Hallo,
ich bin z.Zt. in der Personalabteilung einer Spedition angestellt. Von der Geschäftsführung bekam ich nun die Aufgabe die rechtl. Grundlage dafür zu finden, dass Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen dürfen.
Bei der Recherche ist mir allerdings bis jetzt nur die Vorschrift des Art. 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über den Weg gelaufen. Diese besagt, dass die tägliche und die reduzierte wöchentliche Ruhezeit im LKW verbracht werden dürfen, sofern eine Schlafmöglichkeit vorhanden ist.
Da die "normale" wöchentliche Ruhezeit nicht genannt ist, gehe ich aktuell davon aus, dass diese auch bei Vorhandensein einer Schlafmöglichkeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.
Ist das so korrekt oder gibt es eine Norm, in der Ausnahmeregelung(en) festgelegt sind.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe
ich bin z.Zt. in der Personalabteilung einer Spedition angestellt. Von der Geschäftsführung bekam ich nun die Aufgabe die rechtl. Grundlage dafür zu finden, dass Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen dürfen.
Bei der Recherche ist mir allerdings bis jetzt nur die Vorschrift des Art. 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über den Weg gelaufen. Diese besagt, dass die tägliche und die reduzierte wöchentliche Ruhezeit im LKW verbracht werden dürfen, sofern eine Schlafmöglichkeit vorhanden ist.
Da die "normale" wöchentliche Ruhezeit nicht genannt ist, gehe ich aktuell davon aus, dass diese auch bei Vorhandensein einer Schlafmöglichkeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.
Ist das so korrekt oder gibt es eine Norm, in der Ausnahmeregelung(en) festgelegt sind.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe