Wer hat Recht ?

  • Wer hat Recht ?

    Hallo,

    ich habe heute den folgenden Fall auf den Tisch bekommen:

    - Der Spediteur hat von uns den Auftrag 36 Boxen in Belgien zu laden. Die Boxen haben solche Abmessungen das der LKW mit den Boxen(gestapelt) komplett voll ist, wenn alle Boxen geladen werden.
    - Der Spediteur vergibt den Auftrag an einen Subunternehmer, welcher unseren! Kunden in BE anruft und diesen fragt ob es ok ist, wenn er mit Leergut im LKW kommt und ob die Boxen dann trotzdem rein passen ! Hallo ???? Kunde hat keine Ahnung und hat angebllich ja gesagt.
    - Der LKW fährt zum Kunden und es werden anstatt 36 nur 22 Boxen geladen - warum auch immer, ist mir nicht klar was da genau passiert ist.
    Der Spediteur schiebt den Fehler auf den Kunden von uns.
    - Wir wurden über dieses Problem nicht informiert und konnten auch dementsprechend nicht reagieren und es nicht gleich mit dem Kunden in BE klären was mit den restlichen Boxen ist.
    - Vom Spediteur kam dann die Rechnung über 36 Boxen also über den kompletten Zug, was ich nicht bereit bin zu zahlen denn:

    Ich bin der Meinung das der Subunternehmer das mit uns/dem von uns beauftragten Spediteur hätte klären müssen ob der mit Leergut ankommen kann und davon mal abgesehen wenn ich als Auftraggeber einen vollen Zug bestelle, dann hat er auch mit einem leeren Zug beim Kunden vorzufahren und muss mich bei Differenz kontaktieren damit ich das klären kann weil er ja haftbar dafür ist.

    Es wurden vom Spediteur/Subunternehmer meines Erachtens 2 Fehler begangen und ich bin eigentlich nicht bereit den vollen Preis zu bezahlen vor allem wenn mir immer noch Boxen fehlen.

    Bitte um Meinungen und evtl. andere Sichtweisen. Lieg ich da nun so falsch oder wie würdet ihr als "mein" Spediteur handeln?

    Für Hilfe bin ich dankbar.

    Danke !!
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!
  • Einfache Geschichte wenn im Auftrag steht das 36BX geladen werden müssen! Dann müssen 36BX geladen werden...keine 22 oder 40! Bei Differenzen ist sofort der Auftraggeber, in dem Falle du zu informieren! Tut er das nicht hat er Pech! Kannst du ohne Probleme und das ist auch dein Recht die Fracht kürzen! Zahlst ihm halt den Anteil für 22BX! Hat er Pech und du gewinnst gegen jedes Gericht der Welt sofern im Auftrag die Anzahl der BX vermerkt ist!
  • ok dann hab ich wohl recht :thumbsup:
    Ich seh das auch so, denn ich bin nun mal der Auftraggeber und der Spediteur hatte heute das Pech mich ans Telefon zu bekommen.
    Ich bin im Moment leider nicht sicher ob er Haftbar gehalten wurde. Es gab einen E-Mail Verkehr mit meiner Kollegin und dem Spediteur wo dies diskutiert wurde. Wie sieht es da aus? Gibt es da gewisse Fristen und wie sieht so eine vorsorgliche Haftbarhaltung aus? Bekomm ich solche Vordrucke von der Versicherung oder reicht das wenn ich da was zusammen schreibe?
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  • CEO schrieb:

    Einfache Geschichte wenn im Auftrag steht das 36BX geladen werden müssen! Dann müssen 36BX geladen werden...keine 22 oder 40! Bei Differenzen ist sofort der Auftraggeber, in dem Falle du zu informieren! Tut er das nicht hat er Pech! Kannst du ohne Probleme und das ist auch dein Recht die Fracht kürzen! Zahlst ihm halt den Anteil für 22BX! Hat er Pech und du gewinnst gegen jedes Gericht der Welt sofern im Auftrag die Anzahl der BX vermerkt ist!




    So sehe ich das auch,wenn aus dem Auftrag eindeutig die Menge hervorgeht. Und das war bisher immer der Fall. :D
    Würde noch eine Haftbarhaltung schreiben und die Mehrkosten in Rechnung stellen.
  • Ja Saaleteufel ich mach meine Aufträge so sauber wie möglich, kennste ja :) Aber dieser Auftrag war von jemanden anders in der Firma und ich versuche ja seit einiger Zeit denen klar zu machen wie das sich gehört. Schon aufgefallen, jetzt steht auch immer der tolle satz mit dem A-schild drauf :) ?
    Am Montag werde ich mir den ganzen Vorgang mal genauer ansehen. Aber war schon cool, als der Spedi gemerkt hat das er net mit irgend ner dusseline spricht, sondern das er jemand am telefon hat der weis von was sie redet :) Mein Kollege ist davor fast verzweifelt am Telefon mit ihm.
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  • Kahlan schrieb:

    Ja Saaleteufel ich mach meine Aufträge so sauber wie möglich, kennste ja :) Aber dieser Auftrag war von jemanden anders in der Firma und ich versuche ja seit einiger Zeit denen klar zu machen wie das sich gehört. Schon aufgefallen, jetzt steht auch immer der tolle satz mit dem A-schild drauf :) ?
    Am Montag werde ich mir den ganzen Vorgang mal genauer ansehen. Aber war schon cool, als der Spedi gemerkt hat das er net mit irgend ner dusseline spricht, sondern das er jemand am telefon hat der weis von was sie redet :) Mein Kollege ist davor fast verzweifelt am Telefon mit ihm.




    Ja, deine Aufträge sind immer korrekt gewesen,kann mich noch dran erinnern. :D (gab schon lange keinen mehr) :thumbsup:
    Hoffe der Kollege hat deinen Auftrag verwendet. Das mit der A-Tafel ist auch korrekt auf den Aufträgen so.
    Lass auf jeden Fall umgehend eine Haftbarhaltung raus damit du Regressansprüche geltend machen kannst.
  • ja das werde ich dann auch asap machen :) es sollte in jedem Betrieb mindesten ein spediteur hocken :)
    ja bei dem Kunden bist du jetzt der Spediteur wo ich den Preis zur kalkulation wollte. Ist auch so im System hinterlegt.
    Jetzt muss der blos mal anmelden :) Gibt es bei den Haftbarhaltungen eine Vorlage oder ist das egal?
    Wie schreib ich das ansonsten am besten ?
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  • Schon allein für die Aktion des Sub bei nem fremden Kunden anzurufen gehört ihm in die Fresse getreten, mit Anlauf! Dem beauftragten Spediteur gleich mit, dem würd ich mal richtig den Schuh aufblasen und die nächsten Wochen/Monate mal nur noch Schutt oder garnix fahren lassen, damit der mal schnallt: "Wer zahlt schafft an". Wo gibts denn sowas und dann noch Kohle verlangen, unglaublich!