Wie würdet ihr die Sache aus legen.

    • Wie würdet ihr die Sache aus legen.

      Fahrer stellt bei der Spedition seinen Trailer ab und fährt 20 Minuten nach Hause um seine Schichtpause zu machen.

      Zählt die Fahrzeit nun zur der Schicht oder nicht???? ?( ?(


      Siehe Ausnahmen.

      Besonders hervorzuheben ist, dass bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen für private Zwecke die Fahrpersonalvorschriften keine Anwendung finden. Hiervon unberührt besteht jedoch auch im privaten Bereich die Verpflichtung, in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder darüber nur mit einem Fahrtschreiber oder einem analogen oder digitalen EG-Kontrollgerät zu betreiben.

      Es wird keine gewerbkliche Güterbeförderung durch geführt (SZM) gaht nicht.

      Es ist eine private Fahrt, ob jetzt mit einem PKW oder SZM.

      Laut Gewerbeaufsicht gibt es keine privaten Fahrten mehr über 7,5 to.

      Einer lügt, die BAG oder Gewa.

      Im 561/2006 steht es auch geschrieben das private Transporte ausgenommen sind.

      Die meisten stellen auf Out.
    • Moin Moin

      Soweit mir bekannt ist, zählen diese "Freizeit- bzw. Privatfahrten" zur Arbeitszeit und müssen aufgezeichnet werden.
      Theoretisch fallen somit solche Fahrten, wie von dir oben beschrieben fast aus.

      Gruß Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu
    • Also fahr ich zum Bäcker und hole ein Brot. Aufzeichnungspflichtig da über 7,5 to, aber ein privater Transport, oder brauche ein Sack Kohlen zu Hause.

      Was nun???

      Mal ganz neben bei. Da ja sehr viele Bundesstr. für die Durchfahrt gesperrt über
      12 to, jetzt auch die B1 in Dortmund. Dort liegt eine Tankstelle drin und auch da
      liegen die Urteile aus. Ich fahre dort tanken oder hole mir Brötchen und schon wenn ich im Besitz des Kassenbon bin, bin ich Durchfahrtberechtigt. Es lag ein Anliegen vor heißt es in der Rechtssprache.

      Zu der Sache absatteln, ich sehe nicht ein das die Fahrer ihre privat PKWs in der Nähe der Spedition abstellen und das die Hälfte am Wochenende geklaut ist.

      Ich werde am Montag noch mal mit der Behörde sprechen und dann es drauf ankommen lassen und irgend wann vor dem Gericht in Hadamar die Sache klären lassen.

      Man kann nicht Ausnahmen erlassen und dann sagen Pustekuchen.
    • Jo Hermann,

      so ist es leider in unserem Behörden-Dschungel.
      Hatte diese Woche auch eine Diskussion mit einem Polizisten.

      Mein Bruder hat eine Autowerkstatt.
      Er holte vergangene Woche abends nach Tourende die Fahrzeuge in seine Werkstatt, um Reifen zu wechseln.
      Er hat keine Fahrerkarte. Also sagte ich ihm, er solle den Digi-Tacho auf out stellen.
      Wie es der Teufel haben will, geriet er in eine Kontrolle.
      Mein Bruder rief mich an und ich diskutierte per Telefon mit dem Schnittlauch.
      Dieser meinte, er müsse mich anzeigen. Ich sagte ihm, daß mich das nicht juckt, weil es keine gewerbliche Fahrt ist.
      Mal gucken, was dabei raus kommt. Werde am Montag meine Rechtsanwältin kontaktieren.
    • Unabhängig von der Frage ob die Heimfahrt o. ä. mit der Zugmaschine eine "echte" Privatfahrt ist oder nicht mal was zur Aufzeichnungspflicht privat über 7,5 t:

