Hallo Gemeinde!
vom Versicherer unseres Sammelgutsystem werden wir gern mit der Aussage haftbar gemacht, dass der Ablieferbeleg (reine Quittung) ein widerlegbares Dokument sei und auf Grund einer "beschädigt"-Scannung im Ausgang HUB wir für den Schaden aufkommen müssen.
Zu dem Begriff "widerlegbares Dokument" konnte ich absolut nichts recherchieren. Auch stellt sich mir die Frage welchen "rechtlichen Status" Scannungen haben. Schließlich findet keine Bestätigung beider Parteien an der Schnittstelle über den Mangel statt. Wiegt eine Scannung schwerer als eine eigenhändige Unterschrift auf dem Papier ohne Vermerk?
???????????
Danke!
vom Versicherer unseres Sammelgutsystem werden wir gern mit der Aussage haftbar gemacht, dass der Ablieferbeleg (reine Quittung) ein widerlegbares Dokument sei und auf Grund einer "beschädigt"-Scannung im Ausgang HUB wir für den Schaden aufkommen müssen.
Zu dem Begriff "widerlegbares Dokument" konnte ich absolut nichts recherchieren. Auch stellt sich mir die Frage welchen "rechtlichen Status" Scannungen haben. Schließlich findet keine Bestätigung beider Parteien an der Schnittstelle über den Mangel statt. Wiegt eine Scannung schwerer als eine eigenhändige Unterschrift auf dem Papier ohne Vermerk?
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Danke!
