsunternehmen fährst, geht es ohne. ABER wehe es steht ein Fremder als Versender bzw Käufer und/oder Empfänger auf dem Frachtpapier welches Du ja schreiben und mitführen/vorlegen musst.
    • gelöschter User 5 schrieb:

      aktrucks86 schrieb:

      Haben dann die ganzen Abschleppunternehmen eine Lizenz ? Es muss doch eine Ausnahme geben?

      Ich glaub ich muss mal die IHK fragen.

      Danke

      nein sie haben keine und die TU die für den ADAC die Rückholungen gemacht haben, haben auch keine!

      Hermann,

      zumindest im Großraum Stuttgart haben alle Abschlepper eine Lizenz, sofern sie Überführungen von neuen und/oder gebrauchten Fahrzeugen (z.B. von Werkstatt zur Lackiererei oder zwischen Händlerplätzen) machen. Die werden seit 2012 häufiger kontrolliert bzw. überprüft.

      @aktrucks
      bei deinem Vorhaben kommst du um eine Lizenz und all die weiteren Vorschriften des gewerblichen Güterverkehrs nicht herum. Die IHK wird dir dieselbe Auskunft geben.
    • gelöschter User 5 schrieb:

      aktrucks86 schrieb:

      Haben dann die ganzen Abschleppunternehmen eine Lizenz ? Es muss doch eine Ausnahme geben?

      Ich glaub ich muss mal die IHK fragen.

      Danke

      nein sie haben keine und die TU die für den ADAC die Rückholungen gemacht haben, haben auch keine!


      Hermann,
      das ist vorbei!!! Die brauchen inzwischen auch eine. Mein Kollege macht ADAC undalle anderen Dienste. So lange er in seinem "Schleppgebiet" ist, welches genau definiert ist, braucht er keine Lizenz und auch keine Tachoscheibe. Macht er Bergung oder RÜckholung außerhalb braucht er eine und auch Tachoscheibe pflicht....
      Hat nur den Vorteil das du bis Gebietsgrenze ohne fährst und dann eine einlegst. Hast schon mal 1-2 Stunden gut dadurch...
      Wird inzwischen von den Silber blauben viel und gerne kontrolliert....
    • Nennen wir es mal etwas anders.

      Das Abschleppen mit direktem Pannenhilfe / Unfallhintergrund ist befreit.

      die reine Beförderung eines betriebsunfähigen Fahrzeuges ohne Pannenhilfe/Unfall ist nicht freigestellt.

      und ganz kurz zur Summe:


      das Bußgeld beträgt ab 1000,-€ pro nachgewiesener Einzelfahrt, bzw. bei mehreren Fahrten hintereinander 1000,- plus 500 pro weiterer Fahrt plus Verwaltungskosten.


      Und bei der Beförderung unterliegt das Fahrzeug auch voll den Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten.
      Nur das Abschleppen ist ausgenommen !
      ( aber das hatten wir ja schon )