Wer kommt für den Schaden auf?

    • Wer kommt für den Schaden auf?

      Heute Nacht sind 6 Schwertransporter mit Windflügel am Reiskirchener Dreieck in der Baustelle hängen geblieben ob wohl von der Behörde die Durchfahrt genehmigt wurde!

      Es stehen ja noch unbeteiligte da hinter die nicht weiter kommen! Die Stahlwand muss erst verschoben werden und das kann noch dauern!

      Strecke ist 3,50 breit und die Schwertransporte 4,96m breit!


      ffh.de/news-service/ffh-nachri…kt-in-baustelle-fest.html

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    • Der gelbe Max

      faz.net/aktuell/rhein-main/reg…stelle-fest-12599184.html

      Hätte man mal das Netz befragt wie das ein mittelmässiger Fahrer tut, dann wären man erst gar nicht da rein gefahren!


      A480 Gießen - Reiskirchen
      zwischen Gießener Nordkreuz und Reiskirchener Dreieck in beiden Richtungen Baustelle, Fahrbahnerneuerung, vorübergehende Begrenzung der Breite auf 3,2 Meter, Dauer: 27.08.2013 09:00 Uhr bis 31.12.2013 13:00 Uhr


      Ob es heute morgen schon drin stand, weiß ich nicht aber in der Regel schon.

      Bis ich morgens meinen Kaffee getrunken habe, schaue ich ob meine Strecke frei ist die ich fahren will!
    • stahltrucker schrieb:

      Die genehmigende Behörde ist meines Erachtens nach aus der Haftung raus.

      1. meist werden solche Ausnahmegen. für mehrere Monate ausgestellt.

      2. steht dann drinn, sowas wie " vor Fahrtantritt mit der zust. Straßenmeisterei absprechen

      3. ist eine Streckenprüfung max. 24 Stunden vor Fahrtbeginn durchzuführen

      100% agree! Behörde ist aus der Haftung raus!

      Steht in jeder Genehmigung mit solchen Massen und Gewichten drin:
      TU ist verpflichtet, die Strecke vor Fahrtantritt auf Befahrbarkeit zu überprüfen - was natürlich die wenigsten machen.

      Haftbarhaltung an den TU mit konkreten Ansprüchen stellen.....

      Nur mal zur Info:
      die Genehmigungsbehörden sind aufrgund der steigenden Zahl von genehmigungspflichtigen Transporten bei gleichzeitigem Stellenabbau völlig überlastet. Habe eine Zahl aus Sachsen von 2009: jeder Sachbearbeiter muß am Tag ca. 60-70 verschiedene Genehmigungen/Anhörungen incl. Bescheid bearbeiten - eigentlich völlig unmöglich. Deswegen kommen solchen Pannen leider immer öfter vor und erfordern die Initiative des TU hinsichtlich Polizei, Streckenmeisterein etc. Und immer öfter kommt es vor, daß Genehmigungen erst dann eintreffen, wenn das Auto schon in der Beladung ist und keine Zeit mehr ist, die Genehmigung auf Richtigkeit zu überprüfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Nur mal so für mein Verständnis:
      Das bedeutet doch, dass die Behörde ihre Aufgabe nicht mehr wahrnimmt (wahrnehmen kann/will).
      Wenn man, nach erteilter Genehmigung, oder wie von Dir beschrieben, bei einem sich in Genehmigung befindlichen Vorgang praktisch zu spät informiert wird, so dass man die Arbeit der Behörde sowieso selber ausführen muss. Wozu ist die Behörde denn dann da?
      Das geht ja in beide Richtungen. Die Behörde weiss wo ein komplitzierter Transport unterwegs ist, und ich als Organisator weiss dass alles gut wird, da die Transportvoraussetzungen mir von den Verantwortlichen bestätigt wurden.

      Dann kann man doch gleich alle Mitarbeiter freisetzen. Die Ahndung des "Fehlvervahltens" des Transporeurs ist ja sowieso gut geregelt.
    • Ralf du bist doch Experte! Ich kenne mich nicht aus!

      Aber sie stellen 1000 Schilder auf nur an dem Abzweig ein Schild hin zu stellen mit 3,30 m Breite ist zu viel verlangt!

      Das gleich mit Brücken, meist steht es da wo ein LKW kaum noch wenden kann!

      Aber in den Baustellen alle 200 m für die Vollpfosten! Ihr Standort Km XXXX Richtung CCCC!