Nochmal 'ne Rechtsfrage:
Seit 1. 1. 05 müssen ja bekanntlich auch neuzugelassene über-3,5-bis-12-Tonner einen (meiner Meinung nach unsinnigen, aber darüber streiten wir später mal) Begenzer auf 90 km/h haben. In Frankreich dürfen solche Lkws aber 110 fahren. Darf man den Begrenzer, wenn man auch nach Frankreich fährt, auf 110 einstellen lassen? Sonst hätte man doch gegenüber den Franzosen einen Wettbewerbsnachteil, und das würde doch bestimmt EU-Recht widersprechen!
Gruß Andreas
Seit 1. 1. 05 müssen ja bekanntlich auch neuzugelassene über-3,5-bis-12-Tonner einen (meiner Meinung nach unsinnigen, aber darüber streiten wir später mal) Begenzer auf 90 km/h haben. In Frankreich dürfen solche Lkws aber 110 fahren. Darf man den Begrenzer, wenn man auch nach Frankreich fährt, auf 110 einstellen lassen? Sonst hätte man doch gegenüber den Franzosen einen Wettbewerbsnachteil, und das würde doch bestimmt EU-Recht widersprechen!
Gruß Andreas
Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern....
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