Guten Tag alle zusammen,
als Folge der letzten Gesundheitsreform entfällt ab 01.01.2009 für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld. Es ist laut Gesetzgeber keine Pflichtleistung der Kasse mehr und somit auch kein automatischer Bestandteil Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Das heißt für Euch/Sie: Ab dem 01.01.2009 müsst Ihr/müssen Sie das Krankengeld über einen sogenannten Wahltarif abschließen, ansonsten entfällt Euer/Ihr Anspruch auf Krankengeld automatisch zum 31.12.2008.
Entscheiden Sie sich für den Abschluss des Wahltarifs bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sind Sie sowohl an den Tarif als auch an die Krankenkasse für drei Jahre gebunden! Ob Sie in diesem Zeitraum die Möglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, ist noch nicht abschließend geklärt.
Ich halte Euch/Sie weiterhin informiert
als Folge der letzten Gesundheitsreform entfällt ab 01.01.2009 für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld. Es ist laut Gesetzgeber keine Pflichtleistung der Kasse mehr und somit auch kein automatischer Bestandteil Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Das heißt für Euch/Sie: Ab dem 01.01.2009 müsst Ihr/müssen Sie das Krankengeld über einen sogenannten Wahltarif abschließen, ansonsten entfällt Euer/Ihr Anspruch auf Krankengeld automatisch zum 31.12.2008.
Entscheiden Sie sich für den Abschluss des Wahltarifs bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sind Sie sowohl an den Tarif als auch an die Krankenkasse für drei Jahre gebunden! Ob Sie in diesem Zeitraum die Möglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, ist noch nicht abschließend geklärt.
Ich halte Euch/Sie weiterhin informiert
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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