Welche Vers. zahlt ?

    • Welche Vers. zahlt ?

      Gestern mal wieder so richtig ins Töpfchen gegriffen ... als wäre das Leben nicht schon hart genug, hier der Fall:

      Ich 150 pal. über Ebay bei Privatmann in Dortmund gekauft... wren sehr günstig. Gestern die pal. abholen und bezahlen. Hab ich in die Timo geschrieben, hat sich auch prompt 7,5t mit HBB und Hubwagen gemeldet. Also ab nach DO.
      Die 1, Stapel problemlos per HBB verladen. Der VK hat die pal auf die HBB gestllt, HBB hoch und verladen.Der LKW Fahrer waren auf der Ladefläche des LKW, ich war behilflich.
      Dann passierte es: Der VK hatt ganz unten eine pal. ander die Klötze fehlten hingelegt. Beim drehen mit dem Hubwagen kippte der Stapel zur Seite, die pal. auf ein Auto das da stan (Hof eines KFZ Hinterhof Händlers). Frontscheibe defekt, Beule A-Säule ....,, da es eh ein alter Mondeo war bestimmt Totalschaden.

      Jetzt die Frage: Wer kommt für den Schaden auf ?

      So wie ich das sehe: Meine Betriebshaftpflicht + die des TU's, oder ? KFZ Haftpflicht hat da ja eiegentlich nix mit zu tun ....



      So, nun bin ich mal auf euren Meinungen gespannt !
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • @ jupiter

      Deine Versicherung mit Sicherheit nicht. Du warst ja nicht der Verursacher.
      Als erstes springt mal die Versicherung des TU ein.
      Dies wird dann ein eventuelles Verschulden des Verkäufers prüfen.

      Kannst also ganz entspannt sein. Deine Versicherung geht das nix an.
    • Original von F8889
      Wenn ein Fahrer bei Be- und Entladetätigkeiten hilft, ist er doch Erfüllungsgehilfe des Absenders. Somit müsste doch die Haftpflicht vom Verkäufer einspringen, auch wenn es ein Privatmann ist... Oder?


      Sehe ich in erster Linie auch so, aber:

      wenn der Verkäufer nichts wegen Verladung gesagt hat und du aus Gefallen dem TU geholfen hast, wird es verzwickt. Dann bist du kuristisch kein Erfüllungsgehilfe (weder Verlader noch TU) - und dann muß deine Privathaftpflicht einspringen.

      Worst case. Deswegen erst einmal dem Verkäufer Druck machen, daß seine Privat-Haftpflicht grade steht. Wenn der keine hat, dann muß er dich privat verklagen - also Entspannung ist angesagt.