Bitte um Aufklärung

    • Bitte um Aufklärung

      Hallo liebes Volk,

      ich komme gleich mal zum Thema.

      Vor kurzer Zeit haben wir einen uns nicht bekannten TU eingesetzt. Als es zur Abrechnung kam, stellten wir fest, dass der TU unserem Kunden unseren Transportauftrag zum quittieren vorgelegt hat. Wir haben keinerlei Ablieferbelege, geschweige denn einen quittierten Frachtbrief.
      Bei der Quittierung des Transportauftrages war der vereinbarte Frachtpreis für den Kunden offen einsehbar, was für den Kunden bestimmt sehr von Interesse war.

      Das Problem ist nun, dass der Kundenschutz dadurch beschädigt worden ist und der Kunde nun Ärger mit der Bezahlung macht...

      Wie tritt man den beiden Parteien jetzt am besten gegenüber?

      Ich würde mich über eine plausible Antwort sehr freuen.

      MfG und vielen Dank für Eure Zeit.

      P.S. Auf unseren Aufträgen wird auf den Kundenschutz sowie auf die Abrechnung nur gegen quittierte Ablieferbelege hingewiesen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von neuling ()

    • ob es sich bei dem eingesetzten TU um einen Dumper handelt, oder ob er zu einem "normalen" Preis gefahren ist.
      Gib es da bei der "dummheit" der Fahrer unterschiede, auch teuere TU haben zum Teil "Schrott" auf dem Bock sitzen!
      Ich würde Ihn für den Schaden haftbar halten.
      Das ist meist sehr schwer,
      a) wie hoch ist der Schaden, z.B. wenn der Kunde abspringt.
      b) machst du ihn Haftbar mußt du deine Forderung eintreiben lassen 8in der Regel vor Gericht)
      c) ist er überhaupt zahlungsfähig
    • 1.Dem Kunden ist kein Schaden entstanden, daher kann dem TU auch kein Schaden angelastet werden.
      2. Ihr haftet gegenüber dem Kunden für den organisierten Transport.(Vermögen, Güterschaden o.ä.)
      3. Die entstandenen Schäden könnt ihr gegenüber dem TU wiederum geltend machen.
      4.Ablieferbelege unterliegen nicht einer bestimmten Schriftform. Es muss lediglich hervorgehen wann,was, wo abgeliefert worden ist. Sinnvollerweise am besten mit einem Lieferschein oder einenm Frachtbrief.
      5. Kundenschutz ist zwar ganz nett, aber hilft in diesem Fall nicht wirklich weiter.
      6. Wenn kein ordnungsgemäßer Ablieferbeleg vorliegt, wird auch nicht bezahlt.
      7. Argumentiert gegenüber dem Kunden, dass eine Spedition, schließlich auch die Leute im Büro bezahlen muss, während der TU "nur" sein LKW als Kostenfaktor hat.(Klappt manchmal) Ist die Spanne höher als 10 % zwischen der Frachtrate von dem Kunden und dem TU, seid ihr kleine Schweinchen.;-)
      Da hat halt der Azubi, die falsche Rate dem TU übermittelt ;-).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ellerforever ()

    • Hi,

      erstmal muss ich mich für Euer Engagement herzlich bedanken :)

      Es ist so, dass der Kunde, so wie der TU, Eintagsfliegen sind und ich auch nicht beabsichtige weder mit dem einen noch mit dem anderen in der Zukunft zusammen zu arbeiten.

      Was die Ablieferbelege angeht, hatten wir keine Möglichkeit diese auszustellen bzw. dem TU auszuhändigen. Dennoch bin ich der Meinung, dass der TU in diesem Fall, wie auch in jeden anderem Fall, einen Frachtbrief auszustellen hat, damit der Absender die ordnungsgemäße Übergabe an den TU quittiert und der TU beim Empfänger ebenso.
      Dazu hat der TU unseren Transportauftrag benutzt.... X(

      Ein Dumper ist er auch nicht gewesen, aber ist man in der heutigen Zeit gleich ein Schweini wenn die Marge über 10% liegt???

