Wie setze ich den DIGI ausser Betrieb.

    • Original von T.T.P.
      War doch kein Geheimnis. Jeder weiß es, der ein Digi-Tacho-Fahrzeug hat :P :D


      Glaubst Du. :D


      Ich hab mal mit einem von der BAG an der Tankstelle gesprochen. Und der hat das selbe gesagt wie ScaniaChris. Allerdings hör ich zum ersten mal was von ner OUT-Position. Was soll das sein? Wie stell ich die ein?

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    • Original von T.T.P.
      Ist doch ganz einfach. Im Menü gibt es die "OUT-Funktion".
      :P



      Hallo VW-Heinz,



      alle Digitalen Kontrollgeräte (DKG) haben eine vom Fahrer einstellbare Funktion, "OUT-OF-SCOPE" genannt. Diese kann generell dann aktiviert werden, wenn man eine Fahrt ausserhalb der VO(EG) 561/2006 (früher 3820/85) und den deutschen FPersV und FPersG macht. Das sind die oft diskutierten Aussnahmen.



      Im Modus "OUT" werden keine Aufzeichnungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten gemacht, wohl aber noch die Fahrten als solche (Beginn/Ende, km-Stände, etc...). Ein DKG im Modus "OUT" ist dann sozusagen ein Fahrtschreiber n. §57a StVZO, also wie früher ein Tachograph ohne Knöpfe (wie z. B. im Krankenwagen).



      Je nach Tachographen-Hersteller geht das Einstellen unterschiedlich leicht/schwer, für exakte Infos schau in die Betriebsanleitung. Im Prinzip gehts so:



      -Beim SiemensVDO 1381 aus dem Grundmenü mit "OK" und den Pfeiltasten zum Punkt "Eingabe Fahrzeug", dann OK, dann solange mit den Pfeiltasten, bis Du "OUT" siehst, OK, dann mit der Abbruch-Taste solange zurück, bis das Grundmenü wieder da ist.



      -Beim ACTIA SmarTach aus dem Grundmenü "OK", dann mit dem Pfeiltasten zum Punkt "Einstellungen", OK, dann mit dem Pfeiltasten zum Piktogramm "OUT", OK, dann is fertig.



      -Beim SE5000 aus dem Grundmenü OK, dann solange mit den Pfeiltasten, bis "OUT" erscheint, OK, dann Abbruch und zurück



      Beim Einstecken einer Fahrerkarte schalten die Geräte dann automatisch wieder auf Betrieb, ansonsten die Schritte erneut ausführen, dann is OUT wieder aus.



      Der DTCO 1381 meckert allerdings trotz "OUT" immer noch die fehlende Fahrerkarte beim Losfahren an, der ACTIA SmarTach nicht (Gerät is ja eigentlich auch aus).



      Natürlich muss man (wie schon im thread erwähnt) auf Verlangen einen Nachweis für die Fahrten unter "OUT-OF-SCOPE" erbringen (z.B. Ausdrucke, etc.). Wird man "in Flagranti" erwischt, dann sollte man echt gute Gründe haben und nachweisen können, sonst gibts meist Ärger.



      Privatfahrten sind generell von der Kontrollgerätepflicht ausgenommen, wenn denn ein rein privater Anlass nachgewiesen werden kann. Oft ist das Auslegungssache, aber alles, was irgendwie mit der Arbeit zusammenhängt (so auch die angesprochenen Fahrten von/zur Arbeit) wird häufig nicht als Privatfahrt anerkannt, wenn es mit dem Firmen-LKW gemacht wird.



      Bei Fahrten mit KFZ über 7,5t muss allerdings generell ein Fahrtschreiber n. §57a StVZO betrieben werden, somit ist beim DKG zumindest "OUT" einzustellen.





      jc_benz



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      Dialognummer : 4120
      letzte Bearbeitung : 27.05.2008 10:18:43.
      BEREICH : Arbeit und Gesundheit

      Hauptkategorie : Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen
      Einzelkategorie : Sozialvorschriften im Straßenverkehr
      Unterkategorie : Digitales Kontrollgerät




      Dialog 4120
      Frage :
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      1.) Im Dreischichtbetrieb werden Fahrzeuge durch Lagerarbeiter in div. Niederlassungen zu Be- und Entladevorgängen an die Rampen geholt, rangiert und weggestellt. Diese Mitarbeiter haben keine Fahrerkarten. Was ist zu tun, da die Bewegungen im Massespeicher aufgezeichnet werden?

