Wegfall Ihres Anspruchs auf Krankengeld

    • Wegfall Ihres Anspruchs auf Krankengeld

      Guten Tag alle zusammen,

      als Folge der letzten Gesundheitsreform entfällt ab 01.01.2009 für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld. Es ist laut Gesetzgeber keine Pflichtleistung der Kasse mehr und somit auch kein automatischer Bestandteil Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

      Das heißt für Euch/Sie: Ab dem 01.01.2009 müsst Ihr/müssen Sie das Krankengeld über einen sogenannten Wahltarif abschließen, ansonsten entfällt Euer/Ihr Anspruch auf Krankengeld automatisch zum 31.12.2008.

      Entscheiden Sie sich für den Abschluss des Wahltarifs bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sind Sie sowohl an den Tarif als auch an die Krankenkasse für drei Jahre gebunden! Ob Sie in diesem Zeitraum die Möglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, ist noch nicht abschließend geklärt.

      Ich halte Euch/Sie weiterhin informiert
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Und wer zum heutigen Zeitpunkt privat versichert ist, sollte eine längere Krankheit die verschiebbar ist bis 1.1.2009 hinschieben wegen dem Krankengeld.

      In der privaten ist der Wahltarif Krankengeld bis 31.12.2008 noch kündbar und ab dem 1.01.09 nicht mehr.


      2 Mann haben mir berichtet das ihnen diese Jahr die Krankenversicherung gekündigt worden ist.

      Dann such mal eine neue. ?( ?( ?( ?( ?(

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