Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

    • Da kommt ja keiner mehr klar. Aber gut wenn dem nun so ist..........

      dann mußt die Zeit doch einkalkulieren.

      Also Vor ort Schulung in 2 Etappen oder größere Aufsplittung in Außer haus Schulung.

      Sind meienr Meinung nach die besten Alternativen. Welche günstiger kommt mußt du wohl selbst ausrechnen. Hängt ja auch davon ab wie weit die Anreise deiner MA ist.
    • Hier noch einmal: Eine Weiterbildungsmaßnahme unterbricht nicht automatisch die Wochenruhezeit.

      Was der Fahrer in seiner Freizeit tut, bleibt ihm überlassen. Er kann ja auch
      einen Spanisch-Kurs an der VHS belegen, was ihm im grenzüberschreitenden Reiseverkehr hilft. Vielleicht bringt ihm diese weitere Qualifizierung sogar einmal mehr Geld ein.

      Habe ich aber eh schon ein Problem im Bereich der Mitarbeiterführung und muß meine Leute regelrecht anweisen die Weiterbildung zu besuchen, dann wundert es nicht, wenn der ein oder andere Fahrer rechtlichen Beistand sucht...

      Natürlich bleibt aber dem Berufkraftfahrer immer die Möglichkeit, die Weiterbildung völlig privat - z.B. in seinem Urlaub und komplett auf eigene Kosten - durchzuführen, oder den Beruf gar ganz aufzugeben.

      Einen schönen Gruß an den Verband! Tatsächlich maßgeblich für die Beurteilung solcher Zusammenhänge sind aber die überwachenden Behörden, wie zum Beispiel die Gewerbeaufsichtsämter.
    • RE: Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

      Original von SETRA
      Servus Gemeinde,

      wie plant ihr denn so die Weiterbildung der Mitarbeiter?

      Ich plane folgendes Modell:

      Die Kosten der Weiterbildung gehen auf mich, die Zeit muss der Mitarbeiter einbringen also wird nicht bezahlt.

      Probleme bereiten mir allerdings die Wochenruhezeiten, denn die Weiterbildung unterbricht diese ja bekanntlich auch wenn der MA dafür nicht bezahlt wird.


      Moin Setra,

      Was hat Weiterbildung mit Güterverkehr zu tun, rein gar nichts.

      Wenn du darüber nach denkst käme nur die reine Deutsche Arbeitszeitordnung
      in Frage, aber das ist die Ausnahme.

      ZB. Durch hohes Arbeitsaufkommen kann die vom Betriebsverfassungsgesetz
      geforderte Betriebsversammlung auf das Wochenende gelegt werden ohne wenn
      und aber. In diesen Fällen greift die AO auch nicht.

      Folgender Fall. Der eine Fahrer von uns hat jetzt 5 Wochen Urlaub gemacht und
      mal nach gefragt ob er nicht schon ein paar Abschnitte zu machen.Alter ist 49 Jahre.
      Die haben ihm alle gesagt ob er Geld zum Fenster raus werfen will. Ab 2014 muss
      er das haben und er würde bis die Regel in Kraft tritt nochmals die Lehrgänge
      machen.
      Bis jetzt ist doch ab diese Jahr nur für KOM Neuführerscheine und 2009 für Berufskraftfahrer die in den Berufeinsteigen.