Zollbürgschaft

    • Zollbürgschaft

      Hallo an alle,

      Definition : Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.

      Es werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig, für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft.

      Interessant für Speditionen/Frachtführer die z.B. ein OZL haben oder auf eigenen Namen Verzollungen durchführen.

      Zollbürgschaften dienen als Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern und beziehen sich dabei auf den laufenden Zahlungsaufschub von Einfuhrabgaben, die Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben, das Zolllagerverfahren, den Bezug/Versand/Inbesitznahme von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, den aktiven Veredelungsverkehr, das Gemeinschaftliche Versandverfahren und die Vorauszahlungen auf Ausfuhrerstattungen.

      Vorteil : belastet nicht komplett die Kreditlinie bei der Bank

      Mehr gerne persönlich
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
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