Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz

    • Tja, das ist das große Problem - kaum jemand ist richtig informiert. Das gilt übrigens auch für viele Mitarbeiter der überwachenden Behörden.
      Aber richtig heftig wird es noch, wenn die Branche aus dem Dornröschenschlaf erwacht und merkt, dass sie viel eher mit der Weiterbildung hätte beginnen müssen.
      Derzeit gilt noch das Motto: `Wir haben ja noch Zeit bis "2013 (Personenbeförderung) und 2014 (Güterverkehr) - und gibt es nicht auch noch eine Übergangsfrist bis 2015/16?...´
      Wobei die Spediteure noch ganz gut dabei sind und schonmal die Lage sondieren. Die Busunternehmer träumen aber noch vor sich hin: `...Da besorge ich mir die Unterlagen und bringe das meinen Fahrern selber bei...´oder:`...was will man mir denn da beibringen? Ich mache den Job seit über 30 Jahren..´ sind ihre Aussagen.
      Unglaublich? - Aber wahr!
      Wird ein böses Erwachen, wenn die Kraftfahrer im Güterverkehr ihnen die Weiterbildungsplätze wegnehmen und sie ihre schönen, neuen 4-Sterne Reisebusse stehen lassen müssen......
    • Servus Gemeinde,

      das ist mir aber absolut neu, dass hier die Wochenruhezeit nicht unterbrochen wird.
      Wo hast du denn die Info her????Was der Kollege in seiner privaten also nicht dienstlich angeordneten Zeit macht ist seine Sache die unterbricht die Wochenruhezeit nicht.
      Wenn ich aber den Kollegen in seiner " Freizeit " mehr oder weniger anordne die Pflichtweiterbildung zu besuchen dann unterbricht er hiermit auf jeden Fall die Wochenruhezeit.
      Und kosts Benzin auch 3 Mark 10, Markus hatte recht
    • Ausgangsstuation war: Mitarbeiter gibt Freizeit - Unternehmer zahlt Weiterbildung.
      Und was bitte muß hier angeordnet werden? Der Fahrer ohne Weiterbildung verliert künftig seine Existenzgrundlage - ein gewerbliches Ausführen seines Berufes ist ihm nicht mehr gestattet.
      Zuwiderhandeln wid mit Bußgeldern bis zu 5.000,-€ (für den Fahrer) geahndet.
      So wird er sicher gern das Angebot seines Arbeitgebers annehmen und die bezahlte Weiterbildung in seiner Frizeit wahrnehmen.

      Hier noch eine Information. Die Verantwortlichen des Bundes und der Länder haben sich darauf verständigt, dass die Weiterbildung nicht zwingend in 7h am
      Stück absolviert werden muß. Ist es betriebsbedingt nötig, so können die 7h an
      2 direkt aufeinanderfolgenden Tagen (also z.B. Freitag und Samstag - nicht aber Donnerstag und Samstag ) absolviert werden.
    • in so fern hast du mit der Darstellung: AG bezahlt die Weiterbildung, AN opfert dafür Freizeit. schon Recht.
      Ich spinne nur mal den Fall weiter. Was passiert wenn.

      Wir hatten leider schon den Fall, dass auf " freiwilliger " Basis des AN ein Sicherheitstraining durchgeführt wurde, also genau wie oben beschrieben AG bezahlt Training und AN opfert seine Freizeit.
      Wir mussten uns von dem MA trennen und bekamen im Nachhinein die Quittung vor dem Arbeitsgericht.
      Deshalb habe ich etwas Bauchweh mit der Geschichte.

      Wie aus meinem Namen hervorgeht komme ich aus der Busbranche und da stehen viele Unternehmer noch " vor " den Startlöchern für die Weiterbildung da hast du recht.
      Und kosts Benzin auch 3 Mark 10, Markus hatte recht
    • Wir hatten vorletzten Samstag abend eine interne Betriebsfeier.
      Wurde dann die Wochenruhezeit auch unterbrochen?
      Das ist doch Humbug. Wenn ich am Samstag eine Weiterbildung mache, ist die Wochenruhezeit definitiv nicht unterbrochen.

      Lehrgänge für Gabelstaplerschein, ADR-Schein, usw. usw. werden allesamt samstags abgehalten. Es wären die Wochenruhezeiten von zig tausenden Kraftfahrern unterbrochen.

      Leute, laßt euch keinen Bären aufbinden :P