zulässiges Gesamtgewichts Frage

    • Da sich im Schilderwald kein einzelnes Verkehrszeichen mit der Bedeutung "Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über X" mehr findet steht dort ein Durchfahrt verboten mit Zusatzschild?

      Der Schilderwald lt StVO gibt sonst nur
      1. Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht und
      2. Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast her...
      Da es sich bei dem ersten um Fahrzeuge handelt sollte es niemanden stören wenn dort mit einem Zug drüber gefahren wird dessen Fahrzeuge jeweils mit dem tatsächlichen Gewicht unter der angegebenen Gewichtsbegrenzung sind..

      So "gelernt" anno 2010 in der Fahrschule und bei der Prüfungsfahrt auch so beachtet... Brücke begrenzt auf 16 Tonnen - Fahrzeuge auf der Fahrt bei 15t und 12t...

      OK - Also die 253 mit Zusatzschild... 8)
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Und wenn 30 to dort steht und ich 40 to habe fahre ich auch drüber, aber erst schaue ich das das kein Gegenverkehr da ist und hinter mir nicht noch einer mit 40 to!

      Ist zwar nicht zulässig aber was wäre wenn ich 27 to hätte und der Gegenverkehr 30 to!
    • Da Du offensichtlich mit einem Gliederzug unterweg bist werden Motorwagen und Anhänger einzeln gesehen !
      Also darfst Du da durch ! Sattelzüge werden als eine Einheit gerechnet und somit kommt es auf das tatsächliche Gewicht an. !
      Zum Thema wenn kein Gegenverkehr da ist fahre ich...........spielt überhaupt keine Rolle da das Verkehrzeichen keine Aussage zur Tragfähigkeit triff sondern nur sagt "über 30t darfst du das nicht" (bzw. wenn die Rennleitung das sieht kostet das ein BUßgeld)
      Panzer und andere Militärkfz. haben sich an die MLC Klasse zu halten das steht vor den meisten Brücken kleine gelde Schilder mit Richtungspfeilen
      jedes Militärfahrzeug ist in eine MLC Klasse (Militärische Lasten Klasse) eingeteil.
    • Wollmilchsau schrieb:

      Da Du offensichtlich mit einem Gliederzug unterweg bist werden Motorwagen und Anhänger einzeln gesehen !
      Also darfst Du da durch !


      Es sei denn dort steht tatsächlich ne Kombination aus Zeichen 253 mit Zusatzzeichen bzgl Gewicht..

      Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
      Vorschriftzeichen
      Die Nr. 27
      Ge- oder Verbot
      Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • Mahlzeit :thumbup:

      Sattelzüge werden als eine Einheit gerechnet und somit kommt es auf das tatsächliche Gewicht an. !

      Ist nicht richtig ;
      Sattelzüge werden so gerechnet : Maschine + Aufliegelast und Gewicht des Achegregates ( 1;2 oder 3 Achsig )

      Also wenn da 30 to stehen kannst mit 40 ohne bedenken drüber
      Wenn mans genau wissen wollte musst Maschine und Aufliegerachsen einzeln wiegen .