Die DVZ meldet in Ihrer Ausgabe Nr. 95 vom 10. August dass zukünftig eine Begrenzung der s.g. Kabotage auf maximal 60 Tage pro Jahr vorgesehen ist. Darüber hinaus soll zusammenhängend die Kabotage auf maximal 30 Tage begrenzt werden. Dabei ist die Begrenzung pro Unternehmen zu sehen (nicht pro Fahrzeug). Zur Kontrolle werden zukünfitg ausländische Fahrzeugführer Fahrtenbücher führen müssen. Ob eine marktregulierende Wirkung damit erzielt wird, bleibt abzuwarten. Der BGL sieht das nicht so. Interessant wird diese Regelung in Anpassung an eine EU-Verordnung für Unternehmen, welche ausflaggen bzw. ausländische Tochternunternehmen einsetzen.
Kabotage ist innerhalb der alten EU Länder sowie Slowenien im Zuge der Dienstleistungsfreiheit möglich. Deutschland folgt mit dieser Änderung den bereits in Österreich, Großbritanien, Frankreich, Italien und Griechenland geltenden Bedingungen
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