Zurückbehaltungsrecht

    • Zurückbehaltungsrecht

      Guten Tag,

      ich bin mit einem Freund richtig am streiten, hier scheint es jedoch kompetente User zu geben und bitte um Meinungen oder Ratschläge.

      Mein Freund hat sich vor einigen Jahren selbständig gemacht. Er fährt Möbel für Möbelhäuser und Versandunternehmen in Deutschland aus. Hat selber 4 LKW (klein aber fein).

      Er hat einen Kunden, für den er verschieden Möbel, Collilosgröße seit 3 Jahren gefahren. leider kam es auch ab und zu zu Transportschäden. Die Ware ist natürlich versichert.

      Jetzt folgender Fall, die Ware wurde beim Versicherer gemeldet, dieser läßt sich aber richtig Zeit. Das sind jetzt schon zum Teil 4 Monate die er auf Regulierung wartet. Der Kunde muß immer Ersatz beschaffen und geht natürlich immer in Vorleistung. Er hat jedoch jetzt den Kanal voll.
      Er hat jetzt die Zahlung beim Factoring eingestellt und sagt das jetzt erst die Schadensfälle reguliert werden sollen. und hat in der Schadenshöhe das Geld zurückbehalten. Es existieren unstreitbare Quittungen des Empfängers usw.

      Ich denke mal so........ich würde jemand meine Ware anvertrauen. Der macht diese jedoch kaputt. dann will ich das doch ersetzt bekommen egal ob der Spedition eine Versicherung hat oder nicht.

      Mein Kumpel sagt, erstens muß sein Auftraggeber die Regulierungszeit der Versicherung aussitzen. wenn diese ablehnt muss der Auftraggeber gegen die Versicherung klagen. Er wäre raus aus dem "Schneider".

      Ich kann mir das eigentlich nicht so vorstellen oder ist das wirklich so?? Wenn die Versicherung so lang braucht oder gar ablehnt hat der Auftraggeber Pech gehabt??? So gehts dann doch auch nicht.

      Kann der Kunde meines Freundes vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen....oder die Schadensfälle verrechnen ohne Versicherung, haftet mein Kumpel wirklich nicht persönlich mit seiner Firma...?.

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    • RE: Zurückbehaltungsrecht

      "Mein Kumpel sagt, erstens muß sein Auftraggeber die Regulierungszeit der Versicherung aussitzen. wenn diese ablehnt muss der Auftraggeber gegen die Versicherung klagen. Er wäre raus aus dem "Schneider"."

      Die Aufgabe einer Versicherung ist es nicht nur Schäden zu ersetzen, sondern auch ungerechtfertigte Forderungen abzuweisen. Dazu muß aber erst der genaue Sachverhalt geprüft werden. Das kann je nach Versicherer durchaus seeeeehr lange dauern. :(

      Insofern hat dein Kumpel schon recht. Er ist in der Tat aus dem Schneider. Vermutlich ist er seinen Auftraggeber allerdings auch los.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • RE: Zurückbehaltungsrecht

      jo vielen Dank.......aber haftet trotzdem nicht im Endeffekt die Spedition nach HGB?? Für alles gibt es doch Fristen in unserem Staat und hier nicht?? Also wenns 1 Jahr dauert hat der Kunde Pech....is echt hart...Aber hier ist die Frage ob der Kunde für diese Zeit ein Zurückbehaltungsrecht hat.....also Rechnungen im Gegenwert einbehalten kann......könnte ja mal ein größerer Schaden sein und die Existenz des Auftraggebers auf dem Spiel stehen...
      Als "Nichttracker" komm ich da nich so richtig mit :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gemukom ()

    • Also rein rechtlich dürfen Schadenforderungen nicht mit Frachtrechnungen verrechnet werden. Ein zurückbehaltungsrecht gibt es in dem Sinne also nicht. Das es tatsächlich aber dennoch gemacht wird will ich aber nicht bestreiten.
      Wie Xarrion schon sagte wirst du vermutlich auch deinen Auftraggeber aber los sein wenn du auf dein Recht bestehst. Wenn es aber die einzige Lösung ist um nicht pleite zu gehen würde ich auf mein Recht pochen.

      Dazu versichert sich der Auftraggeber ja schließlich für die schäden die der transportunternehmer an seiner Ware verusacht. Klingt paradox ist aber so. Und wenn die Versicherung wirklich so lange braucht um einen schaden abzuwiceln würd ich mal prüfen ob die Unterlagen vieleicht nicht ganz das hergeben was sie sollten. Gut möglich das die Versicherung aufgrund fehlender Belege nicht so ganz zügig voran kommt. Möglicherweise besteht auch gar kein anspruch auf Schadenersatz. Was den Möbeltransport angeht bin ich da nicht so bewandert. Gibt im bezug auf ladungssciherung und Verpackung da enorme Abweichungen zum "normalen" Gütertransport.