Zollbeladung ohne MwSt

    • Zollbeladung ohne MwSt

      Hallo.

      Habe eine kurze Frage an euch,

      Folgende Situation:

      Wir haben einen Transportauftrag entgegen genommen, von einem Frachtenvermittler.

      Die Ware (eine Maschine) geht von München nach Hamburg in den Hafen (Zollhafen)

      So jetzt soll die Transportrechnung von uns an den Frachtenvermittler keine MwSt enthalten...so lt. Frachtenvermittler, da die Ware verschifft wird und ins Ausland geht. Aber ich denke mal, das wir den Transport innerhalb von Deutschland durch geführt haben, die MwSt berechnen müssen. Wir uns ist das doch unrelevant.

      Hatte von euch schon jemand sie Situation oder soll ich mal beim Zoll anrufen??

      Vielen Dank im Voraus.

      Gruß ?(
    • Kommt drauf an. Wird die Ware in ein Drittland exportiert, dann wird ohne MwSt berechnet. Du musst nur, z.B. anhand des Speditionsauftrags nachweisen können, in welches Bestimmungsland die Ware geht und auf der Rechnung muss folgender Satz vermerkt sein: "Die Transportleistung ist gem. §4, Nr.3 UStG steuerfrei."

      Kleiner Auszug aus dem Gesetz:
      Umsatzsteuer-Richtlinien>Zu § 4 Nr. 3 UStG (§§ 19 bis 21 UStDV)



      45. Allgemeines

      (1) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, daß die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbständig zu beurteilende Leistungen sind. Ist eine Leistung nur eine unselbständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung, so teilt sie deren umsatzsteuerrechtliches Schicksal. Unselbständige Nebenleistungen zu Beförderungen liegen in der Regel vor, wenn die Nebenleistungen in den Nebenleistungstarifen des Güterfernverkehrstarifs (GFT) und des Deutschen Eisenbahngütertarifs (DEGT) sowie im Luftfracht-Nebengebührentarif und im Tarif für den Möbelverkehr mit Kraftfahrzeugen aufgeführt sind. Vortransporte im Sinne des Luftfracht-Nebengebührentarifs sind jedoch keine unselbständigen Nebenleistungen zu den sich anschließenden Luftbeförderungen. Hingegen ist die Beförderung im Eisenbahngepäckverkehr als unselbständige Nebenleistung zur Personenbeförderung anzusehen. Zum Eisenbahngepäckverkehr zählt auch der "Auto-im-Reisezugverkehr".

      (2) Aufgrund des § 3 Abs. 11 UStG sind auch Besorgungsleistungen steuerfrei, wenn es sich bei den besorgten Leistungen um Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 3 UStG handelt. Zum Begriff der Besorgung wird auf Abschnitt 32 hingewiesen.

      (3) Das Finanzamt kann die Unternehmer von der Verpflichtung befreien, die Entgelte für Leistungen, die nach § 4 Nr. 3 UStG steuerfrei sind, und die Entgelte für nicht steuerbare Umsätze, z.B. für Beförderungen im Ausland, getrennt aufzuzeichnen (vgl. Abschnitt 259 Abs. 17 und 18).
      46. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen

      (1) Eine grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen liegt vor, wenn sich eine Güterbeförderung sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt (§ 3a Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG). Nach § 1 Abs. 2 UStG gehören zum Ausland auch die Zollfreigebiete. Grenzüberschreitende Beförderungen sind deshalb auch die Beförderungen aus einem Freihafen in das Inland oder vom Inland in einen Freihafen.
    • Transporte aus oder in den Hamburger Freihafen unterliegen definitiv nicht der MwSt. Da spielt es auch keine Rolle wer der Frachtzahler ist. Wichtig ist nur das aus den Transportpapieren ein Bestimmungsort ausserhalb der EU zu ersehen ist ( Kaischein / Lieferschein für Empfänger in X ) .

      Anders ist das mit Waren für Bauprojekte oder Materialbedarf für im Hafen ansässige Unternehmen. Diese Transporte sind MwSt.-pflichtig, da keine Verbringung ausserhalb der europäischen Zoll und Handelsunion vorliegt.

      Gruß

      Sven Aust
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald

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