      Dies ist eine rein nationale Vorschrift und sie betrifft nur die Geschwindigkeit, nicht die Lenkzeit. Man braucht bei rein privat genutzten Kfz (z. B. Riesenwomo) über 7,5 t eigentlich auch gar kein Kontrollgerät, sondern nur einen "Fahrtschreiber", ein Gerät, daß nur die Geschwindigkeit aufzeichnet. Da es solche Geräte allerdings nicht (mehr) gibt, werden normale Kontrollgeräte verbaut. Eigentlich müßten hier alle Aufzeichnungen außer der Geschwindigkeit deaktiviert werden, bei einer SZM solo auf einer "echten" Privatfahrt müßte dies so schaltbar sein daß nur Tempo und keine Lenkzeit auf die Karte kommt, ist es nur leider nicht. Die Hersteller der Kontrollgeräte haben an diese rein deutsche Anforderung wohl einfach nicht gedacht. Da "out of scope" auch nicht paßt (dannn wird ja gar nichts aufgezeichnet), wäre eigentlich eine zweite Fahrerkarte speziell für solche Privatfahrten, wo nur die Geschwindigkeit gespeichert wird, die einfachste Lösung. Nur sowas werden die Ämter nie zulassen weil sie dann wieder Mißbrauch fürchten, also ein schier unlösbares Problem.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • Kühltaxi, die uns mal die lass machen sollen wie das gerät zu funzen hat.

      Toby, hatte doch hier was eingestellt wo das beschrieben war das der Schlosser
      für eine Fahrt zur Werkstatt keine braucht.

      Wenn mich die Werkstatt heute beauftragt, bring und das Fahrzeug es muss das noch gemacht werden, darf ich als Unternehmer auf so fahren.

      Diese Dummköpfe sollten in der Freizeit keine Banken überfallen und lieber die Gesetze lesen und auslegen lernen.

      Google Regionalkonferenz Willy Dittmann
    • Man kann nicht Ausnahmen erlassen und dann sagen Pustekuchen.


      Das Wort Zum Sonntag :D :D :D :D :D

      In diesem unserem schönen Land wird doch sowas tagtäglich gemacht und wird sicher auch weiterhin so von statten gehen damit sich die Staatskassen auch gar nicht leeren mögen denn wo kann man schon so viel Geld verdienen wie bei einer LKW Kontrolle.
      Hatte selbige Diskussion wo ich meinen DAF abholte vom Händler bis zu mir 15 KM ohne Karte gefahrn da ja WE Ruhezeit und dann auch noch dieses Zettelchen mitgeführt das WE Ruhezeit war. 2 Tage später in Henningsdorf Kontrolle,Berliner Polizei diskutiert das ist egal ob sie ne Privat fahrt machen um Ihr SZM abzuholen das ist eine unterbrechnung der WE Ruhezeit sein kollege meinte dann das es mit 35 € Verwarngeld getan sei und das es sich bei dieser Regelung um eine Grauzone handle die wiederum halt auslegungssache der Beamten Wäre.

      Es ist einfach zum Kotzen diese Willkür !!

      Gruß
      daffan
    • @ hermann

      Jo, ich weiß, daß ich so fahren darf mit Digi-Tacho auf "OUT".
      Aber bei unseren Ordnungshütern mußt du mit allem rechnen ;)
      Deswegen setze ich meine Rechtsverdreherin lieber gleich davon in Kenntnis.

      War das gleiche, weswegen ich einen Punkt bekam.
      Ich stand neben einer Bundesstraße auf einem Parkplatz mit laufendem Motor und telefonierte.
      Rums, stand ein Schnittlauch neben meinem Auto.
      Er zeigte mich wegen Telefonieren im Straßenverkehr an. Die Begründung war, daß der Parkplatz öffentlich ist und rechtlich zur Straße gehörte.
      Und er bekam recht. Hätte ich den Motor nicht laufen gehabt, wäre es keine Ordnungswidrigkeit gewesen.
      Der Richter sagte: "Sie befanden sich zwar auf einem Parkplatz. Der gehört jedoch rechtlich gesehen zur Straße. Der Motor ist gelaufen. Deswegen haben Sie im Sinne des Gesetzes am Straßenverkehr teilgenommen."

      Ergo, Strafe und einen Punkt in Flensburg :evil:
    • Bei jeglichen Fahrten, außer Überführungsfahrten muß ich eine scheibe einlegen. Auch wenn ich zb. für mich Holz hole, oder Brötchen, egal !


      Neu seit letztem Jahr, davor Prvatfahrten nicht nachweispflichtig.
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • Auch noch neu

      Für Unternehmer mit Dauerausnahmegen. für Sonn und Feiertagsfahrverbot.

      Urlaubschein :D


      ACHTUNG: Bisher hat das BAG keine Notwendigkeit gesehen, dass für Sonn- und Feiertage eine Bescheinigung ausgestellt wird. Mit Inkrafttreten der neuen Fahrpersonalverordnung hat sich diese Haltung geändert. Busunternehmen und auch Transportunternehmen, die über eine Dauerausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot verfügen, sollten zukünftig alle Tage der Woche dokumentieren.