wie habt Ihr diese Änderung in der Luftfracht gemeister?

    • wie habt Ihr diese Änderung in der Luftfracht gemeister?

      am 1.2.2006 werden die Bestimmungen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Umsetzung

      der EU-Verordnung 2320/2002 und des Luftsicherheitsgesetzes gültig.



      Danach kann nur Fracht eines „Bekannten Versenders“ ohne Zeitverlust abgeflogen

      werden. Der „Bekannte Versender“ muss von einem „Reglementierten Beauftragten“

      oder von der Luftverkehrsgesellschaft anerkannt werden. Die Kriterien der Anerkennung

      befinden sich in 6.4 der EU-Verordnung 2320/2002. Dazu gibt es die angehängte, vom

      LBA vorgegebene „Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders“.



      Liegt uns diese Erklärung vor, dürfen wir davon ausgehen, dass die darin erklärten

      Sachverhalte gegeben sind. Wir behalten uns gegebenenfalls Sicherheitsaudits vor.

      Bei unversehrten Packstücken können wir, bis auf eventuelle Stichprobenkontrollen,

      ohne weitere technische Kontrollmaßnahmen die Sendung befördern.



      Ohne Registrierung als „Bekannter Versender“ kann Ihre Fracht nur mit einer

      Zeitverzögerung von mindestens 24 Stunden nach Sicherheitsüberprüfung gemäß

      6.3 versendet werden.



      Bitte teilen Sie uns so schnell wie möglich mit, ob Sie die Sicherheitserklärung

      schon einem „Reglementierten Beauftragten“ zugesandt haben oder ob Sie diese

      uns zusenden werden.
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      Besten Gruß

      TheMaik