Zweigndl. in einem anderen Land

    • Zweigndl. in einem anderen Land

      Moin moin!

      Ich habe folgende Überlegung. Unser Fuhrpark, bzw. Firma in D, die nun bald sehr schnell auch noch mit neuen digitalen Tacho behaftet werden muß, möchte ich evtl. in einem anderen Land wie z. B. Luxenburg, Schweden etc.. anmelden.

      Das hat jetzt nicht mit dem neuen Tacho zu tun, sondern ist eine allgemeine Frage, bzw. hat mit unser deutschen Bürokratie im allgemeinen zu tun, wogegen man sich nicht mehr wehren kann...,aber das ist nun nicht das Thema für diesen Beitrag.

      Meine Frage:
      Sollte ich eine Zweigniederlassung in z. B. Schweden errichten, die Fahrzeuge in Schweden anmelden, also mit schwedischen Papieren, würde ich der Bürokratie der Schweden unterstehen und nicht mehr der deutschen.
      Der o. g. Tacho muß in z. B. schwedischen Fahrzeugen eingebaut sein, da EU.., korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege...

      Welche Probleme kommen auf mich zu? Was muß ich beachten?

      Darf ich mit einer deutschen Hauptniederlassung und einer z. B. schwedischen Zweigniederlassung innerdeutschen Verkehr betreiben?

      Vielen Dank für jede Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von brummi07 ()

    • RE: Zweigndl. in einem anderen Land

      Moin Moin

      Falls für euch auch eine Zweigniederlassung bzw. ein Betriebssitz in Spanien in Frage kommt, was meiner Meinung nach die günstigere Alternative ist, obwohl ich in dieser Hinsicht die schwedische Gesetzgebung leider nicht kenne, bitte bei mir melden.
      Kann euch die spanische SL gründen und auf Wunsch auch verwalten, da wohnhaft in Spanien an der Costa Brava.

      Gruss
      Uwe
      uwepopping@mixmail.com
      Alles was Geld spart, ist legal
      http://spanienshop.net