Hallo liebes Volk,
ich komme gleich mal zum Thema.
Vor kurzer Zeit haben wir einen uns nicht bekannten TU eingesetzt. Als es zur Abrechnung kam, stellten wir fest, dass der TU unserem Kunden unseren Transportauftrag zum quittieren vorgelegt hat. Wir haben keinerlei Ablieferbelege, geschweige denn einen quittierten Frachtbrief.
Bei der Quittierung des Transportauftrages war der vereinbarte Frachtpreis für den Kunden offen einsehbar, was für den Kunden bestimmt sehr von Interesse war.
Das Problem ist nun, dass der Kundenschutz dadurch beschädigt worden ist und der Kunde nun Ärger mit der Bezahlung macht...
Wie tritt man den beiden Parteien jetzt am besten gegenüber?
Ich würde mich über eine plausible Antwort sehr freuen.
MfG und vielen Dank für Eure Zeit.
P.S. Auf unseren Aufträgen wird auf den Kundenschutz sowie auf die Abrechnung nur gegen quittierte Ablieferbelege hingewiesen.
ich komme gleich mal zum Thema.
Vor kurzer Zeit haben wir einen uns nicht bekannten TU eingesetzt. Als es zur Abrechnung kam, stellten wir fest, dass der TU unserem Kunden unseren Transportauftrag zum quittieren vorgelegt hat. Wir haben keinerlei Ablieferbelege, geschweige denn einen quittierten Frachtbrief.
Bei der Quittierung des Transportauftrages war der vereinbarte Frachtpreis für den Kunden offen einsehbar, was für den Kunden bestimmt sehr von Interesse war.
Das Problem ist nun, dass der Kundenschutz dadurch beschädigt worden ist und der Kunde nun Ärger mit der Bezahlung macht...
Wie tritt man den beiden Parteien jetzt am besten gegenüber?
Ich würde mich über eine plausible Antwort sehr freuen.
MfG und vielen Dank für Eure Zeit.
P.S. Auf unseren Aufträgen wird auf den Kundenschutz sowie auf die Abrechnung nur gegen quittierte Ablieferbelege hingewiesen.
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