Wer hat hier mit wem einen Vertrag ?

    • Wer hat hier mit wem einen Vertrag ?

      Moin

      Heute ist auch bei mir mal was kurioses passiert. Und zwar wie folgt :

      Mein Kunde fragt bei mir einen Preis für eine Fracht an, was ich widerum bei einigen meiner mir bekannten
      Frachtführer tue, weil ich diese Fracht nicht selbst befördern will.

      Einer dieser Frachtführer nennt mir seinen Preis und ich gebe ihm nähere Informationen wie z.B. Maße, Gewicht, Abhol- und
      Anlieferzeiten und frage ob er diesen Auftrag durchführen könne. Er bejaht. Ich melde mich wieder, was ich jedoch nicht tat.
      ( alles mündlich )
      Der Frachtführer fährt dennoch zum Kunden ( er kannte ihn schon ) , bekommt auch tatsächlich die Ladung, obwohl mein Kunde
      diese an einen anderen Frachtführer abgegeben hatte und fährt los.
      Nun kommt der "eigentliche" Frachtführer zum Kunden und will die Fracht abholen, die ja schon weg ist und will nun 60 % des Frachtentgeldes
      als Entschädigung vom Kunden. Der Kunde macht mich nun für die gesamten Umstände verantwortlich, was ich ganz anders sehe - denn :

      1. kam zwischen mir und dem (meinem) Kunde kein Vertrag zu Stande
      2. hätte der Kunde sich vergewissern müssen wer da "seine" Ladung übernehmen will
      3. auch zwischen mir und meinem Frachtführer kam kein Vertrag zu Stande

      Die Frage die bleibt :
      Kam ein Vertrag zwischen meinem Kunden und meinem Frachtführer zu Stande und wer
      zahlt nun die 60 % Ausfall ?
      Meine Logik - Ja , der Kunde

      Andere Meinungen ? Immer her damit.
      Transportberatung Nord
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      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
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      Tel.: 04326 / 289261
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    • Moin, Kunde zahlt dem bestellten TU 60 % für den Ausfall und aus Kulanzgründen dem der den Transport ausgeführt hat 40 % und alle müssten glücklich sein!

      Dem Transporteur bleibt es eine Warnung einfach ohne Auftrag zu laden!
    • Vertrag zwischen dir und Kunde nicht zustande gekommen, da nur eine Anfrage.
      Vertrag zwischen dir und deinem TU ist eigentlich zustande gekommen, da du gefragt hast, ob er die Tour durchführen könne. Er hat dies bejaht.(Konsensualvertrag) Wobei man bei gelegentlichen Transportanfragen, doch dies schriftlich tun sollte.
      Aber jetzt:
      Kunde händigt deinem TU die Ware aus. In diesem Fall, trägt der Kunde die alleinige Schuld, da er sich nicht ordnungsgemäß davon uberzeugt hat, ob alles seine Richtigkeit hat. Jetzt kommt es darauf an, ob der Kunde eine eigene Versandabteilung o.ä hat, die dieses Geschäft täglich machen oder nicht.
      Macht er dies täglich, so hat er deinem TU die ausgemachte Summe zu zahlen, da er halt nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.(Überprufung des TU usw.)
      Der "eigentliche" Frachtführer hat nur Anspruch auf ein Drittel der Faut-Fracht. Das bedeutet bei 900€ sind das nur 300 € und keine 540 € (60%) oder meint er 60 % der 300 € 8) .
      Gesetz ist Gesetz und wie es draussen geregelt wird sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn du den Kund nicht wirklich brauchst, dann lass ihn löhnen. Dein TU muss sich jetzt mit dem Kunde einig werden, denn du bist eigentlich außen vor. Wenn du den Kunden brauchst, soll der Kunde die 30% dem eigentlichem TU bezahlen. Und du bezahlst die fehlenden 30% deinem TU und restlichen 70% kommen vom Kunden. Kunde hat kein minus und du hälst einen Kunden.
    • Verstehe ich den Sachverhalt richtig:
      Dein Kunde frägt dich an, du frägst deine TU - dein Kunde entscheidet sich jedoch für einen anderen Frachtführer als dich, weil er auch anderswo angefragt hat?

      Fehler liegt klar beim Kunden. Bei Ladeauftrag müssen die Kennzeichen drinstehen und überprüft werden - notfalls rückfragen.
      Deswegen kann ich deiner Argumentation folgen und würde den Sachverhalt ebenso sehen. Eine Preisanfrage mit Frage der Möglichkeit ist kein Transportvertrag, solange nicht beide Seiten ausdrücklich dem Auftrag zustimmen. Der Beweis wird im Streitfall natürlich schwer zu führen sein.
      Der vom Kunden beauftragte Frachtführer hat Anspruch auf die Fehlfracht, die er jedoch beim Kunden durchsetzen muß und nicht bei Dir. Der Kunde hat keinerlei Forderungen an Dich zu stellen.
      Ich würde da keinerlei Kompromisse eingehen....wenn bei dir ein Fehler passiert, verzichtet der Kunde meist auch nicht auf seine Forderungen.

      Hatte denselben Fall vor Jahren auch einmal so ähnlich. Sub ist ohne Auftrag einfach zur Ladestelle gefahren und wurde dort ohne Avis geladen, weil er regelmässig davor dort für mich geladen hat. Kunde hat Kennzeichen nicht überprüft. Nachfolgender bestellter LKW hat natürlich keine Ladung erhalten.
      Konsequenz: habe dem Sub keinerlei Fracht bezahlt und mich sofort von ihm getrennt. Kunde bezahlte normale Fracht an mich. Sub versuchte dann gerichtlich, die Fracht beim Kunden einzuklagen - hatte aber Pech und bekam nichts. Ob er in Revision ging, ist mir nicht bekannt, weil unsere Geschäftsbeziehung mit diesem Tag beendet war.
    • hurgler0815 schrieb:

      Verstehe ich den Sachverhalt richtig:
      Dein Kunde frägt dich an, du frägst deine TU - dein Kunde entscheidet sich jedoch für einen anderen Frachtführer als dich, weil er auch anderswo angefragt hat?

      Fehler liegt klar beim Kunden.

      Ja, genau so sehe ich die Sache auch.
      Ich werde kompromissbereit sein, da es sich um keine Unsumme handelt. ( Es war nur eine Palette )
      Aber da ich recht prinzipientreu bin, gehts mir auch nur um den Sachverhalt ansich.

      Danke für Eure Meinungen und Tips` !!!
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