      Wir sind ja alle bloß Menschen und Menschen machen nun mal Fehler, daher würde ich hier vielleicht eine Frachtkürzung bevorzugen. Nur in welchem Ausmaß??? :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von neuling ()

    • Moin Neuling,

      also das ist schon ein bisschen blöd von dem TU (oder dessen Fahrer) Euren Transportauftrag zur Quittierung zu nehmen. Gerade bei den Vorgaben!
      Obwohl das Vorhandensein eines Originaltransportauftrages mit Preisen im LKW ja eher für einen selbstfahrenden TU spricht....ich jedefalls habe als (Aushilfs-)fahrer NIE einen Transportauftrag erhalten in dem man den Frachpreis noch lesen konnte. Der war immer gründlich ausgemarkert und dann mehrfach kopiert :D

      Stimmt, wir alle machen Fehler. Vielleicht ist es eine gute Leitlinie, Eure Marge als Leitlinie für eine Frachtkürzung heranzuziehen, wenn dieser Weg gegangen werden soll?

      Krischan
    • Original von Krischan
      Moin Neuling,

      also das ist schon ein bisschen blöd von dem TU (oder dessen Fahrer) Euren Transportauftrag zur Quittierung zu nehmen. Gerade bei den Vorgaben!
      Obwohl das Vorhandensein eines Originaltransportauftrages mit Preisen im LKW ja eher für einen selbstfahrenden TU spricht....ich jedefalls habe als (Aushilfs-)fahrer NIE einen Transportauftrag erhalten in dem man den Frachpreis noch lesen konnte. Der war immer gründlich ausgemarkert und dann mehrfach kopiert :D

      Stimmt, wir alle machen Fehler. Vielleicht ist es eine gute Leitlinie, Eure Marge als Leitlinie für eine Frachtkürzung heranzuziehen, wenn dieser Weg gegangen werden soll?

      Krischan


      Es ist tatsächlich so, dass es ein SELBSTSTÄNDIGER TU ist, mit 25 Jahren Erfahrung auf dem Bock.
      Sorry wenn ich es so sage, aber es ärgert uns ungemein, nur vielleicht hat der Käskopp mehr Luft in der Birne als Grips.
    • @neuling
      Das es Euch ärgert verstehe ich gut. Insbesondere weil es einen Großteil Eurer Beiträge ausmacht. ;)
      Ich möchte aber zu bedenken geben; als selbstfahrender TU mit 25 Jahren auf dem Bock ist man u.U. mehr Fahrer als Kaufmann. Das dient nicht zur Entschuldigung, aber als Erklärung.

      Vielleicht ist dies der Mensch, der bei der Panne eines Kollegen anhält, während andere (""gute" Kaufleute") einfach vorbeifahren?

      Von dem was ich hier gelesen habe würde ich eine Frachtkürzung, wie von Dir angeregt, nach den vorher von mir beschriebenen Kriterien ins Auge fassen. Ggf. mit einem Gespräch mit dem betroffenen TU.

      Beides waren Eintagsfliegen. Der Keks ist gebissen und gut is.

      Krischan
    • @ neuling
      Der Absender ( Sie oder Kunde ) hat für entsprechende Transportdokumente zusorgen, nicht der Unternehmer oder Fahrer.
      Diese schönen selbstgeschriebenen KVO`s (kennt die überhaupt noch wer?) werden heutzutage von vielen Auftraggebern eh nicht mehr akzeptiert, von einem unterschriebenen Fax ganz zu schweige.
    • Hallo Neuling,

      aus der Praxis lernen heißt fehler vermeiden.
      1. Du hast deinem TU ein Transportauftrag (Fax?) gesendet.
      2. Ein zweites Blatt mit allen angaben, die für eine ordentliche Abholung und Zustellung notwendig sind, hast Du nicht erstellt.
      3. Das heißt Du warst zu Faul so etwas anzufertigen.
      4. Dein Auftraggeber hatte auch nichts erstellt, hat die Ware einfach so ohne irgendwelche Papiere dem TU mitgegeben.
      5. Warum soll der TU seine Zeit opfern und dafür nichts erhalten, für das weder Du noch dein Auftraggeber Zeit haben.
      6. Andere sollen eure Fehler ausbaden.
      7. Du möchtest Argumente für eine Frachtkürzung haben, damit Du deinen Gewinn steigern kannst.
      8. Lerne für die Zukunft. Wenn Du keine Ahnung hast was dein Kunde für Papiere denn TU aushändigt, dann erstelle selbst die notwendigen Papiere.
      9. Erwarte nicht dass andere für deine Fehler bezahlen.

      So sehe ich es, mit viel Erfahrung vom wirklichem leben, an der Rampe.