Wie weit darfs denn gehen??

    • Wie weit darfs denn gehen??

      Folgende Situation
      Freitag Laden bei Fischer Profil in Nephten Ladunslänge 15,20 M
      Fahrzeug Standard sattel 13,60 Ldm macht locker nen 1,60 M überhang einfache Laststrecke 450 KM
      Nach anfrage an den Verlader ist dieser der Meinung es darf bis 1,70 M rausgucken und muß nur mit 2 Roten Fahnen und im Dunkeln mit einer Lichtquelle gekennzeichnet werden!
      Aussage eines Kollegen mit Tele-Sattel kannst bis 2 meter rausgucken lassen ?( ?(

      Also darf ich denn nun so Fahren oder kann ich ganz schnell ganz große probleme erhalten ??

      Danke
      Gruß
      Daffan (werd mal morgen ne foto schießen und nachreichen :D :D)
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von daffan ()

    • Ladung darf bei einer Wegstrecke über 100 km höchstens 1,5 m nach hinten herausragen, bei einer Wegstrecke bis 100 km höchstens 3 m.
      Nach vorne darf Ladung nur oberhalb einer Höhe von 2,5 m bis zu 50 cm hinausragen.

      Für Gliederzüge gilt mit hinausragender Ladung eine Höchstlänge von 20,75 m.

      Gilt auch in NRW bei Fischerprofil!



      Ab 1 m kenntlich machen mit roter Fahne oder Leuchte.

      Nach was, wenn du reines Profil ladest und 25 to hast bei der Länge schnell
      einen Führerscheinentzug, da letzte Achse weit über 30 % überladen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()