Wenn der Zoll die Hand aufhält

    • Wenn der Zoll die Hand aufhält

      Hallo an alle,

      Ein Zollvergehen ist schnell passiert:

      Der Fahrer ist unsicher im Umgang mit den Zoll-Begleitdokumenten und liefert den Container mit Textilien aus Fernost direkt beim Empfänger ab. Bei der Ausfuhr aus
      dem Freihafen hat er vergessen, die Ware ordnungsgemäß beim Zoll anzumelden.

      Für den Frachtführer-Unternehmer zieht das unweigerlich eine Zollstrafe nach sich. Noch ärgerlicher und erheblich teurer wird es, wenn der Zoll von seinem Recht Gebrauch macht und neben der Strafe auch die Zahlung der Eingangsabgaben, also Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, vom Frachtführer verlangt. Zwar kann dieser das Geld anschließend beim Empfänger der Ware einfordern – doch was passiert, wenn er dann nicht mehr ausfindig zu machen ist oder inzwischen Insolvenz angemeldet hat?

      Die übliche Verkehrshaftungsversicherung greift hier nicht. Sie deckt ausschließlich die zivilrechtliche frachtvertragliche Haftung des Frachtführers. Öffentlichrechtliche Ansprüche des Zolls sind darüber nicht versichert.

      Da in letzter Zeit vermehrt derartige Fälle gemeldet wurden, hat KRAVAG schnell reagiert und bietet als deutscher Versicherer Frachtführern ab sofort ohne Mehrbeitrag Deckungsschutz für Abgabenforderungen bis 50.000 Euro, für die sie von Zollbehörden der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Liechtenstein und Island direkt in Anspruch genommen wurden. Begrenzt ist diese Leistung auf 50.000 Euro je Zolltatbestand, insgesamt auf 500.000 Euro pro Versicherungsjahr.

      Vorsicht: Wer selbst Anmelder ist, also Versandscheine oder Zollanmeldungen selbst ausstellt, kann dafür auch künftig nur über die separate Zollpolice Versicherungsschutz bekommen.

      Bei Fragen bitte Kontaktaufnahme
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
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