      2.) Während mehrstündiger Wartezeiten an Ladestellen muss das Fahrzeug mehrfach wenige Meter weiterbewegt werden. Sind dadurch die Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten unterbrochen, da im eingestellten Modus der digitale Tachograf Fahrtätigkeiten aufzeichnet?

      Kurzfassung :
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      Wie sind Rangierfahrten beim digitalen Kontrollgerät zu erfassen?

      Antwort :
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      Zu 1.) Für die beschriebenen Fahrten findet die EG VO 561/2006 keine Anwendung; somit ist der Betrieb des Kontrollgerätes nicht vorgeschrieben und das Stecken einer Fahrerkarte durch das Lagerpersonal nicht notwendig.

      Da aber die Fahrten im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aufgezeichnet werden und bei Nichtbenutzung einer Fahrerkarte als „Fahrten ohne Karte“ registriert werden, kann dies bei eventuellen Kontrollen zu Problemen führen. Daher sollte für diese Fahrten das Kontrollgerät über das Menü des Kontrollgerätes auf die Funktion „OUT“ gestellt werden. Die Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen.

      Dialognummer : 3996
      letzte Bearbeitung : 25.10.2006 10:09:29.
      BEREICH : Arbeit und Gesundheit

      Hauptkategorie : Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen
      Einzelkategorie : Sozialvorschriften im Straßenverkehr
      Unterkategorie : Fahrerkarten




      Dialog 3996
      Frage :
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      Betr.: Fahrerkarte - Digitales Kontrollgerät

      In einem Merkblatt zur Fahrerkarte habe ich folgenden Hinweis gefunden:
      "Test- bzw. Überführungsfahrten sind von der Aufzeichnungspflicht über Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO EG 3820/85 ausgenommen."

      Ist diese Aussage korrekt? Was ist mit Überführungsfahrten gemeint?
      Hintergrund ist, dass wir im Rahmen von Reparaturleistungen in unserer LKW-Werkstatt einen Hol- und Bringservice für unsere Kunden anbieten, und unsere Kunden in der nächsten Zeit auch Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten im Einsatz haben. Dadurch wirft sich für uns die Frage auf, sind diese Überführungsfahrten auch Überführungsfahrten im Sinne der Verordnung EG 3820/85 und somit keine Fahrerkarten für das zum EInsatz kommende Werkstattpersonal notwendig.

      Kurzfassung :
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      Inwieweit sind Test- und Überführungsfahrten von der Aufzeichnungspflicht über Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO EG 3820/85 ausgenommen?

      Antwort :
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      Art. 4 der Verordnung EWG Nr. 3820/85 bestimmt die Nichtanwendung der Beförderungsvorschriften der Verordnung. Gemäß Art. 4 Ziffer 11 der VO (EWG) Nr. 3820/85 ist bei Fahrzeugen, mit denen für Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und bei neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, keine Verpflichtung zur Führung eines Kontrollgerätes vorgesehen.



      Bei digitalen Kontrollgeräten werden jedoch bei jeder Fahrt (Probefahrt) Aufzeichnungen im Massespeicher des Kontrollgerätes gespeichert. Ist bei der Probefahrt keine Karte gesteckt, sind diese Daten nicht zuordenbar.



      Problem: Bei Kontrollen durch die Polizei oder anderen Kontrollorganen können diese Daten nicht korrekt zugeordnet werden.



      Lösung: Vor Übergabe des Fahrzeuges an den Fahrer oder Unternehmer Ausdruck der Daten der von der Werkstatt durchgeführten Fahrten und firmenmäßige Zeichnung des Ausdrucks und Übergabe des Ausdruckes an den Fahrer oder Unternehmer oder dessen Bevollmächtigten.



      Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die bestehende Regelung für das analoge Kontrollgerät betreffend Durchführung von Probefahrten von geeignetem Personal in ermächtigten Werkstätten außerhalb des Betriebsgeländes auf das digitale System ausgeweitet werden soll. Führt ein Mechaniker Probefahrten mit einem Fahrzeug, in das ein analoges Kontrollgerät eingebaut ist, außerhalb des Betriebsgeländes durch, muss er keine Beschriftung der Tachoscheibe vornehmen. Folglich wird für einen Mechaniker, der Probefahrten außerhalb des Betriebsgeländes mit einem Fahrzeug, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, keine Fahrerkarte benötigt.





      Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät werden im Internet unter www.digiko.nrw.de angeboten.










      Anmerkung von Grani ist Deutsches Gesetz

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