wieviel Arbeitsstunden im Logistiklager...

    • wieviel Arbeitsstunden im Logistiklager...

      Liebe Kollegen , ich arbeite sind rund 16 Monaten in einer mittelständischen Spedition ( Rund 110 Angestellte ) als Fahrer , auf einem 40 to . im Nahverkehr ; und möchte jetzt wenn es machbar ist - oder wäre , aufgrund von Personalneustrukturierungen , bei uns im Umschlagslager arbeiten . Als erstes würde mich daher doch mal interessieren , wieviel Arbeitsstunden eigentlich die Tarifverträge für solche Tätigkeiten vorsehen , und warum in unserem Arbeitsverträgen von 209 h im Monat die Rede ist ! , ich kann mir nicht vorstellen , das die Regelarbeitszeit auch im Logistiklagerbereich so hoch sein soll , zumal mir ein Bekannter gesagt hat , der bei S.h....r arbeitet , das er nur eine 38,5 h Woche hat ... ?( , wer kann mir mal erzählen woher solche Diskrepanzen kommen ... , und wo die Grundlagen der unterschiedlichen Stundenhöhen stehen könnten , oder ansonsten zu finden sind , bin für jede schlaue Antwort dankbar .... Best Regards
    • RE: wieviel Arbeitsstunden im Logistiklager...

      Arbeitszeitregelungen [Bearbeiten]

      Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.

      Da der Samstag als Werktag zählt, darf so die durchschnittliche Wochenarbeitszeit höchstens 48 Stunden betragen.

      Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzes erweitert werden kann.
      Sonn- und Feiertagsregelungen [Bearbeiten]

      Grundsätzlich dürfen gem. § 9 ArbZG Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.

      § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

      (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

      (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

      (3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.

      § 10 ArbZG enthält für lebenswichtige Arbeiten (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Ärzte, Krankenschwestern, Mitarbeiter der Feuerwehr) oder für dringende oder sonstige Arbeiten, die zwingend nicht auf Werktage verschoben werden können, einen Katalog von Ausnahmen. Auch in diesem Zusammenhang sind abweichende Regelungen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

      hätte doch vorher mal googlen sollen - Frage geklärt !!!!
    • Eine einfache Googlesuche brachte die Lösung!


      Tageslenkzeit:
      Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiben.
      Die Tageslenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf maximal 10 Stunden verlängert werden.

      Tagesruhezeit:
      Die Tagesruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Sie kann jedoch bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden.

      Wochenlenkzeit:
      Auf Grundlage einer Woche mit 6 Arbeitstagen, von denen maximal zwei, 10 Stunden, die restlichen vier 9 Stunden dauern dürfen, ergibt sich einen Wochenlenkzeit von höchstens 56 Stunden.

      Doppelwochen-Lenkzeit:
      Die Lenkzeit in der Doppelwoche beträgt höchstens 90 Stunden.
      Also von Montag, 00.00 Uhr bis zum übernächsten Sonntag, 24.00 Uhr,
      dürfen sich nicht mehr als 90 Stunden Lenkzeit befinden.


      Quelle: lenkundruhezeiten.org/