Hallo Kollegen,
wie sieht es aus? Darf ich die wö.Ruhezeit im Lkw verbringen wenn ich außerhalb des Standortes mich befinde? lest euch mal genau die VO 561/2006 durch. Und hier Art.8 Satz 8. NEEE,dürft ihr nämlich nicht. Ihr dürft nicht im Fahrzeug schlafen,ihr müsst in einer Pesion oder Hotel etc. einchecken. Und darüber einen Nachweis dabei haben. Dann bitte den §21 FPersV Satz 1 lesen!!
Bedeutet: Jeder Chef, der euch das Wochenende draussen lässt und euch das Wochenende ( die 45Std ) im LKW übernachten lässt macht sich strafbar!!! Und Ihr im Übriegen auch.
Und nun fragt mal nach, ob er die Kosten übernimmt,,, ,
Lg
Tucker50
wie sieht es aus? Darf ich die wö.Ruhezeit im Lkw verbringen wenn ich außerhalb des Standortes mich befinde? lest euch mal genau die VO 561/2006 durch. Und hier Art.8 Satz 8. NEEE,dürft ihr nämlich nicht. Ihr dürft nicht im Fahrzeug schlafen,ihr müsst in einer Pesion oder Hotel etc. einchecken. Und darüber einen Nachweis dabei haben. Dann bitte den §21 FPersV Satz 1 lesen!!
Bedeutet: Jeder Chef, der euch das Wochenende draussen lässt und euch das Wochenende ( die 45Std ) im LKW übernachten lässt macht sich strafbar!!! Und Ihr im Übriegen auch.
Und nun fragt mal nach, ob er die Kosten übernimmt,,, ,
Lg
Tucker50